Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0299/2017
F1
Top
5.3.2.
An
den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
Antwort
der Verwaltung auf die Anfrage Frage zur Antwort auf meine Frage Nr.
2.3 zum Haushalt der LHH 2017/2018 vom 07.12.2016
Sitzung
des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 15.02.2017 TOP 5.3.2.
Am 07.12.2016 fragte ich zum Haushalt
2017/2018 der Landeshauptstadt Hannover unter der Nr. 2.3 an, unter
welchen Rahmenbedingungen der Ausbau von Schulen zum Ausbau weiterer
Züge an Gymnasien im Stadtgebiet (Maßnahme 21701955) durch
ÖPP-Modelle finanziert werden sollte. Die Verwaltung antwortete wie
folgt:
Die Maßnahme 21701955 soll nicht über
ein ÖPP-Modell finanziert werden. ÖPP-Modelle als ergänzende
Beschaffungsvariante sind in den Fällen zur Umsetzung vorgesehen,
wenn diese Finanzierungsvariante sich nach entsprechender Prüfung
als wirtschaftlicher gegenüber einer konventionelle Umsetzung für
das jeweilige Projekt und die konkrete Einzelmaßnahme ein geeignetes
Volumen aufweist. Grundsätzliche Hinweise zu ÖPP-Modellen sind u.
a. der Drucksache Nr. 1092-2016 zu entnehmen.
Gemäß der Drucksache Nr. 1092-2016,
die die Ausgestaltung des ÖPP-Modells für den Neubau einer
Grundschule und eines Erweiterungsbaus für die IGS Kronsberg auf dem
Grundstück Kattenbrookstrift 30 zusammenfassend beschreibt, ist zu
entnehmen, dass im ÖPP-Modell Grundstück und Gebäude im Eigentum
der Stadt bleiben sollen. Planung, Bau und Finanzierung erfolgen
durch den privaten Partner, der Betrieb und die Unterhaltung des
Schulgebäudes erfolgt durch die Stadt.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Zu
Frage 1 Ist aufgrund der in der Drucksache 1092-2016
dargestellten Struktur der ÖPP- Finanzierung davon auszugehen, dass
die ÖPP-Finanzierung im Bedarfsfall jeweils die komplette Umsetzung
des Vorhabens von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe
umfasst?
Zu
Frage 2 Sämtliche Bauvorhaben der Maßnahme 21701955 sollen
bis 2021 abgewickelt werden. Wann muss unter Berücksichtigung der
Vorlaufzeit für eine Investitionskostenschätzung, die Durchführung
einer Ausschreibung und die politische Entscheidung spätestens
entschieden werden, ob eines oder mehrere Bauvorhaben der Maßnahme
21701955 in Form eines ÖPP-Modells umgesetzt werden sollen?
Zu
Frage 3 Für welche konkreten Vorhaben und mit welchem Ergebnis
wurde die Abwicklung über ein ÖPP-Modell bereits geprüft?
Antwort
der Verwaltung:
Zu 1.: Die ÖPP-Finanzierung
ist neben den Komponenten Planung und Bau ein wesentlicher
Bestandteil von ÖPP-Modellen. Die konkrete Ausgestaltung der
einzelnen Komponenten erfolgt jeweils projektbezogen.
Zu 2.:
Es ist derzeit nicht vorgesehen, die
Maßnahme 21701955 insgesamt oder einzelne Bauvorhaben daraus über
ein ÖPP-Modell zu finanzieren, sh. hierzu Antwort zur Frage 2.3. zum
Haushalt der LHH vom 07.12.2016.
Falls einzelne Vorhaben aus der
Maßnahme 21701955 aufgrund bis zum Planungsbeginn veränderter
Rahmenbedingungen (z. B. Bedarfe, ergänzende Erkenntnisse zur
Bausubstanz etc.) als potenziell geeignet für eine Umsetzung im
Rahmen eines ÖPP-Modells identifiziert werden, wird die Verwaltung
entsprechende Drucksachen zur Beschlussfassung vorlegen.
Zu 3.:
Die aus Sicht der Verwaltung für eine
Umsetzung als ÖPP-Modell grundsätzlich geeigneten Vorhaben sind in
der Anlage 2 zu Drucksache 2154/2015 N1 sowie in der Anlage 2 zu
Drucksache 1085/2016 aufgeführt. Für eine Reihe der in den Anlagen
aufgeführten Vorhaben liegen entsprechende Grundsatzbeschlüsse vor,
einige sind bereits in der Planung oder Umsetzung. Das BV kiss
Birkenstrasse ist bereits fertiggestellt.
18.62.07
Hannover / 13.02.2017
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