An
den Regionspräsidenten
Vorsitzender
der Regionsversammlung Bodo Messerschmidt
sowie
die Fraktionen
Im
Hause
Hannover, 04.11.2015
Änderungsantrag
gemäß § 8 der Geschäftsordnung
In
den Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit
am 01.12.2015 |
am 01.12.2015 | |
In die Sitzung des Regionsausschusses |
am
08.12.2015
|
|
In die Sitzung der Regionsversammlung | am 15.12.2015 |
Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen
aussetzen und Mietobergrenzen kräftig anheben
Antrag
zu beschließen:
1.
Die Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen für Hartz-IV-Bezieher/innen
in Hannover und im Umland werden vor dem Hintergrund der angespannten
Wohnraumsituation ausgesetzt, bis sich die Wohnraumsituation wieder
normalisiert hat.
2.
Die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher/innen - also die Höhe,
bis zu der das Amt die Miete bezahlt - werden sehr deutlich,
mindestens aber auf deutlich mehr als 400 Euro für
Ein-Personen-Haushalte ohne Bonusregelungen aufgrund energetisch
sanierten Wohnraums oder positiven Altfallregelungen angehoben sowie
auf deutlich mehr als 450 Euro für normale Zwei-Personen-Haushalte
angehoben, auf deutlich mehr als 550 Euro für Bedarfsgemeinschaften
mit drei Personen angehoben, auf mehr als 650 Euro für vier Personen
bzw. um mindestens 100 Euro plus für jedes weitere Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft angehoben.
Begründung:
Zu
1. Die angespannte Wohnraumsituation infolge hoher Wohnraumnachfrage
äußert sich nicht nur in deutlich steigenden Mieten bei
Neuvermietungen, sondern auch in steigenden Bestandsmieten. Die Folge
ist eine hohe Zahl von Mietkosten-Senkungs-Aufforderungen, die das
Jobcenter an Hartz-IV-Bezieher/innen verschickt hat, was für die
Betroffenen nicht nur psychisch hoch belastend ist.
Schließlich
sollen sie ihre Mietkosten senken, sprich im Zweifel einen Teil der
Miete selbst bezahlen - Geld, das die Betroffenen nicht haben. Laut
den Ergebnissen unserer diesbezüglichen Anfrage vom Juli dieses
Jahres forderte das Jobcenter im vergangenen Jahr 2.786 Haushalte in
der Landeshauptstadt Hannover (LHH) auf, ihre Mietkosten zu senken.
Im Umland waren es 2.330 Haushalte. Im ersten Halbjahr dieses Jahres
erhielten 1.437 Haushalte in der LHH eine entsprechende schriftliche
Aufforderung und 1.089 Haushalte im Umland.
Zu
2. Wegen der angespannten Wohnraumsituation, bei der auch die
Bestandsmieten vor allem in Hannover deutlich anziehen, müssen sich
viele Hartz-IV-Bezieher/innen die Miete buchstäblich vom Munde
absparen, wenn sie nicht aus ihrem angestammten Wohnumfeld vertrieben
werden wollen. Im Szenestadtteil Linden etwa sind die Bestandsmieten
in jüngster Zeit um rund sieben Prozent nach oben geklettert. Die
aktuelle Mietobergrenze von 372 Euro für Ein-Personen-Haushalte, 429
Euro für zwei Personen, 523 Euro für drei Personen, 608 Euro für
Bedarfsgemeinschaften mit vier Personen bzw. 81 Euro für jedes
weitere Mitglied in der in der LHH sind deshalb viel zu niedrig. Da
sich die Wohnraumsituation unter anderem durch die Zuwanderung auch
im Umland zunehmend verschärft – immer mehr Menschen mit schmalem
Geldbeutel konkurrieren auch dort um die immer weniger werdenden
günstigen Wohnungen – ist auch hier eine deutliche Anhebung der
Mietobergrenzen geboten.
Mir
freundlichem Gruß
Hans-Jürgen
Hey (stellv. Gruppenvorsitzender)
1 Kommentar:
Nicht angenommen bzw. nicht Beschlossen
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