Landeshauptstadt
Hannover
Antwort
15-0996/2017 F1
An
den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
Zu
Top 9.2.1.
Antwort
der Verwaltung auf die
Anfrage
Durchwegung Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße zur
Ida-Ahrenhold-Brücke
Sitzung
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 10.05.2017
TOP
9.2.1.
Gemäß
einer Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3.
März 2017 hat die Stadt Hannover Bundesmittel in Höhe von zwei
Millionen Euro eingeworben, um eine neue Durchwegung durch das
Ihme-Zentrum von der Blumenauer Straße (auf Höhe Gartenallee) zur
Ida-Ahrenhold-Brücke zu ermöglichen. Weiterhin wurde berichtet,
dass die Landeshauptstadt sich ebenfalls mit einer Million Euro
beteiligen will.1 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser
Mittel wurden nicht benannt.
Aus
der Antwort auf Frage 2 meiner Anfrage zum Status des
Stadtmittevertrages ergibt sich, dass die Verwaltung keinerlei
Ansprüche auf die öffentliche Nutzung der Wege im Ihme-Zentrum
erhebt (vgl. 15-0642/2017 F 1)2 . Ein Teil der zu schaffenden
Durchwegung liegt jedoch auf schon bisher bestehendem Wegegebiet des
Ihme-Zentrums, der neu zu schaffende Weg an sich natürlich auch.
1
(http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hendricks-foerdert-Staedtebau-Ihme-Zentrum
-soll-3-Millionen-Euro-bekommen)
2
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0642-2017F1
Vor
diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Welche zeitlichen, rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen sind zu
erfüllen, damit die Förderungen für die Herstellung der
Durchwegung in Anspruch genommen werden können und wie stellt die
Verwaltung sicher, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden?
2.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die mit Steuergeldern
(teil-)finanzierte Durchwegung auf privatem Grund auch tatsächlich
für die Öffentlichkeit nutzbar sein wird?
3.
Sieht die Verwaltung die Schaffung der Durchwegung als isolierte
Maßnahme oder ist sie in ein Gesamtkonzept eingebunden, wenn ja, in
welches?
Antwort
Zu
1.)
Es
werden Gespräche zwischen dem Fördergeldgeber und den Eigentümern
organisiert, um diese Details zu klären. Sollten für das städtische
Agieren Beschlüsse notwendig werden, werden entsprechende
Drucksachen vorbereitet.
Zu
2.)
Die
Wirkung der geförderten Maßnahmen (z.B. Durchlässigkeit) muss
vertraglich geregelt werden.
Zu
3.)
Zu
begrüßen wäre die Einbindung der geförderten Maßnahmen in das im
Dezember 2016 der Rats – und Stadtbezirksratspolitik präsentierte
Konzept der Berliner Projekt Steglitzer Kreisel GmbH (inzwischen
umfirmiert in Projekt IZ Hannover GmbH) für die Umgestaltung der
brachliegenden Flächen. Eine Verbesserung der Durchwegung wäre aber
auch als Einzelmaßnahme ein Gewinn für diejenigen, die diese
Wegeverbindung nutzen.
61.12/
18.62.10
Hannover
/ 04.05.2017
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