Sonntag, 17. Juni 2018

Drucksache 29/2018 Wennigsen

Drucksache 29/2018


Aktualisierter Antrag der FDP Fraktion im Gemeinderat Wennigsen
Die Piratenpartei hat den Beitritt zum Antrag erklärt, womit die Ratsvorlage 67/2018 hinfällig wird.

Der Rat der Gemeinde Wennigsen möge in seiner Sitzung am 14.06.2018 beschließen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit Barsinghausen und Gehrden gegen das im RROP 2016 festgelegte Vorranggebiet Windenergienutzung „Barsinghausen / Gehrden / Wennigsen - Degersen“ zu klagen. Falls eine gemeinsame Klage nicht erreicht werden kann, soll die Gemeinde eine eigene Klage führen.

Der Gemeinderat erwartet, dass die besten verfügbaren Rechtsexperten im Verwaltungsrecht aber auch im Naturschutzrecht mit der Klageführung beauftragt werden.

Gemeinsam mit diesen Experten ist festzulegen, ob nur isoliert gegen die festgelegte Windvorrangfläche oder grundsätzlich gegen das RROP als Ganzes geklagt wird.

Falls die Gemeinde eine eigene Klage gegen das RROP führen wird, soll bevorzugt isoliert gegen die Ausweisung der o.g. Windvorrangfläche geklagt werden, sofern von den Rechtsexperten diesem Weg eine gute Erfolgsaussicht zugebilligt wird.

Welche Klage letztlich geführt wird, entscheidet rechtzeitig vor Ablauf der Klagefrist der Verwaltungsausschuss nach intensiver Beratung und Abstimmung mehrerer Fachkanzleien im Sinne dieses Ratsbeschlusses.

2. Unabhängig davon und zeitlich parallel soll die Gemeinde eine mit den ebenfalls betroffenen Kommunen abgestimmte Flächennutzungsplanung erstellen, die die Nutzung der Windenergie vorsieht, aber auch dem Schutz der Bürger, der Natur und der Landschaft einen angemessenen Raum gibt. Zu diesem Zweck ist in jedem Falle eine Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen auf 150 m Gesamthöhe incl. Flügel vorzusehen.

Sofern es planungsrechtlich möglich und wirksam ist, soll umgehend im Rahmen eines Bebauungsplanes die Gesamthöhe der Windkraftanlagen von maximal 150 m festgeschrieben werden.

Es sind weiterhin im Bebauungs- und / oder Flächennutzungsplan nur Windkraftanlagen für zulässig zu erklären, deren Schallemissionen einen immissionswirksamen Schallleistungspegel tags (06:00 bis 22:00 Uhr) von 50 dB(A) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) 35 dB(A) nicht überschreiten. Darüber hinaus sollen insofern auch die Begriffsdefinitionen sowie logarithmische Formeln zur Berechnung angegeben werden, um die Eindeutigkeit und spätere Verbindlichkeit sicher zu stellen.

Ebenfalls ist in der Bebauungs- / Flächennutzungsplanung festzulegen, dass der „Überstrich“ der Rotorblätter vollständig innerhalb der Windvorrangfläche gemäß RROP liegen muss.

Begründung:
In den Stellungnahmen der Gemeinde zum RROP wurden zahlreiche Einwände klar und deutlich benannt. Diese sind zwar von der Regionspolitik vom Tisch gewischt worden, sind aber deshalb nicht falsch. Es ist deshalb geboten, juristisch überprüfen zu lassen, ob die Argumente überhaupt abgewogen wurden und wenn ja, ob sie nicht fehlerhaft abgewogen wurden. Insbesondere beim Artenschutz lassen sich fehlerhafte Grundannahmen erkennen!

Dass die Gemeinde Wennigsen Gründe hat, sich im Wege einer Klage gegen die Ausweisung der Fläche für die Windenergienutzung zu wehren, um u.a. ihre Siedlungs- und auch Naherholungsinteressen zu wahren, ist im Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Versteyl (Rechtanwalt Deter) vom 09.04.2018 an den Bürgermeister der Gemeinde Wennigsen bestätigt worden.

Rechtsmittel sind genau für diesen Zweck gedacht: Man darf und muss sie nutzen, wenn man der Meinung ist, dass die übergeordnete Planung aus Sicht der betroffenen Gemeinden und ihrer Bürger unkorrekt und über die Maßen belastend ist.

Wennigser Bürger dürfen kaum selbst klagen, allein deshalb muss die Gemeinde im Sinne des inneren Friedens die Klage führen. Wenn sie verloren werden sollte, kann zumindest niemand sagen, dass nicht alles versucht wurde.

Es muss und soll nach anwaltlicher Einschätzung nicht unbedingt gegen das RROP im Ganzen geklagt werden. Vielmehr soll die o.g. Fläche gesondert angegangen werden, weil sie einem erkennbaren Planungsfehler unterliegt: wegen der Lage im Windschatten des Deisters müssen dort extrem hohe Windkraftanlagen („WKA“) von mindestens 240 Metern errichtet werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Diese Höhen standen bei Aufstellung des RROP und Festlegung der Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht zur Diskussion.

Die im Zusammenhang mit einer Flächennutzungs- / Bebauungsplanung immer wieder genannte mögliche „Verhinderungsplanung“ darf nicht zum Argument werden, auf jede Einschränkung von vornherein zu verzichten.

Die Region hat genau diese ergänzende Planung ganz bewusst den Kommunen überlassen, so dass es logisch ist, ggf. auch strittig die Möglichkeiten dieser eigenständigen Planung zu nutzen. Ein Selbstmord aus Angst vor dem Tode ist in einem Rechtsstaat weder erforderlich noch politisch nachvollziehbar!

Falls Windkraftbetreiber das Windvorranggebiet mit einer angemessenen Höhenbegrenzung nicht mehr als lukrativ ansehen, handelt es sich um eine eklatante Fehlplanung der Region und nicht um eine Verhinderungsplanung der Kommune. Aufgrund mangelhafter Windhöffigkeit kann dann nur eine wirtschaftliche Energiegewinnung durch eine extreme Belastung von Landschaft, Natur, Tierwelt und Mensch erreicht werden. Das darf und muss nicht die Leitlinie politischen Handelns sein. Die Umsetzung der Energiewende erfordert ein Mindestmaß an Akzeptanz bei den Bürgern, auch und gerade bei der steigenden Zahl von betroffenen Bürgern.

Die Aktualisierung des Antrages wurde seitens des Antragstellers vorgenommen, um den zahlreichen Ideen und Anregungen von Bürgern und Ratsmitgliedern in den letzten Monaten aber auch getroffenen Entscheidungen von Nachbarkommunen Rechnung zu tragen. Das Ziel ist, dadurch eine klare, unkomplizierte und mit breiter Mehrheit ausgestattete Entscheidung des Gemeinderates zu ermöglichen.

Der Beitritt der Piraten zu diesem Antrag wird begrüßt und gern akzeptiert. Inhaltlich gibt es gegenüber der am 07.06.2018 im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vorgestellten Fassung keine Änderungen.

Wennigsen, 14.03.2018 / 05.06.2018                                               07.06.2018

Hans-Jürgen Herr                                                                             Uwe Kopec 
Fraktionsvorsitzender FDP                                                               Piratenpartei

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