Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-1546/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu
Top 8.1.1.
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Ausgaben für Durchwegungen im Ihme-Zentrum Sitzung des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 14.06.2017
TOP
8.1.1.
In
der Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des
Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters vom 11. Mai 2017 wurde
mitgeteilt, dass aus den von der Bundesebene bereitgestellten Mitteln
für Durchwegungen im Ihme-Zentrum bereits in 2017 Ausgaben getätigt
werden müssen.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Welche Ausgaben (z.B. Planung, Beratung oder Ausführung) können mit
den Mitteln getätigt werden?
2.
Welche dieser Ausgaben sind ohne Beschlussfassung einer
Eigentümerversammlung des Ihme-Zentrums möglich?
3.
Welche Folgen hat eine Nichtabrufung bereit gestellter Mittel für
diesen Teil der Mittel und für die Gesamtsumme?
Antwort
zu
1.:
Beantragt
wurden folgende Fördervorhaben, die zwar modifizierbar, aber im
Wesentlichen zu verfolgen sind : eine bis zwei öffentlich nutzbare
Durchwegung/en durch das Ihmezentrum für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen; Bereitstellung eines Raumes für sozio-kulturelle
Nutzungen aus den angrenzenden Stadtteilen sowie rechtliche
Expertisen zur Absicherung der Fördermaßnahmen, der Moderation
zwischen den EigentümerInnen und der Stadt sowie einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit.
zu
2.:
Die
baulichen Maßnahmen betreffen nach gegenwärtigem Stand das Eigentum
des Investors und Gewerbeeigentümers und bedürfen dessen
Einverständnisses. Die anderen benannten Maßnahmen sind auch ohne
EigentümerInnenzustimmung möglich, die beantragte Moderation hat
eine Abstimmung der einzelnen EigentümerInneninteressen zum
Gegenstand.
zu
3.:
Mittel,
die nicht abgerufen werden, verfallen und stehen der Maßnahme nicht
zur Verfügung, dadurch verringert sich die Gesamtsumme.
61.41/
18.63.10
Hannover
/ 13.06.2017
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