Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-1445/2017 F1
Top
12.3.1.
An
den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
Antwort
der Verwaltung auf die Anfrage Nutzung der Sperrfläche am
De-Haën-Platz Ecke Hammersteinstraße als Parkplatz Sitzung des
Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 12.06.2017, TOP 12.3.1.
Anfrage
von Bezirksratsherrn Budnick (PIRATEN)
Nach der Beendigung der
Altlastensanierung am De-Haën-Platz wurden vor ca. drei Jahren die
Straßenmarkierungen erneuert. Der Straßenbereich, an dem sich vor
der Altlastensanierung eine Wertstoffinsel befand, wurde dabei als
Sperrfläche markiert. Über den Sinn dieser Sperrfläche gab es
seitens der Verwaltung unterschiedliche Aussagen. Auf jeden Fall
liegt kein erkennbarer Grund vor, warum an der besagten Stelle nicht
geparkt werden soll. Dieser Sachverhalt ist besonders unter dem
Umstand zu sehen, dass in diesem Stadtbereich eine erhebliche
Parkraumnot herrscht.Tatsache ist, dass gegen Fahrzeughalter, die
ihren PKW auf der Sperrfläche abgestellt haben, Verwarnungsgelder
verhängt wurden. Es gibt nun eine Unsicherheit bei den
Fahrzeughaltern, ob sie ihren PKW sanktionsfrei auf der Sperrfläche
abstellen können oder nicht. Das gilt aktuell insbesondere vor dem
Hintergrund der Ahndung von Parkverstößen in der nahegelegenen
Liebigstraße.
In
diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:
-
Wie häufig wurden Verwarnungsgelder für das Parken auf der genannten Sperrfläche seit deren Einrichtung verhängt?
-
Gab es Bürgerbeschwerden darüber, wenn auf der Sperrfläche geparkt wurde?
-
Wann wird die Sperrfläche wieder eindeutig erkennbar als Parkplatz gekennzeichnet?
Antwort
der Verwaltung
Zu
Frage 1) Seit dem Jahr 2015 wurden im Bereich „De-Haën-Platz“
insgesamt 70 Verstöße gegen die StVO festgestellt. Davon wurden
dreizehn Verstöße wegen parkenden Fahrzeugen auf einer Sperrfläche
und fünf Verstöße wegen parkenden Fahrzeugen auf einer
Grenzmarkierung aufgenommen.
Zu
Frage 2) Es gab für den Bereich „De-Haën-Platz“ keine
Bürgerbeschwerden. Die Verstöße wurden während der routinemäßigen
Kontrollen unserer Außendienstkräfte festgestellt.
Zu
Frage 3) Die Demarkierung der Sperrfläche wurde von der Verwaltung
angeordnet und wird voraussichtlich – je nach Witterungsbedingungen
– in den nächsten Wochen durchgeführt.
18.62.02
Hannover
/ 07.06.2017
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