Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0936/2018 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
(zur Kenntnis)
Zu
Top 7.2.3.
Antwort
der Verwaltung auf die Anfrage:
Erhellung
bezüglich Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am
25.04.2018 - TOP 7.2.3.
Im
Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage vom 8. Februar 2017
hinsichtlich der Beleuchtung der Durchwegung zwischen Elisenstraße
und Limmerstraße1 führte die Verwaltung u.a. wie folgt aus:
„Im
Rahmen einer Bürgerbeschwerde wurde bereits der Kontakt zu der
zuständigen Hausverwaltung hergestellt. Eine Überprüfung der
Außenbeleuchtung wurde durch die Hausverwaltung veranlasst. Im
Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die Außenbeleuchtung fehlerhaft ist
und eine Reparatur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
unwirtschaftlich wäre. Die private Beleuchtung soll durch
Solarleuchten ersetzt werden.“
Nach
wie vor gibt es keine Erhellung: Die Durchwegung ist dunkel, von
Solarleuchten nichts zu sehen.
Das
Maßnahmenpaket für „Sicherheit und Ordnung“ der
Landeshauptstadt Hannover bezieht sich in der Darstellung der
Relevanz der Maßnahmen u.a. auf die „gefühlte Sicherheit“, die
gerade im Dunklen stark abnehme.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Gibt es Erkenntnisse hinsichtlich eines Zeitpunktes, zu dem die
Solarleuchten installiert werden sollen?
2.
Inwieweit hält die Verwaltung angesichts ihres Strebens nach einer
höheren „gefühlten Sicherheit“ in der Öffentlichkeit für
vertretbar, in zweifelsfrei öffentlich genutztem, privaten Bereich
dieses Ziel zu vernachlässigen?
3.
Wie gedenkt die Verwaltung der stetig zunehmenden Vermüllung der
Durchwegung entgegen zu treten?
1
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0169-2017F1
Antwort
Zu
1.: Es wurde auch zwischenzeitlich seitens der Stadt erneut der
Kontakt zur zuständigen Hausverwaltung aufgenommen und darauf
hingewiesen, dass eine zeitnahe Stellung der Solarleuchten
erforderlich sei. Ein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung der Maßnahme
wurde der Verwaltung jedoch nicht genannt.
Zu
2. und 3.:
Es
handelt sich bei dem fraglichen Bereich um private Flächen. Diese
werden von einer privaten Hausverwaltung bewirtschaftet und
instandgehalten. Die Beleuchtung und das Müllmanagement sind der
privaten Verantwortlichkeit zuzuordnen. Die Verwaltung hat mehrfach
den Kontakt aufgenommen um Abhilfe zu schaffen, jedoch hat die Stadt
keinen Einfluss auf das Handeln der privaten Hausverwaltung.
18.63.10
Hannover
/ 25.04.2018
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