Samstag, 7. Juli 2018

Entfernung der Videoüberwachungskamera in der Hermann-Bahlsen-Allee

Abs.. Chris Carlson c Nobeling 28 .30627 Hannover O Y &

            
                                                                                                                                                                                            
                                                                                      
 
Herrn Bezirksbürgermeister Henning Hofmann                        im Stadtbezirksrat
im Stadtbezirksrat                                                                       Buchholz- Kleefeld
Buchholz-Kleefeld                                                                    Stadtbezirksratsmitglied
über den Bereich für Rats - und Stadtbezirksangelegenheiten   Chris Carlson
Rathaus                                                                                       Nobelring 28
Trammplatz 2 30159 Hannover In den Stadtbezirksrat              30627 Hannover
Buchholz-Kleefeld 
                                                                                                www.piratenhannover.de




Drucksache Nr 15-0707/2017

13. März 2017

Anfrage gemäß $ 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Sitzung

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Polizei von Hannover wird aufgefordert, ihre Videoübenruachungskamera in der Bahlsen-Allee (interne Standortnummer 550) unverzüglich zu entfernen.

Begründung
Die v.g. Überwachungskamera steht zwar ca. 5 Meterl außerhalb der Grenze des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld, sie vermag jedoch auf Grund ihrer (gerichtlich festgestellten) Schwenk- und Zoom-Funktionen Bildmotive zu erfassen, die innerhalb des Stadtbezirks liegen.

Abbildung 2 zeigt den Eingang zur Käthe-Kollwitz-Schule, Abbildung 3 zeigt die Stadtbahnhaltestelle Spannhagengarten. Beide Fotos wurden mit an der Kamerasäule angelehntem Rücken gemacht; die Kamera befand sich dabei auf ca. 1,7 Meter Höhe. Die Überwachungskamera selbst steht viel höher - geschätzte 8 - 10 Meter, und kann somit viel weiter in den Stadtbezirk hineinschauen. Vgl. hiezu Abbildung 1, die auch den Schwenkarm deutlich zeigt. (Die Fotodokumentation befindet sich am Ende des Antrags.)

Voriges Jahr entschied das Verwaltungsgericht Hannover ( 2.. 10 A 4629111), dass die Polizei 55 von 77 in der Stadt installierte Überwachungskameras - darunter auch die antragsgegenständliche - zu entfernen habe. Die Polizei legte gegen das Urteil Berufung ein; das Berufungsverfahren läuft noch.

Das Gericht hat allerdings neben dem Fehlen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage auch verfassungsrechtliche Einwände geltend gemacht, indem es feststellte, dass bereits die präventive polizeiliche Videobeobachtung bestimmter Örtlichkeiten in Form des sog. Kamera-Monitor-Prinzips in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG eingreift.

In einem ähnlichen Kontext2 hat das BVG schon 2010 geurteilt, dass eine anlasslose und somit sachgrundlose Übenruachung unverdächtiger Menschen grundgesetzwidrig ist. Ein gesetzgeberischer Wiederholungsversuch aus dem Jahre 2015 ist noch beim BVG anhängig. Der EUGH hat schon zwei Mal festgestellt, dass sachgrundlose Übenvachung ein Verstoß gegen die Europäische Grundrechtscharta darstellt .

Diese Urteile und ihre Begründungen sind auch tragfähig unbeschadet etwaiger Bemühungen der niedersächsischen Landesregierung, entsprechende Regelungslücken im Landespolizeirecht zu schließen. Vor dem Hintergrund der festgestellten Grundrechtsverletzung ist daher auch der Ausgang des Berufsverfahrens unerheblich.

Finanzielle Auswirkungen
Der Antrag hat allenfalls geringfügige finanzielle Auswirkungen.



Mit freundlichen Grüßen



Chris Carlson

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