Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0168/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu
Top 8.4.2 .
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Zur Grunderneuerung von Straßen im Stadtbezirk
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.02.2017
TOP
8.4.2.
Mit
der Ratsdrucksache 0903/2015 beschloss der Bezirksrat Linden-Limmer
am 6. Mai 2015 die Grunderneuerung im Bestand für 7 Straßen im
Stadtbezirk in 2016/17. In der vorangegangenen Sitzung des
Stadtbezirksrats Linden-Limmer vom 18. März 2015 fand dazu eine
umfangreiche Diskussion unter Einbeziehung der betroffenen Bewohner
statt.
Am
22. November 2016 erhielten die Mitglieder des Stadtbezirksrats
Linden-Limmer eine Prioritätenliste für Baumaßnahmen im
Stadtbezirk, die unter anderem vorbehaltlich einer Genehmigung des
Haushaltsplanentwurfes beinhaltete, dass die Arbeiten im Bereich der
Straßensanierungen aus o.g. Antrag in den Jahren 2017/18 geplant
sind.
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1)
Ist die angekündigte erweiterte Information aller
Anlieger/Eigentümer über die Planungen erfolgt und haben sich aus
den angebotenen Einzelberatungen Anhaltspunkte ergeben, die für die
Gesamtheit der jeweiligen Anlieger/Eigentümer relevant sind?
2)
Wird es, wie bei entsprechenden Maßnahmen in anderen Stadtbezirken
in 2016, die Möglichkeit zur Teilzahlung von Anliegerbeiträgen
geben? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, unter welchen Voraussetzungen
wird die Teilzahlung gewährt und sind die Eigentümer darüber
informiert?
3)
Werden während der Sanierung Ersatzparkmöglichkeiten für die in
diesem Zeitraum wegfallenden Parkplätze geschaffen und gibt es
mittlerweile konkrete Informationen über den Zeitraum? Wenn Ja,
wurde dies gegenüber der den Anliegern kommuniziert? Wenn Nein, wann
ist dies geplant?
Antwort
zu
1)
Das
Informationsverfahren der Anlieger/Innen und Eigentümer/Innen für
das Sonderprogramm Grunderneuerung im Bestand läuft nach einem
abgestimmten Verfahren. Eine Information aller Anlieger/Eigentümer
über die konkreten Ausbauplanungen unter Benennung von
Ansprechpartnern zu Bau und Straßenkosten erfolgt ca. 6 Wochen vor
Beginn der Baumaßnahme. Die Grunderneuerung erfolgt im Bestand, d.
h. Querschnitt und Flächenaufteilung ändern sich nicht.
Anhaltspunkte, die für die Gesamtheit der jeweiligen
Anlieger/Eigentümer relevant sind, haben sich bislang nicht
unmittelbar ergeben.
Zu
2.)
Eine
Stundung der Straßenausbaubeiträge ist auf Antrag, bei Vorliegen
einer unbilligen Härte und wenn der Anspruch durch die Stundung
nicht gefährdet wird, unter den Voraussetzungen des § 11 Abs 1
Ziff. 5a Kommunalabgabengesetz in der Fassung vom 23.01.2007 (Nds.
Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) in Verbindung mit § 222
Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002
(Bundesgesetzblatt I Seite 3866) möglich. Die zu entrichtenden
Stundungszinsen betragen 0,5% pro Monat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5b Nds.
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 234 Abs. 1, 238
Abgabenordnung). Über die Möglichkeit der Stundung wird sowohl in
der Vorinformation, die grundsätzlich 2-3 Monate vor der
Bescheiderteilung versandt wird, informiert, als auch nochmals im
Beitragsbescheid selbst.
Zu
3.)
Während
der Bauarbeiten können keine Ersatzparkmöglichkeiten separat für
alle Fahrzeuge des ruhenden Verkehrs in der zu erneuernden Straße
geschaffen werden. Für die Zeit der Bautätigkeiten können die
Fahrzeuge auf Stellmöglichkeiten im Quartier ausweichen. Die Straßen
des Stadtbezirkes 10 aus der GiB I Liste wurden bereits realisiert,
die Straßen der GiB II- Liste werden voraussichtlich im Jahr 2018
grunderneuert. Vor Baubeginn erfolgt dann eine Information der
Anlieger/Innen und Hauseigentümer/Innen gem. 1.).
66/
18.62.10
Hannover
/ 07.02.2017
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