Im Stadtbezirksbeirat
Linden-Limmer
Herrn
Bezirksbürgermeister
Bezirksratherr
Rainer
Jörg
Grube
Thomas Ganskow
im
Stadtbezirksrat Linden-Limmer
Am Ihmeufer 5
über
den Fachbereich Personal und
30449 Hannover
Organisation
Rats-
und Stadtbezirksangelegenheiten
0179-556 51 31
OE
18.63.10 (BRB)
Thoga1@gmx.de
Trammplatz
2
30159
Hannover
2016-12-13
Dringlichkeitsantrag gemäß §
13(1)a in Verbindung mit §§ 11, 32 der GO des Rates der LHH
Ihme-Zentrum,
Anfechtungsklage der LHH
Der Bezirksrat möge
beschließen:
-
Die Landeshauptstadt Hannover wird ersucht, die Klage gegen die Beschlüsse 7a und 7d der großen Eigentümerversammlung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover (WEG) vom 1. November 2016 zurückzuziehen.
-
Die Landeshauptstadt Hannover wird ersucht, die klageführende Wohnungseigentümerin in den Punkten 7b und 7c rechtlich zu unterstützen.
Begründung:
-
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beschreitet mit der Anfechtungsklage vom 1. Dezember 2016 gegen rechts- und satzungskonform gefasste Beschlüsse der WEG einen fragwürdigen Weg. Ziel der Landeshauptstadt scheint zu sein, sich mit dem Instrument der Klage öffentlichkeitswirksam von den WEG-Beschlüssen distanzieren zu wollen. Dieses Ziel hätte auch ohne Klage durch eine einfache Verlautbarung und/oder Pressemitteilung erreicht werden können. Hier ist zu fragen, ob der Weg der Klage als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit nicht eine Zweckentfremdung von Rechtsmitteln darstellt. Von dieser Frage abgesehen schadet es der Glaubwürdigkeit der LHH, wenn sie sich nicht an Beschlüsse halten mag von Gesellschaften, denen sie selbst angehört. Hier sollte die LHH eine deutliche Kurskorrektur vornehmen, wenn sie weiterhin als verlässliche Vertragspartnerin sowie als Wahrerin der Interessen der Bürger der Stadt gelten will.
-
Die LHH ist Teil der WEG, welche auf ihrer Sitzung am 1. November 2016 den Beschluss gefasst hat, die für die WEG Klage führende Person zu unterstützen. An diesen Beschluss ist die LHH gebunden, solange sie sich nicht aus der Teileigentümergemeinschaft löst. Mithilfe der versierten Juristen der Stadtverwaltung könnte und sollte diese Unterstützungsarbeit fundiert geleistet werden.
Die Dringlichkeit ergibt sich
aus der Fristsetzung der LHH zum 16.12.2016 im Schreiben vom
7.12.2016 an die WEG.
Thomas Ganskow
Anlagen:
1. Protokollauszug der
WEG-Versammlung vom 1.11.2016 (TOPs 7a bis 7d)
2.Schreiben der LHH vom
7.12.2016 an die WEG
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