Freitag, 27. Juli 2018

Anfrage Piraten Barken an der Einmündung der Karmarschstraße auf den Friederikenplatz

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1125/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
Zu Top 12.3.1.


Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Barken an der Einmündung der Karmarschstraße auf den Friederikenplatz

Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 15.05.2017 TOP 12.3.1.



Die getrennte Abbiegespur der Karmarschstraße nach rechts auf den Friederikenplatz hat einen getrennten Fahrradweg, der in den quer dazu laufenden Fahrradweg in der Verlaufsrichtung Friedrichswall – Leibnizufer einmüdet. Um die Nutzung dieser Schutzzone durch Autos zu verhindern stehen dort 3 Barken. Sie sind notwendig. Letztere, besonders die südlichste, werden nach unserem Eindruck recht häufig beschädigt.

Daher frage ich die Verwaltung:
  1. Wie häufig mussten diese Barken in den letzten 2 Jahren in Stand gesetzt werden?
  2. Wie oft konnte der Verursacher der Schäden ermittelt werden?
  3. Welche Möglichkeiten bestünden die Problematik zu lindern? Gedacht ist z.B. an breitere Ausführung der südlichen Barke aus Richtung Karmarschstraße, höhere Ausführung (evtl durch Kombination mit einem Verkehrsschildmasten) oder Betonpoller.


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Die Bake ist in den vergangenen 2 Jahren 16 Mal instand gesetzt worden.
Zu 2. Ein Verursacher konnte 5 Mal ermittelt werden.
Zu 3. Die Bake ist in den vergangenen 2 Jahren 16 Mal instand gesetzt worden Zu 2. Ein Verursacher konnte 5 Mal ermittelt werden. Zu 3. Nach den der Verwaltung und der Polizei vorliegenden Erkenntnissen achten die Fahrzeugführer/innen vorrangig auf den von links (aus Fahrtrichtung Aegidientorplatz) kommenden Verkehr. Die Erkennbarkeit der Leitbaken ist in der Regel nicht unfallursächlich.
Die Veränderung der Verkehrsführung erfolgte auf Beschluss der Unfallkommission, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Rad Fahrende, die zulässigerweise den (linken) Radweg in Fahrtrichtung Aegidientorplatz befahren. Die Unfallstelle ist diesbezüglich als entschärft zu beurteilen. Insofern wird kein Veränderungsbedarf gesehen.


18.62.01
Hannover / 09.05.2017

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