von
Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)
(
Antrag Nr. 15-0323/2018 )
Eingereicht
am 07.02.2018 um 09:49 Uhr.
Umgestaltung
Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße
Antrag
Der
Bezirksrat möge beschließen:
Die
Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verkehrssicherheit
für Radfahrer auf der vor wenigen Wochen neu angelegten Einfädelspur
auf der Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße Richtung Südosten
erhöht werden kann:
-
eine Verbreiterung der Einfädelspur auf 1,50 m ohne Hinzurechnug der Abflussrinne nach den Anfordeurngen zu §2 Absatz 4 Satz 2 der StVO, hier Nr. II.2.a) der allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), ggf durch Fortführung eines separaten Radwegs auf dem Gehweg bis hinter die aufgepflasterte Fläche und entfernung der Warnbaken, falls dieses nicht möglich ist,
-
der Bordsteins um eine gepflasterte Fläche vor der Warenannahme des Supermarktes abgesenkt und die Warnbake entfernt werden, die sich auf der gepflasterten Fläche befindet (siehe Foto 1). Auf eine explizite Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg soll im Bereich der aufgepflasterten Fläche jedoch verzichtet werden.
Sofern
die technisch-rechtliche Möglichkeit zur Realisierung besteht, soll
die Einfädelspur entsprechend umgebaut werden. Sollten diese
Maßnahmen nicht möglich sein, wird um Verwirklichung gleichwertiger
Maßnahmen gebeten.
Begründung
Die
neu geschaffene Einfädelspur an der Einmündung der Schlägerstraße
in die Hildesheimer Straße auf der Seite des Supermarktes
unterschreitet mit einer Breite von 70 cm ohne Zurechnung der
Abflussrinne (Farbiger Fahrbahnbelag + weiße Begrenzungslinie) und
von 100 cm incl. der baulich abgesetzten Abflussrinne. Damit
unterschreitet die Einfädelspur deutlich die Anforderungen der
VwV-StVO und verringert aus unserer Sicht das Unfallrisiko kaum, weil
überholende Autos durch die Verkehrsinsel nur begrenzt nach links
ausweichen können.
Da
Radwege nach der VwV-StVO ohne Hindernisse angelegt werden sollen,
ist die Einbeziehung der Abflussrinne ebenfalls unzulässig nach
VwV-StVO. Bei der Verlegung auf denderzeitigen Gehwegbereich
verblieben für den Gehweg noch mind. 2,50 m Breite. Ferner endet die
Einführung in der Kurve vor der aufgepflasterten Fläche für die
Supermarkt-Warenannahme. Erst unmittelbar nach der Kurve ist der
Bordstein der aufgepflasterten Fläche abgesenkt. Dieses veranlasst
viele Autofahrer, über die aufgepflasterte Fläche zu fahren.
Dadurch können Radfahrer nach Verlassen des Radwegs am Ende der
Kurve geschnitten werden.
Durch
eine Absenkung der gepflasterten Fläche im gekennzeichneten Bereich
auf Bild 1 und die Entfern und der Warnbake wäre es den Radfahrern
möglich, geradeaus weiter zu fahren. Die kritische Situation einer
Rückführung auf die Straße in der Kurve würde vermieden.
Durch
einen Verzicht auf die Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg
steht es dem Radfahrer frei, um die aufgepflasterte Fläche
herumzufahren, wenn dort Anlieferungen des Supermarktes erfolgen.
Dieses ist jedoch nur während einer kurzen Zeit der Fall, so dass
die Maßnahme aus unserer Sicht in der Gesamtschau zur
Verkehrssicherheit beiträgt.
Peter
Weinem
Einzelvertreter
Piratenpartei
18.63.07.BRB
Hannover
/ 07.02.2018
Ergänzung 03.08.18:
Ergänzung 03.08.18:
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