Sonntag, 15. Juli 2018

Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße


von Bezirksratsherrn Weinem (Piratenpartei)
( Antrag Nr. 15-0323/2018 )

Eingereicht am 07.02.2018 um 09:49 Uhr.



Umgestaltung Radweg Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Verkehrssicherheit für Radfahrer auf der vor wenigen Wochen neu angelegten Einfädelspur auf der Schlägerstraße Ecke Hildesheimer Straße Richtung Südosten erhöht werden kann:
  • eine Verbreiterung der Einfädelspur auf 1,50 m ohne Hinzurechnug der Abflussrinne nach den Anfordeurngen zu §2 Absatz 4 Satz 2 der StVO, hier Nr. II.2.a) der allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), ggf durch Fortführung eines separaten Radwegs auf dem Gehweg bis hinter die aufgepflasterte Fläche und entfernung der Warnbaken, falls dieses nicht möglich ist,
  • der Bordsteins um eine gepflasterte Fläche vor der Warenannahme des Supermarktes abgesenkt und die Warnbake entfernt werden, die sich auf der gepflasterten Fläche befindet (siehe Foto 1). Auf eine explizite Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg soll im Bereich der aufgepflasterten Fläche jedoch verzichtet werden.

Sofern die technisch-rechtliche Möglichkeit zur Realisierung besteht, soll die Einfädelspur entsprechend umgebaut werden. Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein, wird um Verwirklichung gleichwertiger Maßnahmen gebeten.


Begründung
Die neu geschaffene Einfädelspur an der Einmündung der Schlägerstraße in die Hildesheimer Straße auf der Seite des Supermarktes unterschreitet mit einer Breite von 70 cm ohne Zurechnung der Abflussrinne (Farbiger Fahrbahnbelag + weiße Begrenzungslinie) und von 100 cm incl. der baulich abgesetzten Abflussrinne. Damit unterschreitet die Einfädelspur deutlich die Anforderungen der VwV-StVO und verringert aus unserer Sicht das Unfallrisiko kaum, weil überholende Autos durch die Verkehrsinsel nur begrenzt nach links ausweichen können.

Da Radwege nach der VwV-StVO ohne Hindernisse angelegt werden sollen, ist die Einbeziehung der Abflussrinne ebenfalls unzulässig nach VwV-StVO. Bei der Verlegung auf denderzeitigen Gehwegbereich verblieben für den Gehweg noch mind. 2,50 m Breite. Ferner endet die Einführung in der Kurve vor der aufgepflasterten Fläche für die Supermarkt-Warenannahme. Erst unmittelbar nach der Kurve ist der Bordstein der aufgepflasterten Fläche abgesenkt. Dieses veranlasst viele Autofahrer, über die aufgepflasterte Fläche zu fahren. Dadurch können Radfahrer nach Verlassen des Radwegs am Ende der Kurve geschnitten werden.

Durch eine Absenkung der gepflasterten Fläche im gekennzeichneten Bereich auf Bild 1 und die Entfern und der Warnbake wäre es den Radfahrern möglich, geradeaus weiter zu fahren. Die kritische Situation einer Rückführung auf die Straße in der Kurve würde vermieden.

Durch einen Verzicht auf die Kennzeichnung als benutzungspflichtiger Radweg steht es dem Radfahrer frei, um die aufgepflasterte Fläche herumzufahren, wenn dort Anlieferungen des Supermarktes erfolgen. Dieses ist jedoch nur während einer kurzen Zeit der Fall, so dass die Maßnahme aus unserer Sicht in der Gesamtschau zur Verkehrssicherheit beiträgt.

Peter Weinem
Einzelvertreter Piratenpartei


                                                                                                  18.63.07.BRB
                                                                                                   Hannover / 07.02.2018 

Ergänzung 03.08.18: 

  • Verwaltungsentscheidung: 
  • Verbreiterung der Einfädelspur  angebommen, 
  • Änderung der Bakenmarkierung und der 
  • Aufpflasterung abgelehnt.
 

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