Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0167/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu
Top 8.4.1.
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Wohnungsbau Kesselstraße
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.02.2017
TOP
8.4.1.
Mit Änderungsantrag der Drs.
15-2592/2016 beschloss der Stadtbezirksrat Linden-Limmer in seiner
Sitzung vom 14. Dezember 2016 unter Punkt 2, dass der
Aufstellungsbeschluss zur Ratsdrucksache 2232/2016 dahingehend
erweitert wird, in dessen Geltungsbereich sozial geförderten
Wohnraum von mindestens 50 % zu schaffen. Die Stellungnahme der
Verwaltung führt dazu aus:
"Dieser Antrag widerspricht den
beschlossenen Rahmenbedingungen für die Wohnbauoffensive - 25%
geförderten Wohnungsbau."
Vor diesem Hintergrund frage ich die
Verwaltung:
1) Ist damit sichergestellt, dass
zumindest 25 % geförderter Wohnraum erstellt werden?
2) Welcher Träger (Bund, Land, Region
Hannover, Stadt Hannover) stellt die 25-Prozent-Förderung sicher?
3) Wie vertragen sich die angeführten
Rahmenbedingungen mit der in Anlage 1 der Ratsdrucksache 1724/2013
gemachten Aussage "Förderfähig sind in der Regel bis zu 2/3
der Wohnungen einer Einzelbaumaßnahme, bei einer
Quartiersentwicklung maximal 50 % der für den Geschosswohnungsbau
vorgesehenen Wohnungen."?
Antwort:
Zu
1)
In
den Verhandlungen zu dem Durchführungsvertrag des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans wird an der verpflichtenden Regelung zur Beantragung
von 25% geförderten Wohneinheiten festgehalten. Entsprechende Mittel
wurden im städtischen Förderprogramm bereits vorgemerkt.
Zu
2)
Grundsätzlich
zuständig für die Wohnraumförderung sind nur noch die Länder -
der Bund nicht mehr. Beim Neubau von Miet- und
Genossenschaftswohnungen kann derzeit zwischen einer Förderung vom
Land Niedersachsen und/oder der Region Hannover gewählt und als
Ergänzung dazu auch Mittel aus dem städtischen Förderprogramm
beantragt werden. Welche Förderung beantragt wird, muss im weiteren
Verfahren geklärt werden.
Zu
3)
Das
Förderangebot aus dem mit DS 1724/2013 beschlossenen städtischen
Wohnraumförderprogramm gilt für die Neuschaffung aller Miet- und
Genossenschaftswohnungen im hannoverschen Stadtgebiet, ohne Rücksicht
darauf, ob Baurecht bereits besteht oder über einen (geänderten)
Bebauungsplan neu geschaffen werden muss. Die Förderung erhalten
können zudem auch Bauherrn, die nicht Partner aus der
Wohnungsbauoffensive sind. Insofern sind die Förderregel- ungen
unabhängig von der vereinbarten Mindestquote von 25% aus der
Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 zu sehen.
Die
zitierten Obergrenzen aus dem Förderprogramm sollen eine gemischte
Bewohnerstruktur in einem (Neubau-)Gebiet gewährleisten. Da
städtische Mittel allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen
und auch Neubauvorhaben an anderer Stelle gefördert werden sollen,
wird die maximale städtische Förderung in der Praxis bei größeren
Quartieren nicht erreichbar sein. Das schließt aber nicht aus, dass
weitere Wohnungen ausschließlich aus dem – weit umfangreicheren -
Landesprogramm gefördert werden könnten.
61.12/
18.62.10
Hannover
/ 08.02.2017
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