Landeshauptstadt
Hannover
Antwort 15-1101/2017 F1
Top
10.4.1.
An
den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Bürgerbeschwerden über Falschparker in der Liebigstraße im
Bereich
zwischen Hammersteinstraße und Wittekamp und Erhebung von
Verwarnungsgeldern
Sitzung
des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 15.05.2017 TOP 10.4.1.
Anfrage
von Bezirksratsherrn Budnick (PIRATEN)
Seit
Jahrzehnten wurde auf der westlichen Seite der Liebigstraße - in dem
Bereich zwischen Hammersteinstraße und Wittekamp - der sehr breit
angelegte Gehweg als Parkraum mitgenutzt, ohne dass dieses
‚widerrechtliche‘ Abstellen der Fahrzeuge beanstandet oder
geahndet wurde. Ungefähr seit Beginn dieses Jahres werden die
Anwohner, die ihr Fahrzeug in der beschriebenen Weise abgestellt
haben, mit Verwarnungsgeldern bedacht. Die Betroffenen haben kein
Verständnis dafür, dass diese ‚gelebte Praxis‘ des Parkens -
ohne Vorwarnung - nicht mehr toleriert wird.
Die Verwaltung begründet das
Verhängen von Verwarnungsgeldern damit, dass sie aufgrund von
Beschwerden gegen das Falschparken vorgehen musste. Nach dem Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) können Verwarnungen auch erteilt
werden, ohne dass ein Verwarnungsgeld erhoben wird.
In diesem Zusammenhang frage ich die
Verwaltung:
-
Wie viele Bürgerbeschwerden von wie vielen verschiedenen Bürgern hat es insgesamt im Zusammenhang mit den Falschparkern in dem oben genannten Bereich der Liebigstraße gegeben und in welchem Zeitraum sind diese eingegangen?
-
Warum wurden (mit dem Wissen um die um die Parkraumnot und der seit Jahrzenten gelebten Park-Praxis in dem genannten Bereich) nicht zunächst Verwarnungen erteilt ohne ein Verwarnungsgeld zu erheben?
Antwort
der Verwaltung
Zu Frage 1) In 2016 gab es insgesamt
acht Beschwerden im Bereich der Liebigstraße. In 2017 ist erst eine
Beschwerde an die Verwaltung herangetragen worden.
Zu Frage 2) Grundsätzlich werden
Hinweiszettel vom Verkehrsaußendienst nur verteilt, wenn sich die
Parkordnung ändert. Dies war in der Liebigstraße aber nicht der
Fall. In den letzten 12 Monaten wurden in der Liebigstraße 173
Anzeigen geschrieben. Aufgrund der o.g. Beschwerden ist der VAD seit
November 2016 häufiger vor Ort, so dass ein Großteil der Anzeigen
in den letzten Monaten aufgenommen wurde.
In einigen Abschnitten der Straße
wird entgegen der parallel zur Fahrbahn angelegten Parkbuchten in
Querstellung geparkt. Zur Verhinderung des Querparkens wurden an
mehreren Stellen der Liebigstraße Fahrradbügel aufgestellt. Das
Fehlverhalten konnte so jedoch nicht auf der gesamten Straßenlänge
verhindert werden. Da das widerrechtliche Querparken zur Beschädigung
der Grünflächen und Mosaikpflasterflächen führt, ist eine Ahndung
des offensichtlichen Fehlverhaltens der Fahrzeugführenden angebracht
und im öffentlichen Interesse.
18.62.02
Hannover /
11.05.2017
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