Sonntag, 16. Dezember 2018

Anfrage Wahrnehmung der Belegrechte für Wohnungen im Stadtbezirk

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Wahrnehmung der Belegrechte für Wohnungen im Stadtbezirk 
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmeram 07.11.2018
TOP 6.3.1.

Mit Informationsdrucksache 1972/2018 *1 wurde der Stadtbezirksrat Linden-Limmer über die beabsichtigte Wahrnehmung von Belegrechten durch die Landeshauptstadt Hannover für 498 Wohnungen im Stadtbezirk informiert, für die Gebietsfreistellung oder Belegrechtsverzicht in 2019 auslaufen.

Abgesehen davon, dass in der angespannten und lange bekannten Lage am Wohnungsmarkt insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen die Fortführung der Gebietsfreistellung und der Verzicht auf Belegrechte in 2015 überhaupt ein Fehler war, frage ich die Verwaltung:

  1. Wann laufen die Belegrechte für die besagten 498 Wohnungen endgültig aus und ist eine Verlängerung des Belegrechtes geplant? Wenn ja, bis wann?
  1. Wie viele dieser 498 Wohnungen sind zwischenzeitlich vermietet und stehen somit nicht mehr für eine kurzfristige Neuvermietung an Berechtigte zur Verfügung?
  1. Bei wie vielen dieser 498 Wohnungen wird nach Wiederausübung des Belegrechtes eine Ausgleichsabgabe in insgesamt welcher Höhe gezahlt werden müssen?


Antwort
zu 1.) Die Belegrechte aufgrund von Förderungen haben je Objekt sehr unterschiedliche Laufzeiten – je nachdem, wann die öffentlichen Baudarlehen getilgt sind. Für ca. 200 Wohnungen laufen die Bindungen aus der Förderung zwischen 2020 und 2030 aus. Bei ca. 60 Wohnungen sind langfristige Bindungen zwischen 2038 und 2079 bekannt. Für die restlichen Wohnungen beruhen die Bindungen auf Baudarlehen aus Landes- oder Bundesmitteln, durch die sich Laufzeiten noch bis mindestens 2040 ergeben. Allerdings können alle öffentlichen Baudarlehen jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden.

Die gesetzliche Nachbindung - und damit auch das Belegrecht aus der Förderung -
beträgt dann nur noch 10 Jahre ab Rückzahlungsjahr. Da bei Wohnungen der hanova Wohnen GmbH (bisher GBH) die Stadt in der Regel schon durch das Mutter/Tochter-Verhältnis oft Belegrechte hat, geht die Verwaltung davon aus, dass die meisten der Belegrechte für die 498 Wohnungen langfristig erhalten werden können.

zu 2.) Der weit überwiegende Teil der 498 Wohnungen ist vermietet. In 2017 betrug die Fluktuation im Bestand der hanova Wohnen GmbH im Gebietsfreistellungsbereich Linden-Süd ca. 5%, d.h. es wurden 25 Mietverträge gekündigt. Die Fluktuationsrate am hannoverschen Wohnungsmarkt insgesamt ist derzeit sehr gering. An der Größenordnung der Linden-Süd-Rate von 2017 wird sich daher vermutlich auch bis 2019 nicht viel ändern.

zu 3.) Nach Auslauf der Gebietsfreistellung darf ab 01.04.2019 eine frei werdende Wohnung nur an Mietinteressenten vermietet werden, die von der Stadt benannt sind (Belegrecht) und einen für die Wohnung passenden Wohnberechtigungsschein (Wohnfläche und Einkommenshöhe) vorlegen können.

Sollten weder die Stadt noch der Vermieter in angemessener Zeit Berechtigte finden, kann zur Vermeidung von (längerem) Leerstand eine Freistellung ausgesprochen und an Interessenten ohne Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Freistellung ist gebührenpflichtig (zurzeit 105 €/ Wohnung). Zudem muss eine einmalige Ausgleichsleistung (in der Regel in Geld) erfolgen. Die Höhe dieser Geldleistung ist unterschiedlich und richtet sich nach der Art der Freistellung (nur Einkommen oder Wohnfläche oder beides), Wohnungsgröße und Dauer der noch laufenden Bindungen. Beide Leistungen (Bearbeitungsgebühr und Ausgleich) sind ausschließlich von den Vermietern zu zahlen.

Eine nachträgliche Zahlungsverpflichtung bei schon vor dem 01.04.2019 laufenden Mietverhältnissen besteht nicht. Eine laufende Fehlbelegungsabgabe gibt es in Niedersachsen nicht (mehr).

61.42 / 18.63.10
Hannover / 02.11.2018

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