Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-3164/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
Zu
Top
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Ampel an der Einmündung Schiffgraben/Prinzenstraße
Sitzung
des es am
TOP
Diese Einmündung ist mit einer Ampel
geregelt, die dem Verkehr wechselseitig die Einfahrt in Richtung
Aegidientorplatz erlaubt.
Die spitzwinkeligen Einfahrt aus der
Prinzenstraße (Einbahnstraße) ist übersichtlich. Das nutzen die
dort einfahrenden Fahrradfahrer jetzt, da sie vom Schiffgraben
einmündende Radfahrer gut sehen und beachten können und so fahren
sie oft nicht gesetzeskonform bei „Rot“ durch. Auch Autofahrer
können den von links kommenden Verkehr gut übersehen, halten aber
auch bei Lücken im Verkehr bei „Rot“ an.
Selbst zu Hochzeiten des Verkehrs an
Werktagen um 17 Uhr kann man deutliche Lücken im Verkehrsfluss
sehen, die für die Einfädelung gut geeignet wären. Man sieht auch
oft, dass der Verkehr vor einer roten Ampel warten muss während auf
der einmündenden Straße kein Verkehr ist. Das ist ärgerlich und
erhöht den Schafstoffausstoß.
Daher sollte man erwägen, der Auto-
und Radverkehr nur durch Vorfahrtzeichen zu regeln. Also der in
Richtung Aegidientorplatz fahrende Verkehr erhält Vorfahrt vor
demjenigen aus der Prinzenstraße. Die Sicherung der hier vorhandenen
Fußgängerüberwege erfolgte durch Bedarfsampeln.
Daher frage ich die Verwaltung.
1. Welche Vorteile ergäben sich?
2. Welche Nachteile müßten in Kauf
genommen werden
3. Wäre die Umstellung aus
rechtlicher Sicht machbar?
Die
Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:
Zu 1.
Es ist davon auszugehen, dass sich
durch eine Reduktion der Lichtsignalanlagen auf die Fußgängerquerung
über den Schifffgraben wie beschrieben insgesamt eine Verringerung
der Verlustzeiten des Kraftfahrzeugverkehrs eintreten würden.
-
Durch einen Wegfall der Signalisierung des aus der Prinzenstraße ergäben sich verschiedene Nachteile:
-
Die Lichtsignalanlage verfügt zwar momentan nicht über eine Ausstattung für Blinde und Sehbehinderte. Bei Bedarf ließe diese sich aber nachrüsten. Bei Wegfall der Lichtsignalanlage wäre dies nicht mehr gegeben.
-
Ohne Umbaumaßnahmen im Bereich der Einmündung der Prinzenstraße auf den Schiffgraben ließe sich die Wartepflicht des einmündenden Verkehrs nur schwer verdeutlichen, da der Fahrweg aus der Prinzenstraße heraus weitgehend geradlinig verläuft. Aus diesem Grund wären bei Wegfall der Lichtsignalanlage Verkehrssicherheitsprobleme zu erwarten.
-
Diese Verkehrssicherheitsprobleme würden noch verstärkt, wenn die bestehende Furt über die Prinzenstraße als Fußgängerschutzanlage ausgebildet würde. Eine im direkten Anschluss bestehende Wartepflicht ist den Verkehrsteilnehmern nicht zu vermitteln.
Zu 3. Für den Fall, dass durch
geeignete Umbaumaßnahmen die Verkehrssicherheit gewährleistet wird,
wäre der Wegfall der Signalisierung des aus der Prinzenstraße
kommenden Verkehrs rechtlich machbar.
18.62.01 BRB
Hannover / 09.01.2018
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