Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-1845/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
Zu
Top 6.1.2.
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Verkehrssicherung im Ricklinger Holz
Sitzung
des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.08.2017 TOP 6.1.2.
Seit geraumer Zeit liegen im
Ricklinger Holz diverse umgefallene Bäume quer auf Wegen (vgl. als
Anlage exemplarisch angefügte Fotos) , u.a. nahe der Ihme inetwa auf
Höhe der Brücke in der Verlängerung des Mühlenholzweges. Diese
umgefallenen Bäume stellen nicht nur ein Hindernis für Fußgänger
und Radfahrer dar, sondern insbesondere in der Dunkelheit auch ein
Verletzungsrisiko.
Vor diesem Hintergrund frage ich die
Verwaltung:
1. In welchen Abständen wird im
Ricklinger Holz die Verkehrssicherheit der Wege überprüft und ggf.
wieder hergestellt und hält die Verwaltung diesen Turnus für
angemessen?
2. Gibt es nach besonderen
Wetterereignissen - etwa Stürmen mit Windgeschwindigkeiten, die
Bäume zum Umfallen bringen - Sonderbegehungen?
3. Wie lange dauert es im Normalfall,
bis Hindernisse wie umgefallene Bäume aus dem Weg geräumt werden,
oder gibt es im Ricklinger Holz „wilde“ Wege, die renaturiert
werden (und wenn ja, wo)?
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Im Ricklinger Holz wird die Verkehrssicherheit entlang von
öffentlichen Wegen zwei Mal pro Jahr überprüft. Wenn bei den
regelmäßigen Kontrollen Gefährdungen festgestellt wurden, so sind
diese umgehend behoben worden. Dieser Turnus wird von der Verwaltung
als ausreichend angesehen.
Zu
Frage 2: Nach
Extremwetterereignissen, wie beispielsweise Stürmen, wird eine
außerplanmäßige Kontrolle der Verkehrssicherheit der Wege
durchgeführt.
Zu
Frage 3: Hindernisse wie
umgefallene Bäume oder Starkäste bzw. größere abgebrochene
Baumteile werden von den Mitarbeitern des Fachbereichs Umwelt und
Stadtgrün umgehend geräumt. Eine Sperrung von Wegen aufgrund von
umgestürzten oder abgebrochenen Bäumen oder Baumbestandteilen
gehört daher zur Ausnahme.
Die
oben beschriebene Stelle im Ricklinger Wald ist kein angelegter
öffentlichen Weg , sondern ein Trampelpfad. Aus diesem Grund werden
an dieser Stelle weder Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft
noch umgestürzte Bäume entfernt. Darüber hinaus ist die betroffene
Waldfläche als „Schutzwald“ im gültigen Forstbetriebswerk
(Bewirtschaftungsplan) ausgewiesen. Unter der Betriebsklasse
„Schutzwald“ sind Waldflächen zusammengefasst, auf denen keine
forstwirtschaftlichen Eingriffe (außer Verkehrssicherung entlang von
öffentlichen Wegen) mehr durchgeführt werden. Ziel ist es diese
Flächen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um den
Naturschutz zu fördern und die Dynamik der Waldentwicklung zu
erforschen.
18.63.09.BRB
Hannover / 14.08.2017
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