Anfrage (AaA 2915 ) der Gruppe Linke und Piraten vom 13. Januar 2016
Sachverhalt:
Medizinisch
sind Multiresistente Keime (MRSA) ein topaktuelles und leider
brandgefährliches Thema, da sie
zu lebensbedrohlichen Infektionen führen können (vgl. a. Asphalt,
01/16). Anfang Februar 2014 haben wir
bereits darauf hingewiesen (AaA 1471), dass „viele
Krankenhausinfektionen durch Multiresistente Keime
– kurz MRSA genannt – verursacht werden. Diese Keime sind gegen
fast alle herkömmlichen Antibiotika
und Medikamente zur Virenbekämpfung resistent und bilden ein großes
Problem im Bereich der stationären
Pflege. MRSA-Infektionen führen zu einer verlängerten
Behandlungsdauer, erhöhter
Sterblichkeit
und höheren Behandlungskosten.“
Nach
Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19. November 2014,
stieg die Anzahl der
MRSA-Infektionen in der Region Hannover im Zeitraum von 2010 bis 2013
um 39 Prozent an. Dass
diese Problematik nichts von ihrer Brisanz verloren hat,
verdeutlichte nun auch das TEAM Wallraff
(RTL) am 11.1.2016: Es zeigt sich, dass auch beim
Klinikpflegepersonal Infektionen mit MRSA
auftreten, wodurch eine erhöhte Infektionsgefahr für die Patienten
gegeben ist. Laut der zitierten
Sendung sind 1,7 % des Pflegepersonals infiziert.
Wie
uns die Verwaltung in der o.g. AaA 1471 mitteilte, ist das KRH
Gründungsmitglied des
MRSA-Plus
Netzwerkes in der Region Hannover. Dieser Umstand schützt offenbar
nicht vor einem bedenklichen
Anstieg dieser gefährlichen Keiminfektionen.
Vor
diesem Hintergrund bitten wir um eine ausführliche Beantwortung der
folgenden
Fragen:
1)
Wird das Pflegepersonal der Kliniken der KRH auf MRSA-Infektionen
überprüft? Und
wenn
ja, erfolgt die Überprüfung regelmäßig und beim kompletten
Personal?
2)
Wie viele Patienten kommen auf eine Pflegekraft in jeder Klinik der
KRH
a) tagsüber und
b)
nachts?
3)
Werden alle Patienten auf MRSA geprüft? Und wenn nein, warum nicht?
Wenn nicht alle
geprüft
werden, nach welchen Kriterien werden Patienten zum MRSA-Test
ausgewählt?
4)
Wie hoch war die Zahl der Fälle der MRSA-Patienten in den KRH
Kliniken in den Jahren 2013, 2014
und 2015?
Vorbemerkung:
Zur
Beantwortung der vorliegenden Fragen war die Regionsverwaltung auch
auf
Informationen
der Klinikum Region Hannover GmbH angewiesen. Insofern basieren die
folgenden
Antworten auf von der Klinikum Region Hannover GmbH zur Verfügung
gestellten
Informationen.
zu
1)
Grundlage
zur Umsetzung aller hygienischen, infektionspräventiven und
mikrobiologischen
Maßnahmen
im Zusammenhang mit der Vermeidung, Erkennung und Bekämpfung von
MRSA-Infektionen
ist die jeweils aktuell gültige Hygienegesetzgebung.
So
basieren sämtliche auch in den Kliniken der KRH geltenden Standards
und
Maßnahmen
auf dem Infektionsschutzgesetz und der Niedersächsischen Verordnung
über
Hygiene
und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO)
vom 26.
März
2012 sowie ferner auf den jeweiligen Empfehlungen der Kommission für
Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Institutes,
Berlin.
Die
entsprechende Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von MRSA in
medizinischen
und
pflegerischen Einrichtungen sieht in diesem Zusammenhang explizit
keine
routinemäßige
Untersuchung des Personals hinsichtlich einer MRSA-Besiedelung vor.
Wenn
demgegenüber in Situationen gehäufter MRSA-Infektionen
epidemiologische
Zusammenhänge
auf das Personal deuten könnten und dadurch eine entsprechende
krankenhaushygienische
Indikation gegeben wäre, würden in gemeinsamer Abstimmung
des
Krankenhaushygienikers beispielsweise auch mit der amtsärztlichen
Stelle und dem Ltd.
Betriebsarzt die für solche Einzelfallsituationen unter
Berücksichtigung der
arbeitsschutzrechtlichen
Aspekte auch in der KRH GmbH geltenden Maßnahmen zur
Umsetzung
kommen.
zu
2)
Die
Kliniken der KRH GmbH haben weit über 70 Fachabteilungen mit mehr
als 140
Stationen.
Der Einsatz von Pflegekräften ist in den Kliniken patientenabhängig
bedarfsgerecht
unterlegt. Die Personalbesetzung der Station kann deshalb nicht
einheitlich
über alles betrachtet werden.
zu
3)
In
den Kliniken der KRH GmbH wird das MRSA-Aufnahmescreening nach dem
Standard
des
Robert Koch-Instituts, Berlin durchgeführt. Dabei werden Patienten
untersucht, bei
denen
ein erhöhtes Risiko für das Vorliegen einer MRSA-Kolonisierung bei
Aufnahme in
das
Krankenhaus besteht.
In
der internationalen Literatur finden sich zahlreiche Studien, die
Faktoren beschreiben,
die
mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit assoziiert sind, dass Personen
MRSA-positiv
sind.
Die unter Antwort 1) bereits beschriebene Kommission für
Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention
(KRINKO) beim Robert Koch-Institut, Berlin hat aufgrund der für
Deutschland
vorliegenden Kenntnisse diese Risikopatientengruppen beschrieben und
2014
im Bundesgesundheitsblatt publiziert.
Diese
„Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von
Methicillin-resistenten
Staphylococcus
aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen
Einrichtungen“
der KRINKO sind Grundlage für das auch in den KRH-Kliniken geltende
MRSA-Aufnahmescreening.
Darüber
hinaus besteht die Zielsetzung im u.a. durch das KRH mit weiteren
maßgeblichen
Akteuren
in der regionalen Krankenversorgung gegründeten „MRSA-Netzwerk-Plus“
in der
Region
Hannover darin, gemeinsam mit dem ambulanten Sektor die
MRSA-Infektionen zu
senken,
so dass diese Risikoprofile des Aufnahmescreenings auch für den
prästationärambulanten
Bereich
zu Grunde gelegt werden.
zu
4)
Für
die Region Hannover nimmt das „MRSA-Plus-Netzwerk“ für die
MRSA-Prävalenz
(Häufigkeit
zu einem bestimmten Zeitpunkt) in der Bevölkerung für die
vergangenen Jahre
einen
Wert von 3-4 % an. Eine Vielzahl dieser MRSA-positiven Patienten ist
allerdings
nicht
MRSA-infiziert sondern lediglich ein asymptomatischer Keimträger.
Da
diese auf die stationär aufgenommenen Patienten bezogene Quote nicht
signifikant
durch
die Krankenhäuser zu beeinflussen ist, liegt das Hauptaugenmerk der
Kliniken
darauf,
mittels standardisierter Maßnahmen zur Hygiene und
Infektionsprävention sog.
Infektketten
zu vermeiden.
Zur
Erhebung und gesonderten Niederschrift von Erregern mit bestimmten
Resistenzen
und
Multiresistenzen gibt es gesetzliche Vorgaben nach dem
Infektionsschutzgesetz, die
entsprechend
auch im KRH zur Anwendung kommen. Diese Nachweise werden aber
gemäß
der Vorgaben für jeden Erregernachweis aus jedem
Untersuchungsmaterial eines
Patienten
geführt und damit sind Mehrfachnachweise aus multiplen Materialien
der
jeweiligen
Patienten dokumentiert. Eine auf Fallzahlen aggregierte Form der
Darstellung
erfolgt
nicht.
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