Freitag, 27. Juli 2018

Anfrage Piraten Wohnungsbau Kesselstraße Antwort

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-0167/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu Top 8.4.1.



Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnungsbau Kesselstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.02.2017
TOP 8.4.1.

Mit Änderungsantrag der Drs. 15-2592/2016 beschloss der Stadtbezirksrat Linden-Limmer in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 unter Punkt 2, dass der Aufstellungsbeschluss zur Ratsdrucksache 2232/2016 dahingehend erweitert wird, in dessen Geltungsbereich sozial geförderten Wohnraum von mindestens 50 % zu schaffen. Die Stellungnahme der Verwaltung führt dazu aus:

"Dieser Antrag widerspricht den beschlossenen Rahmenbedingungen für die Wohnbauoffensive - 25% geförderten Wohnungsbau."

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1) Ist damit sichergestellt, dass zumindest 25 % geförderter Wohnraum erstellt werden?

2) Welcher Träger (Bund, Land, Region Hannover, Stadt Hannover) stellt die 25-Prozent-Förderung sicher?

3) Wie vertragen sich die angeführten Rahmenbedingungen mit der in Anlage 1 der Ratsdrucksache 1724/2013 gemachten Aussage "Förderfähig sind in der Regel bis zu 2/3 der Wohnungen einer Einzelbaumaßnahme, bei einer Quartiersentwicklung maximal 50 % der für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Wohnungen."?


Antwort:

Zu 1)
In den Verhandlungen zu dem Durchführungsvertrag des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird an der verpflichtenden Regelung zur Beantragung von 25% geförderten Wohneinheiten festgehalten. Entsprechende Mittel wurden im städtischen Förderprogramm bereits vorgemerkt.

Zu 2)
Grundsätzlich zuständig für die Wohnraumförderung sind nur noch die Länder - der Bund nicht mehr. Beim Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen kann derzeit zwischen einer Förderung vom Land Niedersachsen und/oder der Region Hannover gewählt und als Ergänzung dazu auch Mittel aus dem städtischen Förderprogramm beantragt werden. Welche Förderung beantragt wird, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.

Zu 3)
Das Förderangebot aus dem mit DS 1724/2013 beschlossenen städtischen Wohnraumförderprogramm gilt für die Neuschaffung aller Miet- und Genossenschaftswohnungen im hannoverschen Stadtgebiet, ohne Rücksicht darauf, ob Baurecht bereits besteht oder über einen (geänderten) Bebauungsplan neu geschaffen werden muss. Die Förderung erhalten können zudem auch Bauherrn, die nicht Partner aus der Wohnungsbauoffensive sind. Insofern sind die Förderregel- ungen unabhängig von der vereinbarten Mindestquote von 25% aus der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 zu sehen.

Die zitierten Obergrenzen aus dem Förderprogramm sollen eine gemischte Bewohnerstruktur in einem (Neubau-)Gebiet gewährleisten. Da städtische Mittel allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und auch Neubauvorhaben an anderer Stelle gefördert werden sollen, wird die maximale städtische Förderung in der Praxis bei größeren Quartieren nicht erreichbar sein. Das schließt aber nicht aus, dass weitere Wohnungen ausschließlich aus dem – weit umfangreicheren - Landesprogramm gefördert werden könnten.


61.12/ 18.62.10
Hannover / 08.02.2017

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