Donnerstag, 5. November 2015

Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen aussetzen und Mietobergrenzen kräftig anheben

An den Regionspräsidenten
Vorsitzender der Regionsversammlung Bodo Messerschmidt
sowie die Fraktionen
Im Hause


Hannover, 04.11.2015
Änderungsantrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung
In den Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit    
am 01.12.2015


am 01.12.2015
In die Sitzung des Regionsausschusses
am 08.12.2015
In die Sitzung der Regionsversammlung am 15.12.2015



Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen aussetzen und Mietobergrenzen kräftig anheben
Antrag zu beschließen:
1. Die Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen für Hartz-IV-Bezieher/innen in Hannover und im Umland werden vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation ausgesetzt, bis sich die Wohnraumsituation wieder normalisiert hat. 

2. Die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher/innen - also die Höhe, bis zu der das Amt die Miete bezahlt - werden sehr deutlich, mindestens aber auf deutlich mehr als 400 Euro für Ein-Personen-Haushalte ohne Bonusregelungen aufgrund energetisch sanierten Wohnraums oder positiven Altfallregelungen angehoben sowie auf deutlich mehr als 450 Euro für normale Zwei-Personen-Haushalte angehoben, auf deutlich mehr als 550 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit drei Personen angehoben, auf mehr als 650 Euro für vier Personen bzw. um mindestens 100 Euro plus für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft angehoben.

Begründung:
Zu 1. Die angespannte Wohnraumsituation infolge hoher Wohnraumnachfrage äußert sich nicht nur in deutlich steigenden Mieten bei Neuvermietungen, sondern auch in steigenden Bestandsmieten. Die Folge ist eine hohe Zahl von Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen, die das Jobcenter an Hartz-IV-Bezieher/innen verschickt hat, was für die Betroffenen nicht nur psychisch hoch belastend ist.



Schließlich sollen sie ihre Mietkosten senken, sprich im Zweifel einen Teil der Miete selbst bezahlen - Geld, das die Betroffenen nicht haben. Laut den Ergebnissen unserer diesbezüglichen Anfrage vom Juli dieses Jahres forderte das Jobcenter im vergangenen Jahr 2.786 Haushalte in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) auf, ihre Mietkosten zu senken. Im Umland waren es 2.330 Haushalte. Im ersten Halbjahr dieses Jahres erhielten 1.437 Haushalte in der LHH eine entsprechende schriftliche Aufforderung und 1.089 Haushalte im Umland.

Zu 2. Wegen der angespannten Wohnraumsituation, bei der auch die Bestandsmieten vor allem in Hannover deutlich anziehen, müssen sich viele Hartz-IV-Bezieher/innen die Miete buchstäblich vom Munde absparen, wenn sie nicht aus ihrem angestammten Wohnumfeld vertrieben werden wollen. Im Szenestadtteil Linden etwa sind die Bestandsmieten in jüngster Zeit um rund sieben Prozent nach oben geklettert. Die aktuelle Mietobergrenze von 372 Euro für Ein-Personen-Haushalte, 429 Euro für zwei Personen, 523 Euro für drei Personen, 608 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit vier Personen bzw. 81 Euro für jedes weitere Mitglied in der in der LHH sind deshalb viel zu niedrig. Da sich die Wohnraumsituation unter anderem durch die Zuwanderung auch im Umland zunehmend verschärft – immer mehr Menschen mit schmalem Geldbeutel konkurrieren auch dort um die immer weniger werdenden günstigen Wohnungen – ist auch hier eine deutliche Anhebung der Mietobergrenzen geboten.

Mir freundlichem Gruß


Hans-Jürgen Hey (stellv. Gruppenvorsitzender)

1 Kommentar:

Jürgen Hey hat gesagt…

Nicht angenommen bzw. nicht Beschlossen