Mittwoch, 25. Juli 2018

Bürgerbeschwerden über Falschparker in der Liebigstraße im Bereich zwischen Hammersteinstraße und Wittekamp

Landeshauptstadt Hannover
Antwort 15-1101/2017 F1

Top 10.4.1.
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)


Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bürgerbeschwerden über Falschparker in der Liebigstraße im
Bereich zwischen Hammersteinstraße und Wittekamp und Erhebung von Verwarnungsgeldern
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 15.05.2017 TOP 10.4.1.



Anfrage von Bezirksratsherrn Budnick (PIRATEN)
Seit Jahrzehnten wurde auf der westlichen Seite der Liebigstraße - in dem Bereich zwischen Hammersteinstraße und Wittekamp - der sehr breit angelegte Gehweg als Parkraum mitgenutzt, ohne dass dieses ‚widerrechtliche‘ Abstellen der Fahrzeuge beanstandet oder geahndet wurde. Ungefähr seit Beginn dieses Jahres werden die Anwohner, die ihr Fahrzeug in der beschriebenen Weise abgestellt haben, mit Verwarnungsgeldern bedacht. Die Betroffenen haben kein Verständnis dafür, dass diese ‚gelebte Praxis‘ des Parkens - ohne Vorwarnung - nicht mehr toleriert wird.

Die Verwaltung begründet das Verhängen von Verwarnungsgeldern damit, dass sie aufgrund von Beschwerden gegen das Falschparken vorgehen musste. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) können Verwarnungen auch erteilt werden, ohne dass ein Verwarnungsgeld erhoben wird.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

  1. Wie viele Bürgerbeschwerden von wie vielen verschiedenen Bürgern hat es insgesamt im Zusammenhang mit den Falschparkern in dem oben genannten Bereich der Liebigstraße gegeben und in welchem Zeitraum sind diese eingegangen?
  2. Warum wurden (mit dem Wissen um die um die Parkraumnot und der seit Jahrzenten gelebten Park-Praxis in dem genannten Bereich) nicht zunächst Verwarnungen erteilt ohne ein Verwarnungsgeld zu erheben?



Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1) In 2016 gab es insgesamt acht Beschwerden im Bereich der Liebigstraße. In 2017 ist erst eine Beschwerde an die Verwaltung herangetragen worden.

Zu Frage 2) Grundsätzlich werden Hinweiszettel vom Verkehrsaußendienst nur verteilt, wenn sich die Parkordnung ändert. Dies war in der Liebigstraße aber nicht der Fall. In den letzten 12 Monaten wurden in der Liebigstraße 173 Anzeigen geschrieben. Aufgrund der o.g. Beschwerden ist der VAD seit November 2016 häufiger vor Ort, so dass ein Großteil der Anzeigen in den letzten Monaten aufgenommen wurde.

In einigen Abschnitten der Straße wird entgegen der parallel zur Fahrbahn angelegten Parkbuchten in Querstellung geparkt. Zur Verhinderung des Querparkens wurden an mehreren Stellen der Liebigstraße Fahrradbügel aufgestellt. Das Fehlverhalten konnte so jedoch nicht auf der gesamten Straßenlänge verhindert werden. Da das widerrechtliche Querparken zur Beschädigung der Grünflächen und Mosaikpflasterflächen führt, ist eine Ahndung des offensichtlichen Fehlverhaltens der Fahrzeugführenden angebracht und im öffentlichen Interesse.


                                                                                                  18.62.02
                                                                                                   Hannover / 11.05.2017

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