Mittwoch, 21. Januar 2015

Taxifahrer beklagen Missbrauch von der Mietwagenkonzession



                                                                                                         Der Regionspräsident
32 Fachbereich Öffentliche Sicherheit                            ► Nr. 2127 (III) AaA
                                                                                                   Hannover, 20. Januar 2015
Antwort auf Anfragen
öffentlich
 
Taxifahrer beklagen Missbrauch von der Mietwagenkonzession

Anfrage der Gruppe Linke und Piraten vom 20. November 2014

Sachverhalt:
Die Region erteilt auf Antrag immer mehr Genehmigungen für Mietwagen. Das hat vor Ort
erhebliche Auswirkungen auf das Taxigewerbe.
Mietwagenfahrer/innen dürfen nur Fahrten übers Telefon der Unternehmenszentrale
annehmen und müssen nach einer Fahrt zur Unternehmenszentrale zurückfahren. Wegen
mangelnder Kontrolle der Region unterbleibt oft Beides. Häufig fahren die Mietwagen ohne
Telefonanruf an einschlägige Orte, zum Beispiel zum Schützenfest, obwohl sie es
eigentlich nicht dürfen und schnappen den Taxifahrer/innen die Fahrgäste vor der Nase
weg.

Die äußerst seltenen Kontrollen finden nur tagsüber statt. Abends, nachts und vor allem
am Wochenende gibt es gar keine Kontrollen. Vor allem zu diesen Zeiten kommt es
jedoch zu den beschriebenen Vorgängen.
Vor diesem Hintergrund fragen LINKE & PIRATEN die Verwaltung:

• Wie hoch ist die Personaldichte im zuständigen Bereich der Region für die Erteilung
von Taxenkonzessionen und Kontrollen von Taxen- und Mietwagen?

• Wieviel der Mitarbeiter aus diesem Bereich sind im Außendienst für Kontrollen
zuständig?

• Fallen außer den Taxen- und Mietwagenfahren noch andere Kontrollziele – zum
Beispiel Busse, Lkw o.ä. in den Aufgabenbereich der Kontrolleure?

• Wie viele Kontrollen werden monatlich im Regionsgebiet durchgeführt?

• Falls die Kontrolleure noch andere Bereiche außer den Taxen und Mietwagen
kontrollieren, wie ist das Verhältnis zwischen Taxen/Mietwagen und den anderen
Bereichen?

• Gibt es Kommunen in denen es keine Taxiunternehmen mehr gibt, dafür aber
Mietwagenunternehmer?

o Wenn ja, wie will die Region Hannover da gegensteuern?

o Was will die Region Hannover dagegen unternehmen, dass es in Kommunen ohne
Taxen keine festen Fahrpreise mehr gibt und diese mit den Mietwagenfahrern jedes Mal
ausgehandelt werden müssen?

o Wie will die Region Hannover in diesen Kommunen verhindern, dass
Mietwagenfahrer von Kunden - insbesondere wenn sich Diese in einer Notsituation
befinden – weit höhere Preise kassieren, als die normalen Taxen?

• Wie will die Region Hannover garantieren, das Mietwagenfahrer auch den
Mindestlohn bekommen?

• Wie will die Region Hannover gegen eventuelle Scheinselbstständigkeit in der
Mietwagenbranche vorgehen?

• Wie viele sozialversicherungspflichtige Fahrer sind bei Mietwagenfirmen in
Durchschnitt pro Wagen gemeldet?

• Wie viele Km fährt ein Mietwagen im Jahresdurchschnitt?

• Wie viele Km fährt ein Taxi durchschnittliches innerhalb eines Jahres?
 
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Nach § 49 Abs. 4 S. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen nur Beförderungsaufträge
mit Mietwagen ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung der
Unternehmerin bzw. des Unternehmers eingegangen sind.

Es ist rechtlich zulässig, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer Aufträge am
Wohnsitz entgegennimmt und diese in die Geschäftsräume des Unternehmens
weiterleitet. Darüber hinaus ist ein telefonischer Eingang des Beförderungsauftrages nicht
zwingend erforderlich. Die Rechtslage ermöglicht eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der
Beförderungsauftrag beim Unternehmen eingehen kann, darunter auch die
Kommunikation über Datentransfer (z.B. E-Mail oder Apps).

Die Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr nach § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG regelt, dass ein
Fahrzeug grundsätzlich nach Beendigung des Beförderungsauftrages zum Betriebssitz
zurückkehren muss. Eine Ausnahme von dieser Rückkehrpflicht gilt für die Fälle, in denen
vor oder während der Fahrt ein neuer Beförderungsauftrag eingeht.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet.

Frage 1:
Wie hoch ist die Personaldichte im zuständigen Bereich der Region für die Erteilung
von Taxenkonzessionen und Kontrollen von Taxen- und Mietwagen?
Antwort 1:
Die Sachbearbeitung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und
Kraftomnibussen nach dem PBefG wird zusammen mit Aufgaben nach dem
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) von insgesamt 2 Vollzeit-MitarbeiterInnen im
Fachbereich Öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Für die Durchführung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang, einschließlich der
Durchführung von Anlasskontrollen, sind 2 weitere MitarbeiterInnen befasst.

Frage 2:
Wieviel der Mitarbeiter aus diesem Bereich sind im Außendienst für Kontrollen
zuständig?
Antwort 2:
Kontrollen im Zusammenhang mit dem Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen
durch MitarbeiterInnen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit finden grundsätzlich
anlassbezogen statt. Sofern Hinweise auf Verstöße gegen die Bestimmungen des PBefG
in einem bestimmten Bereich vorliegen oder bei besonderen Veranstaltungen (z.B.
Messen), erfolgen Überprüfungen vor Ort. Hinsichtlich der vorhandenen personellen
Ressourcen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Frage 3:
Fallen außer den Taxen- und Mietwagenfahrern noch andere Kontrollziele – zum
Beispiel Busse, Lkw o.ä. in den Aufgabenbereich der Kontrolleure?
Antwort 3:
MitarbeiterInnen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit führen ausschließlich
Anlasskontrollen im Aufgabengebiet „Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen“
durch. Für die übrigen Kontrollen sind andere Behörden, insbesondere die Polizei und das
Bundesamt für Güterverkehr, zuständig.

Frage 4:
Wie viele Kontrollen werden monatlich im Regionsgebiet durchgeführt?
Antwort 4:
Hierzu gibt es keine laufende Statistik, künftig sollen die Kontrollen erfasst werden.

Frage 5:
Falls die Kontrolleure noch andere Bereiche außer den Taxen und Mietwagen
kontrollieren, wie ist das Verhältnis zwischen Taxen/Mietwagen und den anderen
Bereichen?
Antwort 5:
Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 6:
Gibt es Kommunen in denen es keine Taxiunternehmen gibt, dafür aber
Mietwagenunternehmer?
Antwort 6:
In der Stadt Hemmingen sowie in der Stadt Pattensen gibt es keine dort ansässigen
Taxenunternehmen. Mietwagenunternehmen sind derzeit in sämtlichen
regionsangehörigen Gemeinden angesiedelt.

O Wenn ja, wie will die Region Hannover da gegensteuern?
Um die Versorgung mit Fahrten im Taxenverkehr in Kommunen ohne Taxenunternehmen
sicherzustellen, ist es den Unternehmen aus den jeweils angrenzenden Gemeinden
gestattet, sich auch in diesen Bereichen bereitzuhalten. So können sich beispielsweise in
Hemmingen auch Taxen aus der Landeshauptstadt Hannover bereithalten.
Darüber hinaus besteht hinsichtlich der Genehmigung von Mietwagenunternehmen keine
Steuerungsmöglichkeiten seitens der Region Hannover. Liegen die subjektiven
Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG (u.a. Zuverlässigkeit, fachliche Geeignetheit)
vor, hat die Behörde eine Genehmigung zu erteilen. Eine Zulassungsbegrenzung, wie sie
für den Taxenverkehr möglich ist, ist für den Mietwagenbereich nicht zulässig.

O Was will die Region Hannover dagegen unternehmen, dass es in Kommunen ohne
Taxen keine festen Fahrpreise mehr gibt und diese mit den Mietwagenfahrern jedes Mal
ausgehandelt werden müssen?

Auf die Preisgestaltung der Beförderungsdienstleistung im Mietwagenverkehr hat die
Region Hannover keinen Einfluss (Vertragsfreiheit). Grundsätzlich muss ein Mietwagen
gem. § 30 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im
Personenverkehr (BOKraft) mit einem leicht ablesbaren Wegstreckenzähler ausgerüstet
sein. Somit muss nicht zwingend ein Festpreis für jede Mietwagenfahrt einzeln
ausgehandelt werden. Wird keine Einzelvereinbarung ausgehandelt, akzeptiert der
Beförderungsgast mit Fahrtantritt die Bedingungen des Unternehmens, sodass anhand
der Wegstrecke ein Preis unter den jeweiligen Konditionen berechnet wird.

O Wie will die Region Hannover in diesen Kommunen verhindern, dass Mietwagenfahrer
von Kunden – insbesondere wenn sich diese in einer Notsituation befinden – weit höhere
Preise kassieren, als die normalen Taxen?

Die Preisgestaltung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen obliegt den Unternehmen
selbst und unterliegt der Vertragsfreiheit. Die Region Hannover als Genehmigungsbehörde
hat darauf keine Einflussmöglichkeiten.
Taxen können ferner vorab per telefonische Bestellung aus anderen
Betriebssitzgemeinden für eine Fahrt in Anspruch genommen werden.

Frage 7:
Wie will die Region Hannover garantieren, dass Mietwagenfahrer auch den
Mindestlohn bekommen?
Antwort 7:
Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Region Hannover, sondern beim Hauptzollamt.
Entsprechende Hinweise auf Verstöße würden von hier an die zuständige Stelle
weitergeleitet.

Frage 8:
Wie will die Region Hannover gegen eventuelle Scheinselbständigkeit in der
Mietwagenbranche vorgehen?
Die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich des
Hauptzollamts. Hinweise auf Verstöße würden von hier an das Hauptzollamt
weitergeleitet.

Frage 9:
Wie viele sozialversicherungspflichtige Fahrer sind bei Mietwagenfirmen in
Durchschnitt pro Wagen gemeldet?
Antwort 9:
Über die Anzahl von sozialversicherungspflichtigen Fahrern in einem Mietwagenbetrieb
liegen zurzeit keine dezidierten Daten vor.
Der Anteil an geringfügig Beschäftigen in Mietwagenunternehmen beträgt durchschnittlich
8 %, in Taxenunternehmen liegt der Wert bei 6,3 %.

Frage 10:
Wie viele Km fährt ein Mietwagen im Jahresdurchschnitt?
Antwort 10:
Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung für einen Mietwagen beträgt ca. 62.936 km.

Frage 11:
Wie viele Km fährt ein Taxi durchschnittlich innerhalb eines Jahres?
Antwort 11:
Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung für ein Taxi beträgt ca. 85.270 km.
Die Antworten zu den Fragen 9-11 basieren auf Durchschnittswerten für vergleichbare
Gebietskörperschaften. Die tatsächlichen Angaben sind stark abhängig von der örtlichen
Struktur der Betriebe. Konkrete Zahlen für die Region Hannover zu diesen Fragen werden
durch das in Auftrag gegebene Gutachten zu der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes
ermittelt.

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