Samstag, 28. Juli 2018

Anfrage Piraten Ausgaben für Durchwegungen im Ihme-Zentrum

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1546/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 8.1.1.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausgaben für Durchwegungen im Ihme-Zentrum Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 14.06.2017
TOP 8.1.1.


In der Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters vom 11. Mai 2017 wurde mitgeteilt, dass aus den von der Bundesebene bereitgestellten Mitteln für Durchwegungen im Ihme-Zentrum bereits in 2017 Ausgaben getätigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Ausgaben (z.B. Planung, Beratung oder Ausführung) können mit den Mitteln getätigt werden?

2. Welche dieser Ausgaben sind ohne Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung des Ihme-Zentrums möglich?

3. Welche Folgen hat eine Nichtabrufung bereit gestellter Mittel für diesen Teil der Mittel und für die Gesamtsumme?


Antwort

zu 1.:

Beantragt wurden folgende Fördervorhaben, die zwar modifizierbar, aber im Wesentlichen zu verfolgen sind : eine bis zwei öffentlich nutzbare Durchwegung/en durch das Ihmezentrum für FußgängerInnen und RadfahrerInnen; Bereitstellung eines Raumes für sozio-kulturelle Nutzungen aus den angrenzenden Stadtteilen sowie rechtliche Expertisen zur Absicherung der Fördermaßnahmen, der Moderation zwischen den EigentümerInnen und der Stadt sowie einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit.

zu 2.:

Die baulichen Maßnahmen betreffen nach gegenwärtigem Stand das Eigentum des Investors und Gewerbeeigentümers und bedürfen dessen Einverständnisses. Die anderen benannten Maßnahmen sind auch ohne EigentümerInnenzustimmung möglich, die beantragte Moderation hat eine Abstimmung der einzelnen EigentümerInneninteressen zum Gegenstand.

zu 3.:

Mittel, die nicht abgerufen werden, verfallen und stehen der Maßnahme nicht zur Verfügung, dadurch verringert sich die Gesamtsumme.



61.41/ 18.63.10
Hannover / 13.06.2017

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