Donnerstag, 12. Juli 2018

Aufhebung der Radewegebenutzungspflicht Schwarzer Bär stadteinwärts



Bezirksratsherr Thomas Ganskow
( Antrag Nr. 15-0372/2017 )

Eingereicht am 08.02.2017 um 19:00 Uhr.




Änderungsantrag zu Drucks.-Nr. 15-0149/2017: Aufhebung der Radewegebenutzungspflicht Schwarzer Bär stadteinwärts

Antrag,

der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antrags- bzw. Beschlusstext wird wie folgt geändert:

Zwischen dem Gebäude Schwarzer Bär 1 und der Benno-Ohnesorg-Brücke wird stadteinwärts eine Absenkung auf die Benno-Ohnesorg-Brücke gewährleistet.

Begründung
Eine sichere Gewährung der Überfahrt über die Benno-Ohnesorg-Brücke wäre bestenfalls unter Anbringung eines Radfahrstreifens auf der Straße möglich. Dies führt zu einer weiteren Einengung der schon im Ursprungsantrag benannten schmalen Fahrbahn und ist nicht notwendig, weil es einen solchen Radweg auf der Benno-Ohnesorg-Brücke gibt. Die Absenkung war bislang nicht nötig, weil der Radfahrweg grundsätzlich durchgängig auf Ebene des Bürgersteiges vorgesehen war, teilweise in gemischter Fußgänger-/Radfahrer-Nutzung. Diese Absenkung wäre also noch nachzuarbeiten, wenn man davon ausgeht, dass die eigentliche Ursache für die Problematik - das Gerüst am Gebäude Schwarzer Bär 7 - noch dauerhaft vorhanden bleibt.


                                                                                Hannover / 09.02.2017

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