Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussdrucksache | |||||||||||
Federführend: | 20.02 Stabsstelle Finanzcontrolling |
- Die Städte und Gemeinden in der Region Hannover erhalten eine jährliche finanzielle Unterstützung je neuer Wohnung in ihrem Gebiet. Die Förderung ist – vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen – auf die Jahre 2019 bis 2021 begrenzt.
- Als Grundlage der Förderung werden für eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus 1.500 €, für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus 5.500 € und zusätzlich für eine neue sozial geförderte Wohnung 3.000 € gezahlt. Die Belegungsbindung einer sozial geförderten Wohnung muss dabei mindestens 20 Jahre betragen.
Im Jahr 2016 hat die Region Hannover die WohnBauInitiative gestartet (siehe Informationsdrucksache Nr. 3188 (III) IDs). Die Region Hannover verbindet dabei die Module der Wohnbauinitiative Regionales Wohnraumversorgungskonzept (siehe Beschlussdrucksachen Nr. 3166 (III) BDs und Nr. 0296 (IV) BDs), Flächendialog mit den Städten und Gemeinden, Wohnbauflächenkataster, Zentrale Koordinierungsstelle Wohnbauflächenentwicklung und die Wohnraumförderung. Erste Ergebnisse des Wohnraumversorgungskonzeptes zeigen, dass bis 2025 in der Region Hannover 28.300 neue Wohnungen benötigt werden.
Die
Städte und Gemeinden haben auf ganz unterschiedliche Weise mit dem
erheblichen Bedarf an neuen Wohnungen einhergehende finanzielle
Herausforderungen.
Diese liegen zum Beispiel in einem deutlich erhöhten Aufwand an Planungs- und Personalkosten, aber auch Kosten für die Entwicklung von städtebaulichen Maßnahmen für verdichtete Bereiche oder für die Ertüchtigung bestehender Strukturen, um diese an neue Gebiete anzufügen.
Damit
hieraus keine Hemmnisse für die Schaffung neuen Wohnraums entstehen,
erhalten die Städte und Gemeinden auf Antrag eine finanzielle
Unterstützung der Region Hannover. Die Region erhofft sich dadurch, dass ein Anreiz gesetzt wird, schnell und möglicherweise zusätzlich Bauland zur Verfügung zu stellen.
Dazu wird die Region Hannover ab dem Jahr 2019 für zunächst 3 Jahre jede neue Wohnung
mit einer pauschalen Förderung unterstützen. Diese Förderung erhalten
die Städte und Gemeinden in der Region Hannover für die verschiedenen
Wohnungstypen in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern
und zusätzlich für jede neue sozial geförderte Wohnung mit einer
Belegungsbindung von mindestens 20 Jahren.
Mit
der Ausdifferenzierung der einzelnen Beträge in Höhe von 1.500 € für
eine Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, 5.500 € je Wohnung in
einem Mehrfamilienhaus und der zusätzlichen Förderung einer neuen
mindestens 20-jährigen
Bindung wird mit der WohnBauPrämie den Zielen der WohnBauInitiative
Ausdruck verliehen. So soll mehr preisgünstiger Wohnraum entstehen und
urbanes verdichtetes Bauen besonders unterstützt werden.
Auf diesem Wege kann mit den jährlich vorgesehenen 20 Millionen € eine Förderung für ca. 4.000 Wohnungen ausgezahlt werden.
Datenbasis für die Feststellung der Anzahl neu hinzugekommener Wohnungen ist die jährliche Veränderung im Bestand in der amtlichen Statistik des Landes Niedersachsen „Fortschreibung
des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes“ sowie die Anzahl der neuen
sozial geförderten Wohnungen, die dadurch in eine Belegungsbindung von
mindestens 20 Jahren gekommen sind.
Beginnend
mit dem Jahr 2019 werden Abschläge an die Städte und Gemeinden auf
Basis der dann vorliegenden Statistik des Jahres 2017 gezahlt. Diese
Abschläge werden spitz abgerechnet, wenn die statistischen Zahlen für
das laufende Jahr 2019 vorliegen. Das wird im Jahr 2021 der Fall sein.
Die Anträge müssen jeweils bis zum 30. April des Förderjahres gestellt werden.
Die weitere Ausgestaltung der Zuwendung an die Kommunen obliegt der Verwaltung.
In den Jahren 2019 bis 2021 sind dafür im Produkt 505221 jährlich 20 Millionen € im Haushalt eingeplant.
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