Montag, 30. Juli 2018

Anfrage Piraten Ampel an der Einmündung Schiffgraben/Prinzenstraße

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-3164/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ampel an der Einmündung Schiffgraben/Prinzenstraße
Sitzung des es am
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Diese Einmündung ist mit einer Ampel geregelt, die dem Verkehr wechselseitig die Einfahrt in Richtung Aegidientorplatz erlaubt.

Die spitzwinkeligen Einfahrt aus der Prinzenstraße (Einbahnstraße) ist übersichtlich. Das nutzen die dort einfahrenden Fahrradfahrer jetzt, da sie vom Schiffgraben einmündende Radfahrer gut sehen und beachten können und so fahren sie oft nicht gesetzeskonform bei „Rot“ durch. Auch Autofahrer können den von links kommenden Verkehr gut übersehen, halten aber auch bei Lücken im Verkehr bei „Rot“ an.

Selbst zu Hochzeiten des Verkehrs an Werktagen um 17 Uhr kann man deutliche Lücken im Verkehrsfluss sehen, die für die Einfädelung gut geeignet wären. Man sieht auch oft, dass der Verkehr vor einer roten Ampel warten muss während auf der einmündenden Straße kein Verkehr ist. Das ist ärgerlich und erhöht den Schafstoffausstoß.

Daher sollte man erwägen, der Auto- und Radverkehr nur durch Vorfahrtzeichen zu regeln. Also der in Richtung Aegidientorplatz fahrende Verkehr erhält Vorfahrt vor demjenigen aus der Prinzenstraße. Die Sicherung der hier vorhandenen Fußgängerüberwege erfolgte durch Bedarfsampeln.

Daher frage ich die Verwaltung.

1. Welche Vorteile ergäben sich?
2. Welche Nachteile müßten in Kauf genommen werden
3. Wäre die Umstellung aus rechtlicher Sicht machbar?



Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:

Zu 1.
Es ist davon auszugehen, dass sich durch eine Reduktion der Lichtsignalanlagen auf die Fußgängerquerung über den Schifffgraben wie beschrieben insgesamt eine Verringerung der Verlustzeiten des Kraftfahrzeugverkehrs eintreten würden.

  • Durch einen Wegfall der Signalisierung des aus der Prinzenstraße ergäben sich verschiedene Nachteile:
  • Die Lichtsignalanlage verfügt zwar momentan nicht über eine Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte. Bei Bedarf ließe diese sich aber nachrüsten. Bei Wegfall der Lichtsignalanlage wäre dies nicht mehr gegeben.
  • Ohne Umbaumaßnahmen im Bereich der Einmündung der Prinzenstraße auf den Schiffgraben ließe sich die Wartepflicht des einmündenden Verkehrs nur schwer verdeutlichen, da der Fahrweg aus der Prinzenstraße heraus weitgehend geradlinig verläuft. Aus diesem Grund wären bei Wegfall der Lichtsignalanlage Verkehrssicherheitsprobleme zu erwarten.
  • Diese Verkehrssicherheitsprobleme würden noch verstärkt, wenn die bestehende Furt über die Prinzenstraße als Fußgängerschutzanlage ausgebildet würde. Eine im direkten Anschluss bestehende Wartepflicht ist den Verkehrsteilnehmern nicht zu vermitteln.
Zu 3. Für den Fall, dass durch geeignete Umbaumaßnahmen die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, wäre der Wegfall der Signalisierung des aus der Prinzenstraße kommenden Verkehrs rechtlich machbar.


18.62.01 BRB
Hannover / 09.01.2018

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