Mittwoch, 25. Juli 2018

Anfrage Frage zur Antwort auf meine Frage Nr. 2.3 zum Haushalt der LHH 2017/2018 vom 07.12.2016

Landeshauptstadt Hannover
Antwort 15-0299/2017 F1

Top 5.3.2.
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)




Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Frage zur Antwort auf meine Frage Nr. 2.3 zum Haushalt der LHH 2017/2018 vom 07.12.2016
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 15.02.2017 TOP 5.3.2.

Am 07.12.2016 fragte ich zum Haushalt 2017/2018 der Landeshauptstadt Hannover unter der Nr. 2.3 an, unter welchen Rahmenbedingungen der Ausbau von Schulen zum Ausbau weiterer Züge an Gymnasien im Stadtgebiet (Maßnahme 21701955) durch ÖPP-Modelle finanziert werden sollte. Die Verwaltung antwortete wie folgt:

Die Maßnahme 21701955 soll nicht über ein ÖPP-Modell finanziert werden. ÖPP-Modelle als ergänzende Beschaffungsvariante sind in den Fällen zur Umsetzung vorgesehen, wenn diese Finanzierungsvariante sich nach entsprechender Prüfung als wirtschaftlicher gegenüber einer konventionelle Umsetzung für das jeweilige Projekt und die konkrete Einzelmaßnahme ein geeignetes Volumen aufweist. Grundsätzliche Hinweise zu ÖPP-Modellen sind u. a. der Drucksache Nr. 1092-2016 zu entnehmen.

Gemäß der Drucksache Nr. 1092-2016, die die Ausgestaltung des ÖPP-Modells für den Neubau einer Grundschule und eines Erweiterungsbaus für die IGS Kronsberg auf dem Grundstück Kattenbrookstrift 30 zusammenfassend beschreibt, ist zu entnehmen, dass im ÖPP-Modell Grundstück und Gebäude im Eigentum der Stadt bleiben sollen. Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

    Zu Frage 1 Ist aufgrund der in der Drucksache 1092-2016 dargestellten Struktur der ÖPP- Finanzierung davon auszugehen, dass die ÖPP-Finanzierung im Bedarfsfall jeweils die komplette Umsetzung des Vorhabens von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe umfasst?

    Zu Frage 2 Sämtliche Bauvorhaben der Maßnahme 21701955 sollen bis 2021 abgewickelt werden. Wann muss unter Berücksichtigung der Vorlaufzeit für eine Investitionskostenschätzung, die Durchführung einer Ausschreibung und die politische Entscheidung spätestens entschieden werden, ob eines oder mehrere Bauvorhaben der Maßnahme 21701955 in Form eines ÖPP-Modells umgesetzt werden sollen?

    Zu Frage 3 Für welche konkreten Vorhaben und mit welchem Ergebnis wurde die Abwicklung über ein ÖPP-Modell bereits geprüft?

Antwort der Verwaltung:
Zu 1.: Die ÖPP-Finanzierung ist neben den Komponenten Planung und Bau ein wesentlicher Bestandteil von ÖPP-Modellen. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Komponenten erfolgt jeweils projektbezogen.
 
Zu 2.:
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die Maßnahme 21701955 insgesamt oder einzelne Bauvorhaben daraus über ein ÖPP-Modell zu finanzieren, sh. hierzu Antwort zur Frage 2.3. zum Haushalt der LHH vom 07.12.2016.
Falls einzelne Vorhaben aus der Maßnahme 21701955 aufgrund bis zum Planungsbeginn veränderter Rahmenbedingungen (z. B. Bedarfe, ergänzende Erkenntnisse zur Bausubstanz etc.) als potenziell geeignet für eine Umsetzung im Rahmen eines ÖPP-Modells identifiziert werden, wird die Verwaltung entsprechende Drucksachen zur Beschlussfassung vorlegen.

Zu 3.:
Die aus Sicht der Verwaltung für eine Umsetzung als ÖPP-Modell grundsätzlich geeigneten Vorhaben sind in der Anlage 2 zu Drucksache 2154/2015 N1 sowie in der Anlage 2 zu Drucksache 1085/2016 aufgeführt. Für eine Reihe der in den Anlagen aufgeführten Vorhaben liegen entsprechende Grundsatzbeschlüsse vor, einige sind bereits in der Planung oder Umsetzung. Das BV kiss Birkenstrasse ist bereits fertiggestellt.



18.62.07
Hannover / 13.02.2017


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