Donnerstag, 12. Juli 2018

Konzept zur baldmöglichen Herstellung inklusiver Spielplätze

                                        Drucks. Nr. 15-0995/2017




Herrn Bezirksbürgermeister                                                                                  Im Stadtbezirk
Rainer Jörg Grube                                                                                          Linden-Limmer
im Stadtbezirksrat Linden-Limmer                                                               Bezirksratsherr
                                                                                                                      Thomas Ganskow
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Antrag
gemäß §§ 10, 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Konzept zur baldmöglichen Herstellung inklusiver Spielplätze

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein zeitliches und sachliches Konzept zur baldmöglichen Herstellung von Inklusivität aller Spielplätze im Stadtbezirk LindenLimmer nach Artikel 30, Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention1 zu erstellen und dem Bezirksrat zu übergeben.

Begründung:

Laut Auskunft des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün achtet die Verwaltung bei der Planung und Sanierung von Spielplätzen darauf, dass alle neu gestalteten Flächen barrierefrei erreichbar sind. Die Auswahl der Spielinhalte erfolgt dabei unter der Prämisse, möglichst abwechslungsreiches Spielen sowohl für mobilitätseingeschränkte Kinder als auch für Kinder mit breit gefächerten motorischen und sensorischen Fähigkeiten zu schaffen. Das Ziel ist, dass alle Kinder gemeinsam miteinander spielen können. Als gelungen gilt eine Planung, wenn Spielgeräte für alle Zielgruppen geeignet sind und man gar nicht merkt, dass Spielplätze inklusiv sind.

Dies ist als eine Weiterentwicklung des Themenbereiches „Barrierefreies Umfeld“ zu sehen, wie er im 3. Inklusionsbericht der Landeshauptstadt Hannover vom Februar 2015 auf Seite 34 dargestellt wurde (u.a. ausgegeben als Anlage zur Ratsdrucksache 0643/2015 „Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt“). 2

Aus Auskünften und Darstellungen geht nicht hervor, wann Bestandsplätze den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

Ziel des vorliegenden Antrags ist es, einen annähernd verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung von Artikel 30, Abs. 5 in Verbindung mit Artikel 7 der UNBehindertenrechtskonvention3 auf allen Spielplätzen des Stadtbezirks zu erhalten.



 

Thomas Ganskow

1 https://www.behindertenrechtskonvention.info/teilnahme-am-kulturellen-leben-3939/
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/ds/0643-2015
3 https://www.behindertenrechtskonvention.info/kinder-mit-behinderung-3781/

                                                                                                                                            

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