Freitag, 30. November 2018

Vorlage - 1394 (IV) Ant Flughafen Hannover- Langenhagen

Berücksichtigung von nächtlichen Ruhepausen bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover- Langenhagen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und der Gruppe REGION vom 22. Mai 2018



Die Regionsverwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der niedersächsischen Landesregierung dafür einzusetzen, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen ohne Berücksichtigung von Ruhepausen im Nachtflugverkehr vorzunehmen. Hierbei sind nicht allein wirtschaftliche Interessen, sondern auch die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen, die rund um den Flughafen von Fluglärm betroffen sind, in die Abwägung einzubeziehen.
Es soll eine Kernzeit für die nächtlichen Ruhepausen zwischen 22:00h und 06:00h ohne Ausnahmen – bis auf Notfälle – gelten. Für die jeweils angrenzenden Stunden (21:00h – 22:00h und 06:00h – 07:00h) sollen Regelungen gefunden werden. In diesen sog. „Nachtrandstunden“ sollte der Lärm ab- und anschwellen und nicht mit einem Schlag die maximal möglichen Flugbewegungen stattfinden.
Generell soll die Gesamtzahl der jährlichen Flugbewegungen frühzeitig begrenzt werden.
Darüber hinaus sind rechtzeitig deutliche Lärmminderungsmaßnahmen einzufordern, um eine mögliche künftige Ausweitung der Siedlungsbeschränkung zu verhindern. Vor einer endgültigen Entscheidung sind die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission angemessen zu beteiligen.


Hannover ist der einzige norddeutsche Flughafen ohne Flugpause in den Nachtstunden. Die derzeitige Betriebsgenehmigung sieht eine Betriebszeit von 24 Stunden vor und enthält keine Ruhepausen hinsichtlich des Nachtflugverkehrs. Seit 1969 wurden - jeweils befristet - geringe einschränkende Regelungen für den Nachtflugbetrieb durch das Verkehrsministerium als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes getroffen. Die derzeit gültigen Einschränkungen für den Nachtflug am Flughafen Hannover-Langenhagen laufen am 31.12.2019 aus. Das Verkehrsministerium als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes hat rechtzeitig über eine Ver-längerung unter Berücksichtigung von Vorgaben zum Flugverkehr während der Nacht zu entscheiden. 
 
Am Flughafen Hannover-Langenhagen finden seit Jahren mehr als 10% der Flugbewegungen in der Nachtzeit statt – mit steigender Tendenz, im Jahr 2015 lag der Anteil bei rund 14%. Insbesondere in den frühen Morgenstunden finden überwiegend touristische Starts statt, die auch tagsüber möglich wären. Und dies, obwohl Studien belegen, dass nächtliche Lärmereignisse das Herz-Kreislauf-System und damit die Gesundheit beeinträchtigen. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten für die durch Fluglärm ausgelösten Krankheiten sind dabei nicht konkret zu beziffern, müssten jedoch als gesamtgesellschaftliches Risiko bei jeglicher Entscheidung berücksichtigt werden.

Für die meisten deutschen Flughäfen gelten bereits jetzt Einschränkungen, überwiegend absolute Nachtflugverbote. Wir fordern die Landesregierung auf, dem Lärmschutz und dem Erhalt der Gesundheit aller Anwohner*innen höchste Priorität einzuräumen. Die Vorgaben zum Betrieb des Flughafens durch Nachtflugverbot und Einschränkung des Flugverkehrs zu Tagesrandzeiten sind dem auf anderen deutschen Flughäfen üblichen Niveau anzupassen.


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