Sonntag, 29. Juli 2018

Anfrage Piraten Öffentlich geförderter Wohnraum

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1338/2018 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
Zu Top 9.4.1.


Die Politik sollte einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für öffentlich geförderten Wohnraum haben.

Nach meinen Recherchen gibt es 3 Fördermöglichkeiten:
  1. Region (schön dargestellt auf Hannover.de) Wenn zu einer Nettokaltmiete von 5,60 Euro vermietet wird, kommt es zu einer Förderung von 22% bis zu Kosten von 2600 pro qm, darüber 75% der Kosten, aber nicht mehr als 450 Euro, dazu 5000 Euro pro Kleinwohnng bis 45 qm.
  2. Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH (nach DS 1724/2013) Hier ist die Förderung gestaffelt und im Wesenlichen so:
Grundförderung
Zusatzförderung 
                                      Miete B-Schein bis 50 qm 20T      BKZ B-Schein    1,70 pro qm 5,40
          bis 60 qm 18T                         BKZ 0,50            mehr bei 4 Zi
          4 + Zi 28T BKZ

B-Schein                       15 T BKZ                            1,00 pro qm 5,80
+20%

B-Schein               kein BKZ 1.-3. Jahr 2,00 /         qm 6,30
                     
3. bei dem Versuch die Landesförderung zu verstehen, bin ich gescheitert, die Angaben sind zu diffus und es wird auf die Einreichung konkreter Projekte verwiesen, die ich nicht einreichen konnte.

Daher frage ich die Verwaltung:
  1. Ist das Kommunales Wohnraumförderprogramm der LHH weitergeschrieben worden und in welchem Umfang kann es in Anspruch genommen werden?
  2. Wie sieht die Landesförderung aus?
  3. Könnten anhand eines gängigen etwa 8 bis 12 Familienhauses die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn- wie üblich - 25% des Wohnraumes öffentlich gefördert werden?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
  1. Das in der Drucksache 1724/2013 vom Rat beschlossene Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover hat bisher weitgehend unverändert Bestand. Es sind lediglich geringfügige Anpassungen an gesetzliche Veränderungen (Fortschreibung der Energieeinsparungsverordnung) bzw. an Änderungen in der Landesförderung (Erhöhung der Miete von 5,40 € auf 5,60 € und Änderung der Kinderzimmermindestgrößen) erfolgt. 
     
    Ergänzend zur Landesförderung oder eigenständig kann nach dem städtischen Förderprogramm in Hannover neu geschaffener Mietwohnraum im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel mit Baukosten- und Aufwendungszuschüssen gefördert werden. Aufgrund der guten Nachfrage wurden die Fördermittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits mehrmals aufgestockt. Zurzeit stehen für Baukostenzuschüsse jährlich 6 Mio. € für ca. 300 Wohnungen zur Verfügung, von denen allerdings schon ein großer Teil für konkrete Maßnahmen reserviert sind.
  1. Das Land Niedersachsen fördert einen Teil der Gesamtbaukosten - je nach Höhe des Einkommens der zukünftigen Mieter und der Eingangsmiete - mit für 20 bzw. 30 Jahre zinslosen Darlehen:
    Für Wohnberechtigte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) liegt („niedrige Einkommen“), beträgt das Darlehen bis zu 75% der Gesamtbaukosten bei einer Eingangsmiete von 5,60 €.
    Bei Wohnungen für zukünftige Mieter mit „mittlerem Einkommen“ (Überschreitung der Einkommensgrenze nach NWoFG um bis zu 60%) können Darlehen bis zu 45% der Gesamtbaukosten bei einer Eingangsmiete von 7,00 € gewährt werden.
    Die Gesamtbaukosten werden allerdings auf maximal 2.900 € je Quadratmeter geförderter Wohnfläche gedeckelt, d.h. bei höheren Baukosten - wie es in Hannover oft der Fall ist - erhöht sich das Darlehen nicht mehr entsprechend.
    Hinzu kommen noch zusätzliche Darlehen für Aufzüge, kleine Wohnungen bis 60 m², Wohnungen, die barrierefrei und für Rollstuhlfahrer nutzbar sind (soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben), und - bei Wohnungen für Wohngemeinschaften und Wohngruppen - für einen Gemeinschaftsraum.
    Im Rahmen der Förderung für niedrige Einkommen (Miete 5,60 €) kann neuerdings ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% des Ursprungsdarlehens bewilligt werden, wenn eine Miet- und Belegungsbindung von 30 statt sonst 20 Jahren akzeptiert wird.
  1. Siehe Fallbeispiel in Anlage 1.
    Eine Mischung der Programmteile (einige Wohnungen für niedrige Einkommen, andere für niedrige bis mittlere bzw. mittlere Einkommen) ist möglich und bei größeren Objekten auch erwünscht.
    Eine Tabelle der Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines sowie eine Kurzübersicht über die Fördermöglichkeiten und -bedingungen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

18.62.01
Hannover / 07.06.2018

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