Dienstag, 17. Juli 2018

Anderungsantrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1810

Abs.. Chris Carlson c Nobeling 28 .30627 Hannover O Y &


             



Abs.: Chris Carlson o Nobelring 28 o30627 Hannover           im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
Herrn Bezirksbürgermeister Henning Hofmann                          Stadtbezirksratsmitglied
im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld                                           Chris Carlson
über den Bereich für Rats - und Stadtbezirksangelegenheiten      Nobelring 28
Rathaus                                                                                          30627 Hannover
Trammplatz2                                                                                  M: 0175 - 948 95 28
30159 Hannover                                                                            
                                                                                                      W: www.piratenhannover.de

                                                                                           
06. Dezember 2016  


Änderungsantrag gem. S 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover 

Anderungsantrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 81 0 Karl-Wiechert-Allee, nordöstlich S-Bahn-Station (BeschIussdrucksache 2213/2016)  

Der Bezirksrat möge beschließen: 

Die im vorgenannten Bebauungsplan vorgesehene Baufläche soll der Stadt Hannover als Naturschutzgebiet erhalten bleiben und daher nicht bebaut werden. 

 Begründung 
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat in mehreren Schreibent dargelegt, dass die Bebauung des in Rede stehenden Grundstücks - und die damit verbundene Waldumwandlung - für die dort vorfindlichen Gehölzstrukturen schädlich wäre. Diese dienen zahlreichen Tierarten als Lebens- und auch als Rückzugsraum. Eine Bebauung würde voraussichtlich auch zu einer Versiegelung des Bodens führen. Hier muss das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen. Darüber hinaus hat das Niedersächsische Forstamt in seinem Schreiben vom 15.09.20162 hinsichtlich der im Teil B des Hauptantrags vorgesehenen waldrechtlichen Ersatzmaßnah me Bedenken geäußert. 

1 Vgl. S. 5 des Hauptantrags '
2 Vgl. S. 4 des Hauptantrags 

Finanzielle Auswirkungen 
Der Anderungsantrag hat keine finanziellen Auswirkungen.


 Mit freundlichen Grüßen


Chris Carlson

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