Freitag, 20. Juli 2018

Tipster Sportwetten - Betrieb untersagen

Gemeinsamer Antrag
( Antrag Nr. 15-1255/2018 )

Eingereicht am 23.05.2018 um 09:11 Uhr.




Tipster Sportwetten - Betrieb untersagen


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, den Betrieb des Unternehmens „tipster sportwetten“ am Mühlenberger Markt umgehend zu untersagen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, das Land Niedersachsen zu bitten, dessen Bemühungen zu beschleunigen, hier ein verbotenes Glücksspiel zu ahnden.


Begründung

Etwa zur Jahreswende 2016/2017 eröffnete am Mühlenberger Markt die „Sportsbar Rottana“ mit der, laut Verwaltung, Genehmigung dort ein Café zu betreiben. Ungefähr nach einem Jahr, etwa im Januar 2018 „verwandelte“ sich das Café „Sportsbar Rottana“ in den Betrieb „tipster sportwetten“.

Am 07. Dezember 2016 hat die Sanierungskommission Soziale Stadt Mühlenberg die Sanierungssatzung Mühlenberg, Drucksache 2173/2016 N 1, beschlossen. Der Bezirksrat Ricklingen hat am 08. Dezember 2016 ebenfalls über die Sanierungssatzung Mühlenberg positiv entschieden. Grundlage des Beschlusses war die bereits im Jahr 2015 beschlossene Drucksache 2079/2015 N 1. Mit den Beschlüssen von Dezember 2016 ist das mit der Drucksache 2079/2015 N 1 festgelegte Gebiet „als festgelegtes Gebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) per Satzung beschlossen“ worden.

Mit den Beschlüssen sollte auch die Etablierung von Wettbüros und Wettannahmestellen am Mühlenberger Markt, in der Leuschnerstraße und im Schollweg verhindert werden, weil ansonsten ansässige Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe verdrängt würden und das Niveau der Einkaufslage absinken könnte. Durch die Beschlüsse von Dezember 2016 ist die Verwaltung in die Lage versetzt worden, „kurzfristig auf entsprechende Entwicklungen zu reagieren“.

Zu klären ist auch, auf welcher rechtlichen Grundlage überhaupt ein Wechsel von einem Café in einen Betrieb „tipster sportwetten“ erfolgen konnte, steht dem doch die o. a. Satzung entgegen.


                                                                                                 18.63.09.BRB
                                                                                                  Hannover / 23.05.2018

Keine Kommentare: