Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0487/2018 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
(zur Kenntnis)
Zu
Top 7.3.2.
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Insektenfreundliche Flutlichtanlagen
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP
7.3.2.
Mit
Drs. 0129/20171 teilte die Verwaltung ihre Entscheidung zu meinen
(Änderungs-)Antrag 2601/20162 für insektenfreundliche Leuchtmittel
bei der Flutlichtlichtanlage für den SC Elite e.V. mit. Darin wurde
ausgeführt, dass bis zum Nutzungsende an der Verwendung der
bisherigen Quecksilberdampflampen festgehalten wird. Danach bestehe
die Auflage, diese gegen insektenfreundliche Leuchtmittel
auszutauschen.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Wann ist mit einem entsprechenden Leuchtmittelaustausch beim SC Elite
e.V. zu rechnen?
2.
Um wieviel höher (in Kilowattstunden) ist der Energiebedarf der im
Einsatz befindlichen Quecksilberdampflampen im Vergleich zu
insektenfreundlichen LED-Lampen seit der Beschlussfassung über Drs.
2601/2016 bis zum vorgesehenen Austausch?
3.
Achtet die Verwaltung seit der Beschlussfassung zu Drs. 2601/2016 auf
die vorwiegende Verbauung insektenfreundlicher Leuchtmittel bei
Flutlichtanlagen und generell bei Lichtkonstruktionen und wenn Nein,
warum nicht?
1
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0129-2017
2
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2601-2016
Antwort
der Verwaltung:
1.:
In
dem Bewilligungsbescheid vom 08.02.2017 wurde dem begünstigten
Verein vom Fachbereich Sport und Bäder die Auflage erteilt, die
Leuchtmittel nach deren Nutzungsende – spätestens jedoch bis zum
30.09.2022 – durch insektenfreundliche Leuchtmittel (mit einem
geringen Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum) und Gehäuse
(Schutzart IP 54, spritzwassergeschützt, Oberflächentemperatur
darf 60°C nicht übersteigen) zu ersetzen.
Da
die Leuchtmittel zur Zeit noch funktionieren und das Nutzungsende
nicht bekannt ist, kann der Austauschzeitpunkt heute noch nicht
detailliert benannt werden.
2.:
Die
Benennung oder Berechnung einer Differenz des Energiebedarfs zwischen
der vorhandenen Beleuchtung und einer nachfolgenden
insektenfreundlichen Beleuchtung ist nicht möglich, da weder der
vorhandene Energieverbrauch der installierten Quecksilberdampflampen
mangels eines gesonderten Stromzählers für die Beleuchtungsanlage
noch die Nutzungsstunden für eine Berechnung dokumentiert sind.
Darüber hinaus ist keine detaillierte Zukunftsprognose über die
nach der Restnutzungsdauer neu zu installierenden Leuchtmittel
möglich, da die Anzahl der neuen Leuchtmittel und deren Leuchtstärke
(kann zwischen 250 W und 2.000 W variieren) sowie der genaue
Austauschzeitpunkt heute noch nicht bekannt sind.
Durchschnittlich
kann bei einem Ersatz von Quecksilberdampflampen durch LED-Lampen bei
gleichbleibender Leuchtstärke und Spielfeldausleuchtung mit einem
reduzierten Stromverbrauch von bis zu 40% kalkuliert werden.
3.:
Die
Verwaltung hat für ihre Neubau- und Fördermaßnahmen von Spielfeld
Beleuchtungsanlagen im Außenbereich von Sportanlagen den Standard,
nur insektenfreundliche Beleuchtung auf Grundlage des NABU
Hinweisblattes „Naturverträgliche Stadtbeleuchtung“ (Anlage) zu
verwenden. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Leuchtmittel
mit einem geringen Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum und
die Gehäuse die Schutzart IP 54 aufweisen, spritzwassergeschützt
sind und die Oberflächentemperatur 60°C nicht übersteigt.
18.63.10.
BRB
Hannover
/ 06.03.2018
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