Gemeinsamer
Antrag
(
Antrag Nr. 15-1255/2018 )
Eingereicht
am 23.05.2018 um 09:11 Uhr.
Tipster
Sportwetten - Betrieb untersagen
Die Verwaltung der Landeshauptstadt
Hannover wird aufgefordert, den Betrieb des Unternehmens „tipster
sportwetten“ am Mühlenberger Markt umgehend zu untersagen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, das Land Niedersachsen zu
bitten, dessen Bemühungen zu beschleunigen, hier ein verbotenes
Glücksspiel zu ahnden.
Begründung
Etwa zur Jahreswende 2016/2017
eröffnete am Mühlenberger Markt die „Sportsbar Rottana“ mit
der, laut Verwaltung, Genehmigung dort ein Café zu betreiben.
Ungefähr nach einem Jahr, etwa im Januar 2018 „verwandelte“ sich
das Café „Sportsbar Rottana“ in den Betrieb „tipster
sportwetten“.
Am 07. Dezember 2016 hat die
Sanierungskommission Soziale Stadt Mühlenberg die Sanierungssatzung
Mühlenberg, Drucksache 2173/2016 N 1, beschlossen. Der Bezirksrat
Ricklingen hat am 08. Dezember 2016 ebenfalls über die
Sanierungssatzung Mühlenberg positiv entschieden. Grundlage des
Beschlusses war die bereits im Jahr 2015 beschlossene Drucksache
2079/2015 N 1. Mit den Beschlüssen von Dezember 2016 ist das mit der
Drucksache 2079/2015 N 1 festgelegte Gebiet „als festgelegtes
Gebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren)
per Satzung beschlossen“ worden.
Mit den Beschlüssen sollte auch die
Etablierung von Wettbüros und Wettannahmestellen am Mühlenberger
Markt, in der Leuschnerstraße und im Schollweg verhindert werden,
weil ansonsten ansässige Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe
verdrängt würden und das Niveau der Einkaufslage absinken könnte.
Durch die Beschlüsse von Dezember 2016 ist die Verwaltung in die
Lage versetzt worden, „kurzfristig auf entsprechende Entwicklungen
zu reagieren“.
Zu klären ist auch, auf welcher
rechtlichen Grundlage überhaupt ein Wechsel von einem Café in einen
Betrieb „tipster sportwetten“ erfolgen konnte, steht dem doch die
o. a. Satzung entgegen.
18.63.09.BRB
Hannover / 23.05.2018
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