Montag, 30. Juli 2018

Anfrage Piraten Ampel an der Einmündung Schiffgraben/Prinzenstraße

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-3164/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
Zu Top



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ampel an der Einmündung Schiffgraben/Prinzenstraße
Sitzung des es am
TOP


Diese Einmündung ist mit einer Ampel geregelt, die dem Verkehr wechselseitig die Einfahrt in Richtung Aegidientorplatz erlaubt.

Die spitzwinkeligen Einfahrt aus der Prinzenstraße (Einbahnstraße) ist übersichtlich. Das nutzen die dort einfahrenden Fahrradfahrer jetzt, da sie vom Schiffgraben einmündende Radfahrer gut sehen und beachten können und so fahren sie oft nicht gesetzeskonform bei „Rot“ durch. Auch Autofahrer können den von links kommenden Verkehr gut übersehen, halten aber auch bei Lücken im Verkehr bei „Rot“ an.

Selbst zu Hochzeiten des Verkehrs an Werktagen um 17 Uhr kann man deutliche Lücken im Verkehrsfluss sehen, die für die Einfädelung gut geeignet wären. Man sieht auch oft, dass der Verkehr vor einer roten Ampel warten muss während auf der einmündenden Straße kein Verkehr ist. Das ist ärgerlich und erhöht den Schafstoffausstoß.

Daher sollte man erwägen, der Auto- und Radverkehr nur durch Vorfahrtzeichen zu regeln. Also der in Richtung Aegidientorplatz fahrende Verkehr erhält Vorfahrt vor demjenigen aus der Prinzenstraße. Die Sicherung der hier vorhandenen Fußgängerüberwege erfolgte durch Bedarfsampeln.

Daher frage ich die Verwaltung.

1. Welche Vorteile ergäben sich?
2. Welche Nachteile müßten in Kauf genommen werden
3. Wäre die Umstellung aus rechtlicher Sicht machbar?



Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:

Sonntag, 29. Juli 2018

Anfrage Piraten: Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0936/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 7.2.3.



Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Erhellung bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 25.04.2018 - TOP 7.2.3.



Im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage vom 8. Februar 2017 hinsichtlich der Beleuchtung der Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße1 führte die Verwaltung u.a. wie folgt aus:

Im Rahmen einer Bürgerbeschwerde wurde bereits der Kontakt zu der zuständigen Hausverwaltung hergestellt. Eine Überprüfung der Außenbeleuchtung wurde durch die Hausverwaltung veranlasst. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die Außenbeleuchtung fehlerhaft ist und eine Reparatur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unwirtschaftlich wäre. Die private Beleuchtung soll durch Solarleuchten ersetzt werden.“

Nach wie vor gibt es keine Erhellung: Die Durchwegung ist dunkel, von Solarleuchten nichts zu sehen.

Das Maßnahmenpaket für „Sicherheit und Ordnung“ der Landeshauptstadt Hannover bezieht sich in der Darstellung der Relevanz der Maßnahmen u.a. auf die „gefühlte Sicherheit“, die gerade im Dunklen stark abnehme.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse hinsichtlich eines Zeitpunktes, zu dem die Solarleuchten installiert werden sollen?

2. Inwieweit hält die Verwaltung angesichts ihres Strebens nach einer höheren „gefühlten Sicherheit“ in der Öffentlichkeit für vertretbar, in zweifelsfrei öffentlich genutztem, privaten Bereich dieses Ziel zu vernachlässigen?

3. Wie gedenkt die Verwaltung der stetig zunehmenden Vermüllung der Durchwegung entgegen zu treten?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0169-2017F1

Antwort 

Anfrage Piraten Gehölzverlust und Schnittmaßnahmen im Stadtbezirk Linden-Limmer

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0488/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 7.3.3.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gehölzverlust und Schnittmaßnahmen im Stadtbezirk Linden-Limmer 
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.3.3.


Am 23. Januar 2018 erhielten die Mitglieder des Stadtbezirksrats 10 eine Auflistung der durch die Pflegebezirke für den Stadtbezirk Linden-Limmer gemeldeten Gehölzschnittmaßnahmen im Winter 2017/2018.

In der Auflistung wird im Feld „Standort“ zwischen „Kein Ersatz“ und „0“ unterschieden.

Weiterhin geht aus der Darstellung hervor, dass durch Sturmschäden gefallene sowie abgestorbene Bäume nicht generell ersetzt werden. Dies bedeutet im Extremfall einen ersatzlosen Verlust von 12 bis 16 Bäumen mit einem Stammumfang von teils mehr als drei Metern.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Worin besteht der Unterschied im Feld „Standort“ zwischen „Kein Ersatz“ und „0“ in der Übersicht?

2. Warum werden durch Sturmschaden gefallene und abgestorbene Bäume nicht generell ersetzt?

3. Bezieht sich die Nichtvornahme einer Ersatzpflanzung nur auf den vorherigen Standort oder wird dann generell keine Ersatzpflanzung vorgenommen, weder an einem anderen Ort im Stadtbezirk noch insgesamt in der Landeshauptstadt Hannover?


Antwort der Verwaltung:

Anfrage Piraten Insektenfreundliche Flutlichtanlagen

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0487/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 7.3.2.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Insektenfreundliche Flutlichtanlagen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.3.2.


Mit Drs. 0129/20171 teilte die Verwaltung ihre Entscheidung zu meinen (Änderungs-)Antrag 2601/20162 für insektenfreundliche Leuchtmittel bei der Flutlichtlichtanlage für den SC Elite e.V. mit. Darin wurde ausgeführt, dass bis zum Nutzungsende an der Verwendung der bisherigen Quecksilberdampflampen festgehalten wird. Danach bestehe die Auflage, diese gegen insektenfreundliche Leuchtmittel auszutauschen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wann ist mit einem entsprechenden Leuchtmittelaustausch beim SC Elite e.V. zu rechnen?

2. Um wieviel höher (in Kilowattstunden) ist der Energiebedarf der im Einsatz befindlichen Quecksilberdampflampen im Vergleich zu insektenfreundlichen LED-Lampen seit der Beschlussfassung über Drs. 2601/2016 bis zum vorgesehenen Austausch?

3. Achtet die Verwaltung seit der Beschlussfassung zu Drs. 2601/2016 auf die vorwiegende Verbauung insektenfreundlicher Leuchtmittel bei Flutlichtanlagen und generell bei Lichtkonstruktionen und wenn Nein, warum nicht?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0129-2017

2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2601-2016

Antwort der Verwaltung:

Anfrage Piraten Freies WLAN im Freizeitheim Linden

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0486/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 7.3.1



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Freies WLAN im Freizeitheim Linden
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.3.1.


Im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage vom 22. März 2017 hinsichtlich Offenem WLAN im Freizeitheim Linden1 führte die Verwaltung u.a. wie folgt aus:

Die Begehung, Vorplanung und Kostenermittlung für WLAN erfolgt parallel auch in anderen Stadtteilkultureinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover. Nach Vorlage der Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen der Umfang und die Reihenfolge der Realisierung festgelegt. Dies ist für das II. Quartal 2017 vorgesehen.“

Nach wie vor ist von WLAN, gar von freiem, im Freizeitheim Linden nichts zu merken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse hat die Reihenfolgeermittlung hinsichtlich der Realisierung für WLAN im Freizeitheim Linden erbracht?

2. Wird es sich bei dem einzurichtenden WLAN um ein freies handeln, also ohne Notwendigkeit der Anmeldung, oder ist trotz gesetzlich festgelegter Haftungsfreistellung für gewerbliche Anbieter von WLAN eine Anmeldung vorgesehen?

3. In ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD die Förderung von Freifunk-Initiativen für den Fall der Regierungsbildung beschlossen. Wörtlich steht dort in den Zeilen 1704 bis 1709 u.a.: „...durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.”

Ist die Verwaltung unter dieser Voraussetzung bereit, die Versorgung des Freizeitheims Linden durch Freifunk Hannover doch noch durchführen zu lassen?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0643-2017F1

Antwort der Verwaltung:

Anfrage Piraten Umsetzung eines Bezirksratsbeschlusses zum Fahrradbügel Ricklinger Straße 93

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-2332/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 8.2.2.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umsetzung eines Bezirksratsbeschlusses zum Fahrradbügel Ricklinger Straße 93 Sitzung des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.09.2017
TOP 8.2.2.


Mit Drucksache Nr. 15-1316/2013 S1* teilte die Verwaltung mit, dass dem zugrunde liegenden Beschluss des Bezirksrats Linden-Limmer "Fahrradbügel Ricklinger Straße 93" gefolgt werde.

Nun, vier Jahre nach Beschlussfassung, muss festgestellt werden, dass die Vor-Ort-Situation nicht zufriedenstellend ist. Noch immer sind die umgebenden Zäune mit Fahrrädern vollgestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Sind überhaupt zusätzliche Bügel aufgestellt worden und hat die Verwaltung den Erfolg der Maßnahme kontrolliert?

2. Hält die Verwaltung fünf Fahrradbügel im Bereich Ricklinger Str. 93 für das Gesamtaufkommen für ausreichend?

3. Sollte die Verwaltung planen, die Situation zu entschärfen, bis wann ist damit in welcher Form zu rechnen?

Antwort

Anfrage Piraten Fangnetz am Gebäude Schwarzer Bär 7

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-2331/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 8.2.1.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fangnetz am Gebäude Schwarzer Bär 7
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.09.2017
TOP 8.2.1.


Auf eine Einwohneranfrage in der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 23. August 2017 teilte die Verwaltung den Mitgliedern des Stadtbezirksrates am 11. September 2017 per Mail mit: Das Gerüst am Haus Schwarzer Bär 7 werde noch auf unbestimmte Zeit stehen, weil nicht absehbar sei, wie lange die Bauarbeiten andauern bzw. ob sie überhaupt ausgeführt werden müssen.

Seit etwa zwei Wochen befindet sich nun an diesem Gerüst ein neues Fangnetz mit großflächigem Werbeaufdruck.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
  1. Wer trägt die Kosten für dieses neue Fangnetz?
  1. Wer erhält den Ertrag aus der Werbung an dem neuen Fangnetz ?
  1. Erzielt der Eigentümer des besagten Gebäudes mit der Werbung auf dem Fangnetz einen Gewinn, den er nicht hätte, würde das Gerüst nicht auf ungewisse Zeit dort stehen?


Antwort

Anfrage Piraten Gehwegschäden,Parkplätze Altenbekener Damm 17 bis 23 Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.05.2017

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1112/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
Zu Top 8.4.2.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gehwegschäden,Parkplätze Altenbekener Damm 17 bis 23
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.05.2017
TOP 8.4.2.


Der Umbau des Gastronomiebetriebes am Altenbekener Damm 17 und der Umzug der Bäckereiverkaufsstelle „Gaues Broterbe“ wird von Anwohnern kritisch gesehen. In der letzten Bezirksratssitzung am 15.03.2017 kritisierten Anwohner Gehwegschäden infolge der Bautätigkeiten und das die Nutzung des Gehwegs als Zufahrtsweg und Abstellfläche für Lieferfahrzeuge und Kunden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Wurden in der Prüfung des Gehwegzustandes nach Abschluss der Bauarbeiten Schäden auf den Verkehrsflächen und Grünanlagen gegenüber dem Zustand bei der Bestandssicherung vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt?
  1. Wurden alle für das Restaurant „Handwerk“ und die Bäckereiverkaufsstelle mit Außenterrasse erforderlichen Stellplätze nach Abschluss der Bauarbeiten nachgewiesen?
  1. Wo befinden sich die für das Restaurant „Handwerk“ und die Bäckereiverkaufsstelle mit Außenterrasse erforderlichen Stellplätze?

Text der Antwort

Anfrage Untersuchung der Stadtverwaltung im Vorfeld des Sicherheits- und Ordnungskonzepts Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.06.2018

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1248/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
Zu Top 7.2.1.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Untersuchung der Stadtverwaltung im Vorfeld des Sicherheits- und Ordnungskonzepts Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.06.2018
TOP 7.2.1.


Bei der Vorstellung des v.g. Konzepts im Rahmen einer Sondersitzung des Bezirksrats Buchholz-Kleefeld zeigte Herr Dr. Axel von der Ohe Umfrageergebnisse über das subjektive Sicherheitsgefühl von Hannoveraner*innen.
Ich beziehe mich des Weiteren auf das folgende Zitat aus der Antragsbegründung1 der Drucksache 1611/2017:
"In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung dezernatsübergreifend untersucht, welche Zustände und Ereignisse als störend wahrgenommen werden und welche geeigneten Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Bei diesem Prüfungsprozess wurden insbesondere auch die Polizei, die Diakonie und der City-Gemeinschaft Hannover e.V. beteiligt."
Unabhängig davon, ob diese Angaben auf eine oder mehrere Untersuchungen2 Bezug nehmen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der inhaltlichen Belastbarkeit der Ergebnisse, zumal wohl mit ihrer Hilfe weitreichende politische Konsequenzen begründet werden.

Frage an die Verwaltung:

1. War die v.g. Prüfung / Umfrage / Untersuchung repräsentativ, z.B. hinsichtlich der Zahl der Befragten, Altersverteilung, soziale bzw. ökonomische Klasse sowie Verteilung auf die Stadtbezirke?
2. Wurde die Prüfung / Umfrage / Untersuchung wissenschaftlich begleitet und, wenn ja, von wem?
3. Wie kam es zur Auswahl der beteiligten Organisationen (Polizei, Diakonie und die City-Gemeinschaft Hannover) - wie obenstehend – bzw. auf Grund welcher Kriterien wurden andere Organisationen hiervon ausgeschlossen?


1 auf Seite 4 zu finden
2 Im letzteren Fall mag man im Folgenden einfach die Wörter „Prüfung“, „Umfrage“ und „Untersuchung“ gedanklich pluralisieren.



Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt:

Anfrage Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Landeshauptstadt  Hannover

                                                                                                       Antwort 15-2113/2017 F1 

An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld  (zur Kenntnis)
                                                                                                                        Zu Top  12.3.1.


Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.09.2017
TOP 12.3.1.


Am 02.03.2017 schrieb die HAZ: "Die Luft in Hannover ist schmutzig - zumindest in diesem einen Punkt herrscht Einigkeit unter Politikern, Gesundheitsexperten und Verwaltungsvertretern. Aber welche Verunreinigungen nun wirklich gesundheitsschädlich sind, schon darüber gehen die Meinungen auseinander. Stadtverwaltung und Ratspolitik halten sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen, und die sagen: Feinstaub ist in Hannover kein Problem mehr, denn der von der EU vorgegebene Grenzwert wird seit Jahren eingehalten. Anders dagegen beim Stickstoffdioxid. Hannovers Messstellen zeigen seit Jahren konstant zu hohe Werte bei dem schädlichen Gas. Für Mediziner liegt in der Feinstaubkonzentration aber das wahre Gesundheitsproblem und weniger beim Stickstoffdioxid.“
Der jährliche Grenzwert für PM10 (Mit PM 10 werden Partikel bezeichnet, die einen max. Durchmesser von 10 µm haben.) lt. EU-Richtlinie beträgt 40 µg/m³ im Tagesdurchschnitt und einen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Hannover hat zwei Messstationen - beide in Linden. Die lufthygienischen Werte von Linden dürften somit gut erhoben sein.

Daher meine Frage an die Verwaltung:

Anfrage Piraten Öffentlich geförderter Wohnraum

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1338/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
Zu Top 9.4.1.


Die Politik sollte einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für öffentlich geförderten Wohnraum haben.

Nach meinen Recherchen gibt es 3 Fördermöglichkeiten:
  1. Region (schön dargestellt auf Hannover.de) Wenn zu einer Nettokaltmiete von 5,60 Euro vermietet wird, kommt es zu einer Förderung von 22% bis zu Kosten von 2600 pro qm, darüber 75% der Kosten, aber nicht mehr als 450 Euro, dazu 5000 Euro pro Kleinwohnng bis 45 qm.
  2. Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH (nach DS 1724/2013) Hier ist die Förderung gestaffelt und im Wesenlichen so:
Grundförderung
Zusatzförderung 
                                      Miete B-Schein bis 50 qm 20T      BKZ B-Schein    1,70 pro qm 5,40
          bis 60 qm 18T                         BKZ 0,50            mehr bei 4 Zi
          4 + Zi 28T BKZ

B-Schein                       15 T BKZ                            1,00 pro qm 5,80
+20%

B-Schein               kein BKZ 1.-3. Jahr 2,00 /         qm 6,30
                     
3. bei dem Versuch die Landesförderung zu verstehen, bin ich gescheitert, die Angaben sind zu diffus und es wird auf die Einreichung konkreter Projekte verwiesen, die ich nicht einreichen konnte.

Daher frage ich die Verwaltung:
  1. Ist das Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH weitergeschrieben worden und in welchem Umfang kann es in Anspruch genommen werden?
  2. Wie sieht die Landesförderung aus?
  3. Könnten anhand eines gängigen etwa 8 bis 12 Familienhauses die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn- wie üblich - 25% des Wohnraumes öffentlich gefördert werden?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
  1. Das in der Drucksache 1724/2013 vom Rat beschlossene Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover hat bisher weitgehend unverändert Bestand. Es sind lediglich geringfügige Anpassungen an gesetzliche Veränderungen (Fortschreibung der Energieeinsparungsverordnung) bzw. an Änderungen in der Landesförderung (Erhöhung der Miete von 5,40 € auf 5,60 € und Änderung der Kinderzimmermindestgrößen) erfolgt. 
     
    Ergänzend zur Landesförderung oder eigenständig kann nach dem städtischen Förderprogramm in Hannover neu geschaffener Mietwohnraum im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel mit Baukosten- und Aufwendungszuschüssen gefördert werden. Aufgrund der guten Nachfrage wurden die Fördermittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits mehrmals aufgestockt. Zurzeit stehen für Baukostenzuschüsse jährlich 6 Mio. € für ca. 300 Wohnungen zur Verfügung, von denen allerdings schon ein großer Teil für konkrete Maßnahmen reserviert sind.
  1. Das Land Niedersachsen fördert einen Teil der Gesamtbaukosten - je nach Höhe des Einkommens der zukünftigen Mieter und der Eingangsmiete - mit für 20 bzw. 30 Jahre zinslosen Darlehen:
    Für Wohnberechtigte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) liegt („niedrige Einkommen“), beträgt das Darlehen bis zu 75% der Gesamtbaukosten bei einer Eingangsmiete von 5,60 €.
    Bei Wohnungen für zukünftige Mieter mit „mittlerem Einkommen“ (Überschreitung der Einkommensgrenze nach NWoFG um bis zu 60%) können Darlehen bis zu 45% der Gesamtbaukosten bei einer Eingangsmiete von 7,00 € gewährt werden.
    Die Gesamtbaukosten werden allerdings auf maximal 2.900 € je Quadratmeter geförderter Wohnfläche gedeckelt, d.h. bei höheren Baukosten - wie es in Hannover oft der Fall ist - erhöht sich das Darlehen nicht mehr entsprechend.
    Hinzu kommen noch zusätzliche Darlehen für Aufzüge, kleine Wohnungen bis 60 m², Wohnungen, die barrierefrei und für Rollstuhlfahrer nutzbar sind (soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben), und - bei Wohnungen für Wohngemeinschaften und Wohngruppen - für einen Gemeinschaftsraum.
    Im Rahmen der Förderung für niedrige Einkommen (Miete 5,60 €) kann neuerdings ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% des Ursprungsdarlehens bewilligt werden, wenn eine Miet- und Belegungsbindung von 30 statt sonst 20 Jahren akzeptiert wird.
  1. Siehe Fallbeispiel in Anlage 1.
    Eine Mischung der Programmteile (einige Wohnungen für niedrige Einkommen, andere für niedrige bis mittlere bzw. mittlere Einkommen) ist möglich und bei größeren Objekten auch erwünscht.
    Eine Tabelle der Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines sowie eine Kurzübersicht über die Fördermöglichkeiten und -bedingungen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

18.62.01
Hannover / 07.06.2018

Samstag, 28. Juli 2018

Anfrage Piraten Ausgaben für Durchwegungen im Ihme-Zentrum

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1546/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 8.1.1.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausgaben für Durchwegungen im Ihme-Zentrum Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 14.06.2017
TOP 8.1.1.


In der Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters vom 11. Mai 2017 wurde mitgeteilt, dass aus den von der Bundesebene bereitgestellten Mitteln für Durchwegungen im Ihme-Zentrum bereits in 2017 Ausgaben getätigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Ausgaben (z.B. Planung, Beratung oder Ausführung) können mit den Mitteln getätigt werden?

2. Welche dieser Ausgaben sind ohne Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung des Ihme-Zentrums möglich?

3. Welche Folgen hat eine Nichtabrufung bereit gestellter Mittel für diesen Teil der Mittel und für die Gesamtsumme?


Antwort

Anfrage Piraten Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur Ida-Ahrenhold-Brücke

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0996/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 9.2.1.


Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur Ida-Ahrenhold-Brücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.05.2017
TOP 9.2.1.



Gemäß einer Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. März 2017 hat die Stadt Hannover Bundesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro eingeworben, um eine neue Durchwegung durch das Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße (auf Höhe Gartenallee) zur Ida-Ahrenhold-Brücke zu ermöglichen. Weiterhin wurde berichtet, dass die Landeshauptstadt sich ebenfalls mit einer Million Euro beteiligen will.1 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Mittel wurden nicht benannt.

Aus der Antwort auf Frage 2 meiner Anfrage zum Status des Stadtmittevertrages ergibt sich, dass die Verwaltung keinerlei Ansprüche auf die öffentliche Nutzung der Wege im Ihme-Zentrum erhebt (vgl. 15-0642/2017 F 1)2 . Ein Teil der zu schaffenden Durchwegung liegt jedoch auf schon bisher bestehendem Wegegebiet des Ihme-Zentrums, der neu zu schaffende Weg an sich natürlich auch.

1 (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hendricks-foerdert-Staedtebau-Ihme-Zentrum -soll-3-Millionen-Euro-bekommen)
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0642-2017F1

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Anfrage Piraten Fassadenplanung Ihme-Zentrum

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0644/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 9.4.3.


Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fassadenplanung Ihme-Zentrum Sitzung des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 22.03.2017
TOP 9.4.3.



Mit Informationsdrucksache 0286/2017 wurde das „Gesamtstädtische Arbeitsprogramm ‚Mein Hannover 2030‘“ versandt. In der Anlage 1 „Arbeitsprogramm 2017“ findet sich auf Seite 31 f. die „Perspektive Ihme-Zentrum“.

Darunter wird im Bereich Zeitplanung u.a. gesagt:

Vorlage einer Fassadenplanung: Februar 2017

Gemäß Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover (IZH) können Arbeiten bis Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durchgeführt werden. Der Begriff „Planung“ taucht dabei erklärend erstmalig in Phase 2 „Vorplanung“ auf. Diese wird in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia wie folgt definiert:

Die Vorplanung […] ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Sie folgt auf die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und behandelt eine Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes. […]

Das Planungskonzept wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Eine weitere Verfeinerung und Konkretisierung erfolgt dann in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. In der Phase der Vorplanung werden die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Neben der eigentlichen Vorplanung ist auch eine Kostenschätzung anzufertigen, die Rechenschaft über die zu erwartenden Kosten ablegt. […]" *

Diese Definition geht im Bereich der Fassadenarbeiten, insbesondere bezüglich der Kostenschätzung, erheblich über die in den Sitzungen des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters am 8. Dezember 2016 dargestellte IZH-Zukunft hinaus.

* Abruf am 7. März 2017 unter https://de.wikipedia.org/wiki/Vorplanung

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung: