Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-2331/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
(zur Kenntnis)
Zu
Top 8.2.1.
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Fangnetz am Gebäude Schwarzer Bär 7
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.09.2017
TOP
8.2.1.
Auf
eine Einwohneranfrage in der Sitzung des Stadtbezirksrates
Linden-Limmer am 23. August 2017 teilte die Verwaltung den
Mitgliedern des Stadtbezirksrates am 11. September 2017 per Mail mit:
Das Gerüst am Haus Schwarzer Bär 7 werde noch auf unbestimmte Zeit
stehen, weil nicht absehbar sei, wie lange die Bauarbeiten andauern
bzw. ob sie überhaupt ausgeführt werden müssen.
Seit
etwa zwei Wochen befindet sich nun an diesem Gerüst ein neues
Fangnetz mit großflächigem Werbeaufdruck.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
-
Wer trägt die Kosten für dieses neue Fangnetz?
-
Wer erhält den Ertrag aus der Werbung an dem neuen Fangnetz ?
-
Erzielt der Eigentümer des besagten Gebäudes mit der Werbung auf dem Fangnetz einen Gewinn, den er nicht hätte, würde das Gerüst nicht auf ungewisse Zeit dort stehen?
Antwort
Zu
1.:
Die
Kosten für das (neutrale) Fangnetz als Teil des Gerüstes trägt der
Hauseigentümer, die Kosten für das Werbenetz die Werbefirma.
Zu
2.:
Den
Ertrag des Werbenetzes erhält die Werbefirma. Diese zahlt dem
Hauseigentümer eine Pacht für die werbliche Nutzung des Gerüstes.
Zu
3.:
Der
Eigentümer des Gebäudes kann für die Zeit eines aufgrund
durchzuführender Bauarbeiten zeitlich eingrenzbar errichteten
Baugerüstes einen Gewinn mit einer derartigen Werbeanlage (s. Nr. 2)
erzielen.
Ergänzend
teilt die Verwaltung mit, dass Werbenetze an geeigneten Baugerüsten
(nicht in WA und WR-Gebieten, wo allgemeine Wirtschaftswerbung nach §
50 Abs. 4 NBauO nicht zulässig ist) nur für die Dauer der
Baumaßnahme genehmigt werden. An der Sanierung und Erhaltung von
Gebäuden besteht auch ein öffentliches Interesse. Wenn durch die
Werbemaßnahmen die Sanierungskosten teilweise refinanziert werden
können, steht die Verwaltung dem nicht im Wege.
61.36/
18.63.10
Hannover
/ 27.09.2017
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