Sonntag, 1. Juli 2018

Prüfung der Ausschreibung von 4 „Toiletten-für-alle“ für das Maschseefest



von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)
( Antrag Nr. 15-1926/2017 )

Eingereicht am 08.08.2017 um 10:38 Uhr.



Prüfung der Ausschreibung von 4 „Toiletten-für-alle“ für das Maschseefest

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für das Maschseefest 2018 die Aufstellung von 4 „Toiletten-für-alle“ bzw. ein vergleichbares System an den Standorten Nordufer, nördlich der Geibelstraße, The wild Geese und Maschseequelle als Zusatzleistung beauftragt werden kann und für die zukünftigen Ausschreibungen des Maschseefestes als Bestandteil der angefragten Leistungen in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen.

Begründung
Zur Ermöglichung einer Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen am beliebten Maschseefest reicht ein normales Behinderten-WC oft nicht aus. Das betrifft vor allem Menschen mit Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Trauma, angeborener schwerer Behinderung oder Multipler Sklerose. Auch ältere Menschen, die pflegebedürftig oder dement sind, brauchen spezielle Hilfe. Z.B. zum Wechseln von Inkontinenzeinlagen (Windel für Erwachsene) müssen die Betroffenen von ihren Begleitern auf den Boden gelegt werden. Für alle Beteiligten stellt dies für alle Beteiligten eine unangenehme und unhygienische Situation dar, für die Begleitperson ist es häufig sehr mühsam und belastend für den Rücken.
In einer "Toilette für alle" (siehe folgende Abbildung) finden Menschen mit schweren Behinderungen alles, was sie für ihre persönliche Hygiene brauchen. Die Toilettenräume sind groß genug zur Aufstellung einer Liege und eines Personen-Lifters, so dass auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege befördert werden können.

Die vorgeschlagenen Standorte sind die wesentlichen Veranstaltungsorte des Maschseefestes. Wenn an allen Standorten jeweils eine „Toilette-für-alle“ bzw. ein vergleichbares System aufgestellt wird, ist auch Menschen mit komplexen Behinderungen eine Teilhabe möglich.

Die Aufstellung der „Toiletten-für-alle“ im Rahmen der bestehenden Beauftragung dürfte deutlich unter 10% des Gesamtauftragswertes liegen, sodass eine Nachbeauftragung des derzeitigen Auftragnehmers vergaberechtlich unproblematisch sein sollte. Für die Zukunft vermeidet die Aufnahme dieser Leistungen in die Ausschreibungsunterlagen die vergaberechtlichen Probleme einer Nachbeauftragung.

                                                                                              18.63.07
                                                                                              Hannover / 08.08.2017

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