Donnerstag, 25. Oktober 2018

Elektroladesäulen in Bebauungsplänen im Stadtbezirk Südstadt-Bult


           

                                                                   Im Stadtbezirksrat
                                                                                                         Südstadt-Bult
Peter Weinem ● Heinrich-Heine-Str. 4 ●30173 Hannover                                                             Stadtbezirksratsherr
                                                                                                         Peter Weinem
An den Bezirksbürgermeister                                                          Heinrich-Heine-Str. 4
im Stadtbezirk Südstadt-Bult                                                          30173 Hannover
Herrn Lothar Pollähne                                                                    T: 0511 3532795
                                                                                                          M: 0171 9754604
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Rats- und Bezirksratsangelegenheiten 18.63.07
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30159 Hannover
2. April 2018
Antrag nach § 10 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover in die Sitzung des Bezirksrats Südstadt-Bult am 18.04.2018

Elektroladesäulen in Bebauungsplänen im Stadtbezirk Südstadt-Bult

Der Bezirksrat möge beschließen:
Bei zukünftigen Bebauungsplänen wird die Auflage erteilt,
  • Für jeden neu zu schaffenden Kraftfahrzeugstellplatz die notwendigen Einrichtungen in Form von Leerrohren und ausreichendem Platz für Schaltanlagen zur kurzfristigen Nachrüstung eines Elektroladeanschlusses mit mindestens 22 kW Leistung zu schaffen
  • Bereits bei der Neuerrichtung ausreichend Lademöglichkeiten für die zeitgleiche Ladung der Batterien von mindestens 20% der abzustellenden Fahrzeuge zu schaffen.
Begründung
Fahrzeuge mit Elektromotor erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit und können zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Aufgrund der Weiterentwicklung der Technik sind Elektrofahrzeuge mittlerweile alltagstauglich, sofern ihnen ein ausreichendes Netz von Ladestationen, vorzugsweise mit Möglichkeiten zur Schnell-Ladung, zur Verfügung steht. Die vorgesehene Regelung soll dazu dienen, dass im Lauf der Zeit ein dichtes Netz solcher Lademöglichkeiten im Stadtbezirk entsteht.
Ähnlich wie bei gasbetriebenen Fahrzeugen wird die Auslastung zu Beginn wahrscheinlich recht gering sein, jedoch im Laufe der nächsten Jahre ansteigen. So erwartet beispielsweise das Büro für Technikfolgeabschätzung (TAB) beim Deutschen Bundestag, dass im Jahre 2025 bereits eine Million Elektroautos verkauft werden, wobei Volkswagen, Audi und Daimler sich schon sehr stark in diesem Bereich engagiert haben. Im Jahr 2030 könnte jedes zweite Fahrzeug ein Fahrzeug mit Elektromotor sein, wenn eine Lade-Infrastruktur entsprechend ausgebaut wird.
Durch die verbindliche Vorgabe in der Bauleitplanung, zukünftig für alle im Zusammenhang mit für Wohn- und gewerbliche Zwecke errichteten Gebäude bereits bei der Einrichtung die notwendigen Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung von Ladestationen für elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge zu schaffen und bereits bei der jeweiligen Errichtung der Gebäude mindestens 20% der Stellplätze mit leistungsfähigen Ladestationen auszurüsten, wird die Attraktivität der Elektromobilität auch in der Südstadt mit einem hohen Anteil an Gebäuden ohne fest zugeordnete Parkplätze deutlich erhöht, ohne die Vorhabenträger unangemessen zu belasten.


Peter Weinem
Einzelvertreter Piratenpartei

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