Antrag
(
Antrag Nr. 15-0941/2017 )
Eingereicht
am 25.04.2017 um 09:17 Uhr.
Sanierungsgebiet
im vereinfachten Sanierungsverfahren
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, das bisherige „Energiequartier
Oberricklingen“ als Sanierungsgebiet im vereinfachten
Sanierungsverfahren nach § 142 BauGB auszuweisen.
Begründung
Mit diesem Verfahren ergibt sich für Eigentümerinnen und
Eigentümern von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern und anderen
Wohngebäuden in Sanierungsgebieten die Chance, Steuervorteile
gemäߧ§ 7 h, 10 f EStG bei der Modernisierung und Instandsetzung
ihrer Gebäude geltend zu machen. Wir erhoffen uns damit eine
Erhöhung der energetischen Sanierungsquote im Stadtteil.
18.62.09
Hannover / 25.04.2017
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