Freitag, 27. Juli 2018

Anfrage Verkehrssicherung im Ricklinger Holz

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1845/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
Zu Top 6.1.2.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrssicherung im Ricklinger Holz
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 17.08.2017 TOP 6.1.2.



Seit geraumer Zeit liegen im Ricklinger Holz diverse umgefallene Bäume quer auf Wegen (vgl. als Anlage exemplarisch angefügte Fotos) , u.a. nahe der Ihme inetwa auf Höhe der Brücke in der Verlängerung des Mühlenholzweges. Diese umgefallenen Bäume stellen nicht nur ein Hindernis für Fußgänger und Radfahrer dar, sondern insbesondere in der Dunkelheit auch ein Verletzungsrisiko.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. In welchen Abständen wird im Ricklinger Holz die Verkehrssicherheit der Wege überprüft und ggf. wieder hergestellt und hält die Verwaltung diesen Turnus für angemessen?
2. Gibt es nach besonderen Wetterereignissen - etwa Stürmen mit Windgeschwindigkeiten, die Bäume zum Umfallen bringen - Sonderbegehungen?
3. Wie lange dauert es im Normalfall, bis Hindernisse wie umgefallene Bäume aus dem Weg geräumt werden, oder gibt es im Ricklinger Holz „wilde“ Wege, die renaturiert werden (und wenn ja, wo)?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1: Im Ricklinger Holz wird die Verkehrssicherheit entlang von öffentlichen Wegen zwei Mal pro Jahr überprüft. Wenn bei den regelmäßigen Kontrollen Gefährdungen festgestellt wurden, so sind diese umgehend behoben worden. Dieser Turnus wird von der Verwaltung als ausreichend angesehen.

Zu Frage 2: Nach Extremwetterereignissen, wie beispielsweise Stürmen, wird eine außerplanmäßige Kontrolle der Verkehrssicherheit der Wege durchgeführt.

Zu Frage 3: Hindernisse wie umgefallene Bäume oder Starkäste bzw. größere abgebrochene Baumteile werden von den Mitarbeitern des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün umgehend geräumt. Eine Sperrung von Wegen aufgrund von umgestürzten oder abgebrochenen Bäumen oder Baumbestandteilen gehört daher zur Ausnahme.

Die oben beschriebene Stelle im Ricklinger Wald ist kein angelegter öffentlichen Weg , sondern ein Trampelpfad. Aus diesem Grund werden an dieser Stelle weder Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft noch umgestürzte Bäume entfernt. Darüber hinaus ist die betroffene Waldfläche als „Schutzwald“ im gültigen Forstbetriebswerk (Bewirtschaftungsplan) ausgewiesen. Unter der Betriebsklasse „Schutzwald“ sind Waldflächen zusammengefasst, auf denen keine forstwirtschaftlichen Eingriffe (außer Verkehrssicherung entlang von öffentlichen Wegen) mehr durchgeführt werden. Ziel ist es diese Flächen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um den Naturschutz zu fördern und die Dynamik der Waldentwicklung zu erforschen.


18.63.09.BRB
Hannover / 14.08.2017

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