Die Erklärung warum man die Grundgebühr aus Grundstücksgebühr und Haushaltsgebühr zusammensetzt, konnte mich wirklich überzeugen. Eine Grundgebühr ist eine Gebühr die in meinen Augen, eine gleiche Gebühr für alle ist. Es kann nicht angehen, das zwei Häuser nebeneinander eine unterschiedliche Grundgebühr für die Haushalte haben.
Nach meiner Meinung will genau das das Urteil des OVG nicht. Deswegen hat es die Grundgebühr für das Umland (81 Prozent) verworfen. Da es eine Ungleichbehandlung mit der Stadt war. Die hatte ja keine Grundgebühr. Die 29 Prozent als Grundgebühr sind durchaus verständlich, AHA brauch eine Basis mit der sie Arbeiten können. Aber diese 29 Prozent müssen gleichmäßig verteilt sein. Das sind sie bei der Grundgebühr aus Grundstücksgebühr und Haushaltgebühr nicht.
Eine gleiche Grundgebühr für alle erreicht man nur, mit einer Haushaltsgebühr. Die Summe von 5,30 Euro entsprich als Haushaltsgrundgebühr genau 29 Prozent. Diese Zahl habe ich von AHA.
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