Sonntag, 29. Juli 2018

Anfrage Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Landeshauptstadt  Hannover

                                                                                                       Antwort 15-2113/2017 F1 

An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld  (zur Kenntnis)
                                                                                                                        Zu Top  12.3.1.


Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.09.2017
TOP 12.3.1.


Am 02.03.2017 schrieb die HAZ: "Die Luft in Hannover ist schmutzig - zumindest in diesem einen Punkt herrscht Einigkeit unter Politikern, Gesundheitsexperten und Verwaltungsvertretern. Aber welche Verunreinigungen nun wirklich gesundheitsschädlich sind, schon darüber gehen die Meinungen auseinander. Stadtverwaltung und Ratspolitik halten sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen, und die sagen: Feinstaub ist in Hannover kein Problem mehr, denn der von der EU vorgegebene Grenzwert wird seit Jahren eingehalten. Anders dagegen beim Stickstoffdioxid. Hannovers Messstellen zeigen seit Jahren konstant zu hohe Werte bei dem schädlichen Gas. Für Mediziner liegt in der Feinstaubkonzentration aber das wahre Gesundheitsproblem und weniger beim Stickstoffdioxid.“
Der jährliche Grenzwert für PM10 (Mit PM 10 werden Partikel bezeichnet, die einen max. Durchmesser von 10 µm haben.) lt. EU-Richtlinie beträgt 40 µg/m³ im Tagesdurchschnitt und einen Tagesmittelwert von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Hannover hat zwei Messstationen - beide in Linden. Die lufthygienischen Werte von Linden dürften somit gut erhoben sein.

Daher meine Frage an die Verwaltung:
Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die Feinstaubbelastung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vor?
Wie werden diese Erkenntnisse gewonnen?
Wie bewertet die Stadtverwaltung die Tatsache, dass die zulässigen Feinstaubgrenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) deutlich niedriger (Jahresmittel PM 10 = 20 µ/m³; Tagesmittel = 50 µg/m³ ohne zulässige Tage, an denen eine Überschreitung möglich ist) sind als die entsprechenden EU-Werte?


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Innerhalb des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld gibt es keine Messstelle des Luft-hygienischen Überwachungssystems des Landes Niedersachsen. Da aus Kostengründen nicht in jedem Stadtbezirk Hannovers eine Messstation errichtet werden - 2 - kann, entspricht es der gängigen Praxis, Modellrechnungen zur Ausbreitung von Luftschadstoffen durchzuführen. Dieses erfolgte im Rahmen der Luftreinhalteplanung auch für Hannover. Sowohl die Modellrechnungen des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim, das auch für die Luftgütemessungen in Niedersachsen zuständig ist, als auch die Berechnungen privater Dienstleister zeigen für die Stadt Hannover und insbesondere die Hauptverkehrsstraßen keine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für Feinstaub (40 µg/m³ PM10) an. Die Berechnungen decken sich mit den Messwerten in der Göttinger Straße. Hier liegen die gemessenen Jahresmittelwerte seit 2007 deutlich unterhalb 30 µg/m³. Der Jahresmittelwert für 2016 beträgt 22 µg/m³ PM10. Daher geht die Stadtverwaltung davon aus, dass der Grenzwert für Feinstaub auch in den Straßen des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld unterschritten wird.

Zu 2) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3) Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist die Grundlage für die Luftreinhalteplanung in Hannover. Die Richtlinie gibt sowohl Grenzwerte und Alarmschwellen als auch die Probenahmestellen (Messstandorte) und Messtechnik (Referenzmethoden) vor. Die Grenzwerte sind mit der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in deutsches Recht überführt worden. Somit ist der Feinstaubgrenzwert von 40 µg/m³ für die Stadt verbindlich. Die Luftgüteleitlinien der WHO von 2005 sollen weltweit als Richtschnur für die Reduzierung der gesundheitlichen Folgen von Luftbelastungen dienen. Der in dieser Leitlinie genannte Jahresmittelwert von 20 µg/m³ PM10 hat somit nur einen empfehlenden Charakter für die politischen Entscheidungsträger.

Die Landeshauptstadt Hannover konzentriert sich bei den Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung auf die Reduzierung der NO2 -Belastung in den Hauptverkehrsstraßen, da hier der von der EU vorgegebene Grenzwert überschritten wird. Die Maßnahmen, die vorwiegend auf den Hauptverursacher, den Straßenverkehr zielen, werden aber auch zu einer weiteren Minderung der Feinstaubbelastung beitragen. Im Übrigen verweisen wir nochmals auf den Jahresmittelwert 2016 für PM10 an der Verkehrsstation Göttinger Straße, der mit 22 µg/m³ dem von der WHO empfohlenen Jahresmittelwert schon sehr nahe kommt.


                                                                                                18.62.04 BRB
                                                                                                Hannover / 06.09.2017





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