heute schreibe ich mal als Mandatsträger der Piraten in der Region Hannover zu einen Beschluss den wir als Region Hannover gefasst haben. Ich habe für ihn gestimmt, da er in meinen Augen stimmig ist.
Er hilft den Flüchtlingen und den Schwerbehinderten. Beide Gruppen brauchen Hilfe. Ich habe Gefragt in Regionsausschuss, wer in der zweiten Stufe diesen Wohnraum bekommt. Dort sagte man mir, das dann Lifte angebaut werden. Das ist bei dieser Planung möglich, da die Wohnungen einen Außenflur haben, an den man einen Lift anbauen kann. Somit wären alle Stockwerke für Rollstuhlfahrer erreichbar.
Bis dann
LG von Jürgen Hey
Antrag:
http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1014659
Präsentation der Baumaßnehmen http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/___tmp/tmp/45081036226407388/226407388/01044780/80-Anlagen/01/AnlagezuTOP14-Praesentation12052015RV.pdf
Hier die Vorlage die an 12.05.15 beschlossen wurde in den Regionsausschuss und der Regionsversammlung:
Betreff: | Nutzungs- und Finanzierungskonzept "Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussdrucksache | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Federführend: | 50.06 Team Besondere Soziale Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsfolge: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Sitzung der Regionsversammlung | ungeändert beschlossen |
|
Die Regionsversammlung beschließt das unter Ziffer II. der Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussdrucksache Nr. 2426 (III) BDs dargestellte zweiphasige Nutzungs- und Finanzierungskonzept
zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für die Unterbringung von
Flüchtlingen mit einer nachhaltigen Nachnutzung als sozial gebundener
Mietwohnraum.
Eine Ausfertigung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“ wird zum Bestandteil des Originals der Beschlussniederschrift erklärt.
Der
räumliche Anwendungsbereich des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes
erstreckt sich auf das Gebiet, für das die Region die Zuständigkeit für
die Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz – AufnG) hat. Für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover können Wohnraumfördermittel zur Finanzierung der zweiten Phase des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Aufnahmegesetz die Finanzierung der ersten Phase sicherstellt.
I. Vorbemerkungen
Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt aufgrund der anhaltend hohen
Aufnahmezahlen erhebliche Herausforderungen für die regionsangehörigen
Städte und Gemeinden dar. Die Verwaltung arbeitet daher intensiv an
Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.
Mit
der am 10. März 2015 von der Regionsversammlung beschlossenen Öffnung
des Wohnraumförderprogrammes (WRFP) zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Nr. 5.8 trägt die Region Hannover den kommunalen Unterstützungsbedarfen bei der Erhöhung des Anteils an preisgünstigem
Wohnraum in den Regionskommunen Rechnung. Gleichzeitig stellt die
Verwaltung durch die Ausgestaltung der Fachaufsicht über die Städte und
Gemeinden bei der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sicher,
dass vor Ort ausreichende Handlungsspielräume für die Akquise von Unterkünften für Flüchtlinge bestehen.
Auf der Grundlage der förderprogrammatischen Rahmensetzung für die regionale Wohnraumförderung
und den bestehenden leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz wurde gemeinsam mit der
Kreissiedlungsgesellschaft (KSG) das nachfolgend beschriebene Nutzungs-
und Finanzierungskonzept erarbeitet und mit den Städten und Gemeinden
erörtert. Die Rückmeldungen von Seiten der Städte und Gemeinden waren durchweg positiv und lassen eine Realisierung erwarten. Das Modell ist auf andere Wohnungsbauunternehmen übertragbar.
Das Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass es im Hinblick auf die Unterbringung
von Flüchtlingen auch kurzfristig wirkt und zusätzlich einen
nachhaltigen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz sowie längerfristig
wirkende Beiträge zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum leistet.
II. Nutzungs- und Finanzierungskonzept „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“
Das Nutzungs- und Finanzierungskonzept „Nachnutzung von neu geschaffenem Wohnraum für Flüchtlinge als sozialer Mietwohnraum“ ist als Optionsmodell angelegt und setzt auf einem Konzept in zwei Nutzungsabschnitten mit einer Nutzungsdauer von insgesamt 30 Jahren auf:
a) Erste Nutzungsphase als Fördervoraussetzung:
In der ersten Nutzungsphase mit einer Dauer von in der Regel 10 Jahren erfolgt die Nutzung des neugebauten Wohnraums durch Flüchtlinge, welche die Städte und Gemeinden in der Region Hannover im Rahmen des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz) aufnehmen.
Die
Finanzierung des Wohnraums für die Nutzung als Unterkunft für
Flüchtlinge wird zwischen der anmietenden Kommune und der Region
Hannover abgestimmt. Hiernach verpflichtet sich die Region für die erste
Nutzungsphase zur Übernahme der anfallenden Kosten der Unterkunft, die
Kommune zur Sicherstellung einer Mindestbelegung.
Die
erste Nutzungsphase ist damit nicht Fördergegenstand der Richtlinie zum
Wohnraumförderprogramm, aber Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Nachnutzungsoption des Wohnraums als sozialer Mietwohnraum mit Belegungsrecht durch Förderung aus dem WRFP in Baustein I.
b) Zweite Nutzungsphase (optional als sozialer Mietwohnraum nach dem regionalen Wohnraumförderprogramm – WRFP):
In
der zweiten Nutzungsphase kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen
Stadt oder Gemeinde, Investor und Region Hannover die Nutzung des zuvor
durch Flüchtlinge genutzten Wohnraums als sozialer Mietwohnraum mit Belegungsrecht
für weitere 20 Jahre erfolgen. Der Beginn der zweiten Nutzungsphase
richtet sich nach der kommunalen Bedarfslage und kann wohnungsbezogen
optional zwischen
dem 7. und 13. Nutzungsjahr des Objektes beginnen. Diese Möglichkeit
ist im Rahmen der Abstimmung zwischen der Stadt oder Gemeinde und der
Region Hannover für die erste Nutzungsphase festzuhalten.
Die Finanzierung der zweiten Nutzungsphase erfolgt im Rahmen der Neubauförderung in Baustein I „Mietwohnungsbau“ in Höhe von maximal 22 % der Gesamtbaukosten/Wohnfläche bzw. maximal 572 €/qm/Wohnfläche. Die Einstiegsmiete beträgt 6,00 € je qm Wohnfläche. Durch
die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit in Baustein I erhält die
Stadt oder Gemeinde ein Belegungsrecht für die Dauer von 20 Jahren ab
Beginn der zweiten Nutzungsphase. Dies wird über einen entsprechenden Förderbescheid oder eine entsprechende Fördervereinbarung zwischen der Region Hannover und dem Investor festgelegt.
Für
eine Förderung der zweiten Nutzungsphase entfällt aufgrund der
bekannten Engpässe in der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge
die Fördervoraussetzung eines Wohnraumversorgungskonzeptes oder einer anderweitigen Bedarfsbestätigung für den neu zu schaffenden Wohnraum.
Im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover ist diese selber für die Unterbringung von Flüchtlingen und die
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit für die
Gestaltung der ersten Nutzungsphase zuständig. Wohnraumfördermittel zur Finanzierung der zweiten Phase können daher nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeit
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gem. § 2 Absatz 1
AufnG (Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes) die Finanzierung der ersten Phase sicherstellt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der
Kostenvergleich von Angeboten temporärer Unterbringungslösungen und der
Realisierung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes zeigt, dass die Schaffung neuen Wohnraums zur Unterbringung von Flüchtlingen in Verbindung mit einer gesicherten
Finanzierung der ersten Nutzungsphase im Vergleich zu Sammel- und
Gemeinschaftsunterkünften temporärer Art (z.B. Container) eine deutlich
günstigere und zugleich nachhaltigere Handlungsmöglichkeit darstellt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umsetzung des Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes als zusätzlicher Bestandteil des Wohnraumförderprogrammes in der zweiten Nutzungsphase ein zusätzlicher Mittelbedarf hierfür entstehen kann.
Vorstellung
Vorstellung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen