Freitag, 27. Juli 2018

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Stand des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - 1832 - Wiesenstraße

Landeshauptstadt Hannover

Antwort 15-1913/2017 F1

An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
Zu Top 7.3.3.


Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Stand des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - 1832 - Wiesenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 23.08.2017 TOP 7.3.3.

Am 17.05.2017 hat der Bezirksrad Südstadt-Bult den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1832 - Wiesenstraße – zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wann ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant?
  2. Gemäß der Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zur Drucksache Nr.‘ 15 - 1404/2016 N1 ist die Bebauungsplan-Fläche bedeutsam für kleinklimatische Ausgleichsfunktionen. Wird für die Abwägung des Bebauungsplans auch ein Klimagutachten erstellt?
  3. Die Anwohner der Wiesenstraße befürchten durch die geplanten Baukörper negative Auswirkungen des versickernden Niederschlagswassers auf die benachbarten Grundstücke, eine erhöhte Verschattung und eine erhebliche Verschlechterung der Verkehrssituation in der Wiesenstraße. Werden für die Abwägung des Bebauungsplans auch ein hydrogeologisches Gutachten oder eine vergleichbare Betrachtung zur Niederschlagsversickerung und –entwässerung, ein Verschattungsgutachten sowie ein Verkehrsgutachten erstellt?


Antwort

Zu 1.:
Nach dem Beschluss des Bezirksrates vom 17.05.2017 und dessen Bekanntmachung am 24.05.2017 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.06.2017 – 03.07.2017 statt.

Zu 2.:
Ja, als Abwägungsmaterial liegt eine stadtklimatische Untersuchung vom Büro Geonet zum Vorhaben Wiesenstraße vor.

Zu 3.:
Zum sachgerechten Umgang mit vorgetragenen Stellungnahmen und zur Qualifizierung der Planung werden Aussagen zu Hydrogeologie und Baugrund, zum Umfang von Verschattung, zu verkehrlichen Aspekten und, soweit erforderlich, zu anderen Themenfeldern erarbeitet und in die Abwägung einbezogen.

18.63.07
Hannover / 17.08.2017

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