Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0643/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu
Top 9.4.2
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Offenes WLAN im Freizeitheim Linden
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 22.03.2017
TOP
9.4.2.
In
der Antwort der Verwaltung vom 10. Februar 2017 auf die Anfrage in
Drucksache Nr. 15-0189/2017 wird unter Punkt 1 auf anstehende
Begehungen im Freizeitheim Linden zur Einrichtung eines offenen WLAN
verwiesen. Unter Punkt 3 wird die Durchführung der Installation und
Betreuung durch die örtliche Freifunk-Initiative ausgeschlossen,
u.a. wegen Bedenken hinsichtlich deren Zuverlässigkeit.
Am
13. April 2016 teilte das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einer Pressemitteilung* mit, dass
es landesweit Freifunk-Initiativen unterstütze (siehe Anlage).
Explizit wird dabei auch die Freifunk-Initiative Hannover erwähnt.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Wann ist die Begehung des Freizeitheims Linden hinsichtlich der
vorzunehmenden Installation eines offenen WLAN vorgesehen, wer wird
daran beteiligt sein und welchen Radius wird die geplante Abdeckung
umfassen?
2.
Ist der Verwaltung die Haltung der Landesregierung zu
Freifunk-Initiativen bekannt, die offensichtlich keine Bedenken
hinsichtlich deren Legalität hat, und damit auch die Möglichkeit,
bei der Zusammenarbeit mit Freifunk-Initiativen Kosten zu sparen?
3.
Wie wurden die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Freifunk in
Hannover von wem geprüft, nach welchen Kriterien das Ergebnis bzgl.
einer nicht „gesicherten Servicequalität im Betriebs- und
Störungsfall“ ermittelt und inwiefern ist dies protokolliert und
einsehbar?
Antwort
zu
1.)
Die
Begehung des Freizeitheimes Linden zur Prüfung der Möglichkeiten
der Ausstattung innerhalb des Gebäudes mit WLAN ist am 22.02.2017
unter Beteiligung des Fachbereichs Kultur und des Bereiches
Informations- und Kommunikationssysteme erfolgt. Derzeit werden die
Vorplanung (u.a. unter Einbeziehung des Fachbereiches
Gebäudemanagement) sowie die Kostenermittlung durchgeführt.
Die
Begehung, Vorplanung und Kostenermittlung für WLAN erfolgt parallel
auch in anderen Stadtteilkultureinrichtungen der Landeshauptstadt
Hannover. Nach Vorlage der Ergebnisse werden unter Berücksichtigung
der finanziellen und personellen Ressourcen der Umfang und die
Reihenfolge der Realisierung festgelegt. Dies ist für das II.
Quartal 2017 vorgesehen.
zu
2.)
Die
Haltung der Landeregierung zu Freifunk-Initiativen ist im Bereich
Informations- und Kommunikationssysteme bekannt. Diese ändert jedoch
nichts daran, dass das Freifunkkonzept nicht in das
W-LAN-Angebotsportfolio des internen Dienstleisters Informations- und
Kommunikationssysteme passt. Dabei gilt es insbesondere
Datenschutzund Sicherheitsaspekte für das Verwaltungsnetzwerk zu
berücksichtigen. Das Thema „WLAN im öffentlichen Raum“ wird
federführend vom Wirtschafts- und Umweltdezernat verfolgt und
bearbeitet.
zu
3.)
Freifunkinitiativen
sind in der Vergangenheit im Kontext der Flüchtlingsunterkünfte für
verschiedene Einzeleinrichtungen durch verschiedene Kanäle und
Personen an uns herangetreten und haben ein Interesse an einer
Zusammenarbeit für diese Objekte deutlich gemacht. Der Bereich
Informations- und Kommunikationssysteme hat jedoch frühzeitig im
Spätsommer 2015 ein Konzept zur Versorgung aller
Flüchtlingsunterkünfte mit W-LAN (in der ersten Ausbaustufe in
Gemeinschaftsbereichen für die Bewohnerinnen und Bewohner!) auf
Basis angebotener Technik des lokalen
Telekommunikationsdienstleisters HTP für die Festunterkünfte sowie
der Telekom für die Containerstandorte entwickelt, das nach
Einschätzung der Verwaltung belastbar ist und trägt.
Bis
zum heutigen Tage liegt dem Bereich Informations- und
Kommunikationssysteme kein Angebot oder Konzept von Freifunk vor,
welches z. B. eine Versorgung aller Unterkünfte mit W-LAN beinhalten
oder gewährleisten würde.
18.50/
18.62.10
Hannover
/ 21.03.2017
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