Mittwoch, 26. August 2015

Flüchtlinge und Schwerbehinderte

Hallo,
heute schreibe ich mal als Mandatsträger der Piraten in der Region Hannover zu einen Beschluss den wir als Region Hannover gefasst haben. Ich habe für ihn gestimmt, da er in meinen Augen stimmig ist.

Er hilft den Flüchtlingen und den Schwerbehinderten. Beide Gruppen brauchen Hilfe. Ich habe Gefragt in Regionsausschuss, wer in der zweiten Stufe diesen Wohnraum bekommt. Dort sagte man mir, das dann Lifte angebaut werden. Das ist bei dieser Planung möglich, da die Wohnungen einen Außenflur haben, an den man einen Lift anbauen kann. Somit wären alle Stockwerke für Rollstuhlfahrer erreichbar.

Bis dann
LG von Jürgen Hey

Antrag:
http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1014659

Präsentation der Baumaßnehmen  http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/___tmp/tmp/45081036226407388/226407388/01044780/80-Anlagen/01/AnlagezuTOP14-Praesentation12052015RV.pdf

Hier die Vorlage die an 12.05.15 beschlossen wurde in den Regionsausschuss und der Regionsversammlung:

Betreff: Nutzungs- und Finanzierungskonzept "Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussdrucksache
Federführend:50.06 Team Besondere Soziale Leistungen
Beratungsfolge:

Regionsausschuss Vorberatung

12.05.2015  Sitzung des Regionsausschusses

Regionsversammlung Entscheidung

12.05.2015 

Sitzung der Regionsversammlung ungeändert beschlossen 



Die Regionsversammlung beschließt das unter Ziffer II. der Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussdrucksache Nr. 2426 (III) BDs dargestellte zweiphasige Nutzungs- und Finanzierungskonzept zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen mit einer nachhaltigen Nachnutzung als sozial gebundener Mietwohnraum.
Eine Ausfertigung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“ wird zum Bestandteil des Originals der Beschlussniederschrift erklärt.

Der räumliche Anwendungsbereich des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes erstreckt sich auf das Gebiet, für das die Region die Zuständigkeit für die Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz – AufnG) hat.  Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover können Wohnraumfördermittel zur Finanzierung der zweiten Phase des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Aufnahmegesetz die Finanzierung der ersten Phase sicherstellt.


I. Vorbemerkungen

Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt aufgrund der anhaltend hohen Aufnahmezahlen erhebliche Herausforderungen für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden dar. Die Verwaltung arbeitet daher intensiv an Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.

Mit der am 10. März 2015 von der Regionsversammlung beschlossenen Öffnung des Wohnraumförderprogrammes (WRFP) zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Nr. 5.8 trägt die Region Hannover den kommunalen Unterstützungsbedarfen bei der Erhöhung des Anteils an preisgünstigem Wohnraum in den Regionskommunen Rechnung. Gleichzeitig stellt die Verwaltung durch die Ausgestaltung der Fachaufsicht über die Städte und Gemeinden bei der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sicher, dass vor Ort ausreichende Handlungsspielräume für die Akquise von Unterkünften für Flüchtlinge bestehen.

Auf der Grundlage der förderprogrammatischen Rahmensetzung für die regionale Wohnraumförderung und den bestehenden leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde gemeinsam mit der Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) das nachfolgend beschriebene Nutzungs- und Finanzierungskonzept erarbeitet und mit den Städten und Gemeinden erörtert. Die Rückmeldungen von Seiten der Städte und Gemeinden waren durchweg positiv und lassen eine Realisierung erwarten. Das Modell ist auf andere Wohnungsbauunternehmen übertragbar.

Das Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass es im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen auch kurzfristig wirkt und zusätzlich einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz sowie längerfristig wirkende Beiträge zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum leistet.

II. Nutzungs- und Finanzierungskonzept „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“

Das Nutzungs- und Finanzierungskonzept „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“ ist als Optionsmodell angelegt und setzt auf einem Konzept in zwei Nutzungsabschnitten mit einer Nutzungsdauer von insgesamt 30 Jahren auf:

a)     Erste Nutzungsphase als Fördervoraussetzung:

In der ersten Nutzungsphase mit einer Dauer von in der Regel 10 Jahren erfolgt die Nutzung des neugebauten Wohnraums durch Flüchtlinge, welche die Städte und Gemeinden in der Region Hannover im Rahmen des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz) aufnehmen.

Die Finanzierung des Wohnraums für die Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge wird zwischen der anmietenden Kommune und der Region Hannover abgestimmt. Hiernach verpflichtet sich die Region für die erste Nutzungsphase zur Übernahme der anfallenden Kosten der Unterkunft, die Kommune zur Sicherstellung einer Mindestbelegung.

Die erste Nutzungsphase ist damit nicht Fördergegenstand der Richtlinie zum Wohnraumförderprogramm, aber Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Nachnutzungsoption des Wohnraums als sozialer Mietwohnraum mit Belegungsrecht durch Förderung aus dem WRFP in Baustein I.


b)     Zweite Nutzungsphase (optional als sozialer Mietwohnraum nach dem regionalen Wohnraumförderprogramm – WRFP):

In der zweiten Nutzungsphase kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Stadt oder Gemeinde, Investor und Region Hannover die Nutzung des zuvor durch Flüchtlinge genutzten Wohnraums als sozialer Mietwohnraum mit Belegungsrecht für weitere 20 Jahre erfolgen. Der Beginn der zweiten Nutzungsphase richtet sich nach der kommunalen Bedarfslage und kann wohnungsbezogen optional zwischen dem 7. und 13. Nutzungsjahr des Objektes beginnen. Diese Möglichkeit ist im Rahmen der Abstimmung zwischen der Stadt oder Gemeinde und der Region Hannover für die erste Nutzungsphase festzuhalten.

Die Finanzierung der zweiten Nutzungsphase erfolgt im Rahmen der Neubauförderung in Baustein I „Mietwohnungsbau“ in Höhe von maximal 22 % der Gesamtbaukosten/Wohnfläche bzw. maximal 572 €/qm/Wohnfläche. Die Einstiegsmiete beträgt 6,00 € je qm Wohnfläche. Durch die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit in Baustein I erhält die Stadt oder Gemeinde ein Belegungsrecht für die Dauer von 20 Jahren ab Beginn der zweiten Nutzungsphase. Dies wird über einen entsprechenden Förderbescheid oder eine entsprechende Fördervereinbarung zwischen der Region Hannover und dem Investor festgelegt.

Für eine Förderung der zweiten Nutzungsphase entfällt aufgrund der bekannten Engpässe in der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge die Fördervoraussetzung  eines Wohnraumversorgungskonzeptes oder einer anderweitigen Bedarfsbestätigung für den neu zu schaffenden Wohnraum.

Im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover ist diese selber für die Unterbringung von Flüchtlingen und die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit für die Gestaltung der ersten Nutzungsphase zuständig. Wohnraumfördermittel zur Finanzierung der zweiten Phase können daher nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gem. § 2 Absatz 1 AufnG (Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes) die Finanzierung der ersten Phase sicherstellt.

III. Finanzielle Auswirkungen

Der Kostenvergleich von Angeboten temporärer Unterbringungslösungen und der Realisierung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes zeigt, dass die Schaffung neuen Wohnraums zur Unterbringung von Flüchtlingen in Verbindung mit einer gesicherten Finanzierung der ersten Nutzungsphase im Vergleich zu Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften temporärer Art (z.B. Container) eine deutlich günstigere und zugleich nachhaltigere Handlungsmöglichkeit darstellt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umsetzung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes als zusätzlicher Bestandteil des Wohnraumförderprogrammes in der zweiten Nutzungsphase ein zusätzlicher Mittelbedarf hierfür entstehen kann.

Vorstellung

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