Der Regionspräsident
32 Fachbereich Öffentliche Sicherheit ► Nr. 2127 (III) AaA
Hannover, 20. Januar 2015
Antwort auf Anfragen
öffentlich
Taxifahrer beklagen Missbrauch von der
Mietwagenkonzession
Anfrage der Gruppe Linke und Piraten vom
20. November 2014
Sachverhalt:
Die Region erteilt auf Antrag immer mehr Genehmigungen
für Mietwagen. Das hat vor Ort
erhebliche Auswirkungen auf das Taxigewerbe.
Mietwagenfahrer/innen dürfen nur Fahrten übers Telefon
der Unternehmenszentrale
annehmen und müssen nach einer Fahrt zur
Unternehmenszentrale zurückfahren. Wegen
mangelnder Kontrolle der Region unterbleibt oft
Beides. Häufig fahren die Mietwagen ohne
Telefonanruf an einschlägige Orte, zum Beispiel zum
Schützenfest, obwohl sie es
eigentlich nicht dürfen und schnappen den
Taxifahrer/innen die Fahrgäste vor der Nase
weg.
Die äußerst seltenen Kontrollen finden nur tagsüber
statt. Abends, nachts und vor allem
am Wochenende gibt es gar keine Kontrollen. Vor allem
zu diesen Zeiten kommt es
jedoch zu den beschriebenen Vorgängen.
Vor diesem Hintergrund fragen LINKE & PIRATEN die
Verwaltung:
• Wie hoch ist die Personaldichte im zuständigen
Bereich der Region für die Erteilung
von Taxenkonzessionen und Kontrollen von Taxen- und
Mietwagen?
• Wieviel der Mitarbeiter aus diesem Bereich sind im
Außendienst für Kontrollen
zuständig?
• Fallen außer den Taxen- und Mietwagenfahren noch
andere Kontrollziele – zum
Beispiel Busse, Lkw o.ä. in den Aufgabenbereich der
Kontrolleure?
• Wie viele Kontrollen werden monatlich im
Regionsgebiet durchgeführt?
• Falls die Kontrolleure noch andere Bereiche außer
den Taxen und Mietwagen
kontrollieren, wie ist das Verhältnis zwischen
Taxen/Mietwagen und den anderen
Bereichen?
• Gibt es Kommunen in denen es keine Taxiunternehmen
mehr gibt, dafür aber
Mietwagenunternehmer?
o Wenn ja, wie will die Region Hannover da
gegensteuern?
o Was will die Region Hannover dagegen unternehmen,
dass es in Kommunen ohne
Taxen keine festen Fahrpreise mehr gibt und diese mit
den Mietwagenfahrern jedes Mal
ausgehandelt werden müssen?
o Wie will die Region Hannover in diesen Kommunen
verhindern, dass
Mietwagenfahrer von Kunden - insbesondere wenn sich
Diese in einer Notsituation
befinden – weit höhere Preise kassieren, als die
normalen Taxen?
• Wie will die Region Hannover garantieren, das Mietwagenfahrer
auch den
Mindestlohn bekommen?
• Wie will die Region Hannover gegen eventuelle
Scheinselbstständigkeit in der
Mietwagenbranche vorgehen?
• Wie viele sozialversicherungspflichtige Fahrer sind
bei Mietwagenfirmen in
Durchschnitt pro Wagen gemeldet?
• Wie viele Km fährt ein Mietwagen im
Jahresdurchschnitt?
• Wie viele Km fährt ein Taxi durchschnittliches
innerhalb eines Jahres?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Nach § 49 Abs. 4 S. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
dürfen nur Beförderungsaufträge
mit Mietwagen ausgeführt werden, die am Betriebssitz
oder in der Wohnung der
Unternehmerin bzw. des Unternehmers eingegangen sind.
Es ist rechtlich zulässig, dass die Unternehmerin bzw.
der Unternehmer Aufträge am
Wohnsitz entgegennimmt und diese in die Geschäftsräume
des Unternehmens
weiterleitet. Darüber hinaus ist ein telefonischer
Eingang des Beförderungsauftrages nicht
zwingend erforderlich. Die Rechtslage ermöglicht eine
Vielzahl von Möglichkeiten, wie der
Beförderungsauftrag beim Unternehmen eingehen kann,
darunter auch die
Kommunikation über Datentransfer (z.B. E-Mail oder
Apps).
Die Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr nach § 49 Abs.
4 S. 3 PBefG regelt, dass ein
Fahrzeug grundsätzlich nach Beendigung des
Beförderungsauftrages zum Betriebssitz
zurückkehren muss. Eine Ausnahme von dieser
Rückkehrpflicht gilt für die Fälle, in denen
vor oder während der Fahrt ein neuer
Beförderungsauftrag eingeht.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt
beantwortet.
Frage 1:
Wie hoch ist die Personaldichte im zuständigen Bereich
der Region für die Erteilung
von Taxenkonzessionen und Kontrollen von Taxen- und
Mietwagen?
Antwort 1:
Die Sachbearbeitung für den Gelegenheitsverkehr mit
Taxen, Mietwagen und
Kraftomnibussen nach dem PBefG wird zusammen mit
Aufgaben nach dem
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) von insgesamt 2
Vollzeit-MitarbeiterInnen im
Fachbereich Öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Für
die Durchführung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang,
einschließlich der
Durchführung von Anlasskontrollen, sind 2 weitere
MitarbeiterInnen befasst.
Frage 2:
Wieviel der Mitarbeiter aus diesem Bereich sind im
Außendienst für Kontrollen
zuständig?
Antwort 2:
Kontrollen im Zusammenhang mit dem Gelegenheitsverkehr
mit Taxen und Mietwagen
durch MitarbeiterInnen des Fachbereiches Öffentliche
Sicherheit finden grundsätzlich
anlassbezogen statt. Sofern Hinweise auf Verstöße
gegen die Bestimmungen des PBefG
in einem bestimmten Bereich vorliegen oder bei
besonderen Veranstaltungen (z.B.
Messen), erfolgen Überprüfungen vor Ort. Hinsichtlich
der vorhandenen personellen
Ressourcen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Fallen außer den Taxen- und Mietwagenfahrern noch
andere Kontrollziele – zum
Beispiel Busse, Lkw o.ä. in den Aufgabenbereich der
Kontrolleure?
Antwort 3:
MitarbeiterInnen des Fachbereiches Öffentliche
Sicherheit führen ausschließlich
Anlasskontrollen im Aufgabengebiet „Gelegenheitsverkehr
mit Taxen und Mietwagen“
durch. Für die übrigen Kontrollen sind andere
Behörden, insbesondere die Polizei und das
Bundesamt für Güterverkehr, zuständig.
Frage 4:
Wie viele Kontrollen werden monatlich im Regionsgebiet
durchgeführt?
Antwort 4:
Hierzu gibt es keine laufende Statistik, künftig
sollen die Kontrollen erfasst werden.
Frage 5:
Falls die Kontrolleure noch andere Bereiche außer den
Taxen und Mietwagen
kontrollieren, wie ist das Verhältnis zwischen
Taxen/Mietwagen und den anderen
Bereichen?
Antwort 5:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Gibt es Kommunen in denen es keine Taxiunternehmen
gibt, dafür aber
Mietwagenunternehmer?
Antwort 6:
In der Stadt Hemmingen sowie in der Stadt Pattensen
gibt es keine dort ansässigen
Taxenunternehmen. Mietwagenunternehmen sind derzeit in
sämtlichen
regionsangehörigen Gemeinden angesiedelt.
O Wenn ja, wie will
die Region Hannover da gegensteuern?
Um die Versorgung mit Fahrten im Taxenverkehr in
Kommunen ohne Taxenunternehmen
sicherzustellen, ist es den Unternehmen aus den
jeweils angrenzenden Gemeinden
gestattet, sich auch in diesen Bereichen
bereitzuhalten. So können sich beispielsweise in
Hemmingen auch Taxen aus der Landeshauptstadt Hannover
bereithalten.
Darüber hinaus besteht hinsichtlich der Genehmigung
von Mietwagenunternehmen keine
Steuerungsmöglichkeiten seitens der Region Hannover.
Liegen die subjektiven
Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG (u.a.
Zuverlässigkeit, fachliche Geeignetheit)
vor, hat die Behörde eine Genehmigung zu erteilen.
Eine Zulassungsbegrenzung, wie sie
für den Taxenverkehr möglich ist, ist für den
Mietwagenbereich nicht zulässig.
O Was will die
Region Hannover dagegen unternehmen, dass es in Kommunen ohne
Taxen keine festen Fahrpreise mehr gibt und diese mit
den Mietwagenfahrern jedes Mal
ausgehandelt werden müssen?
Auf die Preisgestaltung der Beförderungsdienstleistung
im Mietwagenverkehr hat die
Region Hannover keinen Einfluss (Vertragsfreiheit).
Grundsätzlich muss ein Mietwagen
gem. § 30 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im
Personenverkehr (BOKraft) mit einem leicht ablesbaren
Wegstreckenzähler ausgerüstet
sein. Somit muss nicht zwingend ein Festpreis für jede
Mietwagenfahrt einzeln
ausgehandelt werden. Wird keine Einzelvereinbarung
ausgehandelt, akzeptiert der
Beförderungsgast mit Fahrtantritt die Bedingungen des
Unternehmens, sodass anhand
der Wegstrecke ein Preis unter den jeweiligen
Konditionen berechnet wird.
O Wie will die
Region Hannover in diesen Kommunen verhindern, dass Mietwagenfahrer
von Kunden – insbesondere wenn sich diese in einer
Notsituation befinden – weit höhere
Preise kassieren, als die normalen Taxen?
Die Preisgestaltung im Gelegenheitsverkehr mit
Mietwagen obliegt den Unternehmen
selbst und unterliegt der Vertragsfreiheit. Die Region
Hannover als Genehmigungsbehörde
hat darauf keine Einflussmöglichkeiten.
Taxen können ferner vorab per telefonische Bestellung
aus anderen
Betriebssitzgemeinden für eine Fahrt in Anspruch
genommen werden.
Frage 7:
Wie will die Region Hannover garantieren, dass
Mietwagenfahrer auch den
Mindestlohn bekommen?
Antwort 7:
Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Region
Hannover, sondern beim Hauptzollamt.
Entsprechende Hinweise auf Verstöße würden von hier an
die zuständige Stelle
weitergeleitet.
Frage 8:
Wie will die Region Hannover gegen eventuelle
Scheinselbständigkeit in der
Mietwagenbranche vorgehen?
Die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit fällt in den
Zuständigkeitsbereich des
Hauptzollamts. Hinweise auf Verstöße würden von hier
an das Hauptzollamt
weitergeleitet.
Frage 9:
Wie viele sozialversicherungspflichtige Fahrer sind
bei Mietwagenfirmen in
Durchschnitt pro Wagen gemeldet?
Antwort 9:
Über die Anzahl von sozialversicherungspflichtigen
Fahrern in einem Mietwagenbetrieb
liegen zurzeit keine dezidierten Daten vor.
Der Anteil an geringfügig Beschäftigen in
Mietwagenunternehmen beträgt durchschnittlich
8 %, in Taxenunternehmen liegt der Wert bei 6,3 %.
Frage 10:
Wie viele Km fährt ein Mietwagen im
Jahresdurchschnitt?
Antwort 10:
Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung für
einen Mietwagen beträgt ca. 62.936 km.
Frage 11:
Wie viele Km fährt ein Taxi durchschnittlich innerhalb
eines Jahres?
Antwort 11:
Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung für ein
Taxi beträgt ca. 85.270 km.
Die Antworten zu den Fragen 9-11 basieren auf
Durchschnittswerten für vergleichbare
Gebietskörperschaften. Die tatsächlichen Angaben sind
stark abhängig von der örtlichen
Struktur der Betriebe. Konkrete Zahlen für die Region
Hannover zu diesen Fragen werden
durch das in Auftrag gegebene Gutachten zu der
Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes
ermittelt.
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