Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0169/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu
Top 8.4.3.
Antwort
der Verwaltung auf die Anfrage Piraten
Beleuchtung in Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.02.2017
TOP
8.4.3.
In
der Verlängerung der Selmastraße befindet sich als Verbindung
zwischen Limmerstraße und Elisenstraße (Elisencarree) eine
Durchwegung, die mit Absperrpfosten beidseitig abgetrennt ist. Des
Weiteren fungiert dieser Durchgang als Zugang zum Haus Elisenstraße
6 mit 15 Wohneinheiten (gem. Klingelschildern).
Durch
die Verwaltungsantwort auf Drs. 15-0870/2015 ist klar, dass es sich
um einen Privatweg handelt.
In
dem Durchgang befinden sich vier Laternen, die nach Bürgermeldungen
und Inaugenscheinnahme dauerhaft außer Betrieb sind. Eine
Beleuchtung findet zeitweise ausschließlich durch Leuchtkörper
statt, die sich an einer angrenzenden Fassade befinden, aber nicht
den gesamten Bereich ausleuchten. Mehrere Bewohner-Beschwerden beim
Besitzer blieben ohne Wirkung.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Hält die Verwaltung die Durchwegung und den Zugang zum angrenzenden
Haus Elisenstr. 6 unter den gegenwärtigen Umständen für
verkehrssicher und wenn ja, wie wird dies begründet?
2.
Lässt sich dieser private Weg mittels Widmung in einen öffentlichen
Bereich umwandeln und ist die Verwaltung ggf. dazu bereit, dies
einzuleiten?
3.
Sieht die Verwaltung angesichts des gegenwärtigen Zustands die
Möglichkeit, durch den Fachbereich Recht und Ordnung der LHH im
Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr eine dauerhafte Beleuchtung bei
Dunkelheit sicherstellen zu lassen?
Antwort
Zu
1)
Wie
in der Anfrage richtig dargestellt, handelt es sich um private
Flächen. Für die Bewertung der Verkehrssicherheit dieser Flächen
ist der Grundstückseigentümer zuständig. Die Verkehrssicherheit
ist aber nicht primär von einer intakten Beleuchtung abhängig.
Zu
2)
Eine
Widmung der betreffenden Verkehrsfläche ist nicht vorgesehen, da es
sich um eine private Fläche handelt.
Zu
3)
Im
Rahmen einer Bürgerbeschwerde wurde bereits der Kontakt zu der
zuständigen Hausverwaltung hergestellt. Eine Überprüfung der
Außenbeleuchtung wurde durch die Hausverwaltung veranlasst. Im
Ergebnis wurde mitgeteilt, dass die Außenbeleuchtung fehlerhaft ist
und eine Reparatur aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
unwirtschaftlich wäre. Die private Beleuchtung soll durch
Solarleuchten ersetzt werden.
66.15/
18.62.10
Hannover
/ 08.02.2017
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