Montag, 29. Oktober 2018

Verfassungsmäßigkeit des NPOG nicht gegeben


Piraten fordern: Keine Verabschiedung des Gesetzes vor der
abschließenden Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des
niedersächsischen Landtages!

Am 26.10. veröffentlichte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des
Landtages Niedersachsen (GBD) eine erste Einschätzung zur
Verfassungsmäßigkeit des Entwurfes zum Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetz (NPOG). [1] Die Piratenpartei Niedersachsen
schließt sich der darin geäußerten Kritik an und warnt vor übereilten
Handlungen.

"Auf 64 Seiten wird jeder einzelne der ersten 29 Paragraphen seziert.
Kaum einer kommt ungeschoren davon. Allein 20 konkrete Probleme wurde
als "verfassungsrechtlich bedenklich" oder "verfassungswidrig" benannt.
[2] Damit ist noch nicht einmal ein Drittel dessen abgearbeitet, was der
Gesetzesentwurf mit seinen 109 Paragraphen umfasst. Insbesondere sind
die auch aus unserer Sicht ebenfalls problematischen Elemente
Quellen-TKÜ, Staatstrojaner, verdeckte Observation sowie der
Taser-Einsatz noch gar nicht bewertet," stellt Thomas Ganskow,
kommissarischer Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen fest. "Der
Report über die restlichen Paragraphen dürfte ähnlich umfangreich
ausfallen. Schon direkt nach den Anhörungen im Innenausschuss sprach der
GBD von bis zu 40 problematischen und verfassungsrechtlich bedenklichen Formulierungen."

Die Landesregierung hatte vor kurzem angekündigt, den
Gesetzgebungsprozess noch in diesem Jahr abschließen zu wollen.
Ministerpräsident Weil sieht keinen Änderungsbedarf. [3]

"Mittels eines nie dagewesenen Sitzungsmarathons des Innenausschusses
soll das Gesetz allen Warnungen zum Trotz durch das parlamentarische
Verfahren gepeitscht werden," kritisiert Ganskow. "Wenn das geschieht
und die Vorbehalte des GBD - der sich Zeit bis zum März 2019 für seine
Prüfungen erbeten hatte - nicht ausgeräumt werden, ist das ein Versagen
der parlamentarischen Demokratie. Denn die Mehrheit des Landtages ist
sich sehr wohl bewusst, dass eine Verfassungsbeschwerde auf Landesebene
nicht realistisch ist. Und was alles bis zu einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts an Unheil mit der Ausführung des NPOG
angerichtet werden kann, kann man sich vorstellen, wenn man die
Ausführungen der Experten liest."

Die Piratenpartei sieht immer größeren Widerstand gegen die geplanten
Verschärfungen des Polizeirechts und die Einschränkungen der
persönlichen Freiheiten. Dies kann ein Grund für die Eile sein, das
Gesetz möglichst schnell beschließen zu wollen.

"In immer mehr Städten gibt es parlamentarische Initiativen unter
Beteiligung der PIRATEN, die eine Abkehr von den Planungen der
Landesregierung fordern. In Braunschweig und Hannover stehen sie
demnächst zur Entscheidung an, in Göttingen ist eine entsprechende
Resolution bereits angenommen worden. Dass bei diesen Bemühungen in drei
der größten Städte Niedersachsens den Herrschenden im Land so langsam
das Muffensausen kommt, ist nachvollziehbar - und gewollt." ergänzt
Ganskow. [4,5,6]


Quellen:
[1] https://share.riseup.net/#4Z7LcVoNvIZLX-ei3EDFUA
[2] https://freiheitsfoo.de/2018/10/28/gbd-npog-kritik-teil1/
[3]
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Sitzungsmarathon-zu-Polizeigesetz-im-November,polizeigesetz278.html
[4] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011298
[5] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2475-2018
[6] https://www.goettingen.de/rathaus/oeffentliche-sitzungen.html



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Thomas Ganskow
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