Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und der Gruppe REGION vom 22. Mai 2018
Die
Regionsverwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der
niedersächsischen Landesregierung dafür einzusetzen, keine
Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen
Hannover-Langenhagen ohne Berücksichtigung von Ruhepausen im
Nachtflugverkehr vorzunehmen. Hierbei sind nicht allein
wirtschaftliche Interessen, sondern auch die Gesundheit und
Lebensqualität der Menschen, die rund um den Flughafen von Fluglärm
betroffen sind, in die Abwägung einzubeziehen.
Es
soll eine Kernzeit für die nächtlichen Ruhepausen zwischen 22:00h
und 06:00h ohne Ausnahmen – bis auf Notfälle – gelten. Für die
jeweils angrenzenden Stunden (21:00h – 22:00h und 06:00h –
07:00h) sollen Regelungen gefunden werden. In diesen sog.
„Nachtrandstunden“ sollte der Lärm ab- und anschwellen und nicht
mit einem Schlag die maximal möglichen Flugbewegungen stattfinden.
Generell
soll die Gesamtzahl der jährlichen Flugbewegungen frühzeitig
begrenzt werden.
Darüber
hinaus sind rechtzeitig deutliche Lärmminderungsmaßnahmen
einzufordern, um eine mögliche künftige Ausweitung der
Siedlungsbeschränkung zu verhindern. Vor einer endgültigen
Entscheidung sind die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission
angemessen zu beteiligen.
Hannover
ist der einzige norddeutsche Flughafen ohne Flugpause in den
Nachtstunden. Die derzeitige Betriebsgenehmigung sieht eine
Betriebszeit von 24 Stunden vor und enthält keine Ruhepausen
hinsichtlich des Nachtflugverkehrs. Seit 1969 wurden - jeweils
befristet - geringe einschränkende Regelungen für den
Nachtflugbetrieb durch das Verkehrsministerium als Oberste
Luftfahrtbehörde des Landes getroffen. Die derzeit gültigen
Einschränkungen für den Nachtflug am Flughafen Hannover-Langenhagen
laufen am 31.12.2019
aus. Das Verkehrsministerium als Oberste Luftfahrtbehörde des
Landes hat rechtzeitig über eine Ver-längerung unter
Berücksichtigung von Vorgaben zum Flugverkehr während der Nacht zu
entscheiden.
Am
Flughafen Hannover-Langenhagen finden seit Jahren mehr als 10% der
Flugbewegungen in der Nachtzeit statt – mit steigender Tendenz, im
Jahr 2015 lag der Anteil bei rund 14%. Insbesondere in den frühen
Morgenstunden finden überwiegend touristische Starts statt, die auch
tagsüber möglich wären. Und dies, obwohl Studien belegen, dass
nächtliche Lärmereignisse das Herz-Kreislauf-System und damit die
Gesundheit beeinträchtigen. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten
für die durch Fluglärm ausgelösten Krankheiten sind dabei nicht
konkret zu beziffern, müssten jedoch als gesamtgesellschaftliches
Risiko bei jeglicher Entscheidung berücksichtigt werden.
Für
die meisten deutschen Flughäfen gelten bereits jetzt
Einschränkungen, überwiegend absolute Nachtflugverbote. Wir fordern
die Landesregierung auf, dem Lärmschutz und dem Erhalt der
Gesundheit aller Anwohner*innen höchste Priorität einzuräumen. Die
Vorgaben zum Betrieb des Flughafens durch Nachtflugverbot und
Einschränkung des Flugverkehrs zu Tagesrandzeiten sind dem auf
anderen deutschen Flughäfen üblichen Niveau anzupassen.
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