Samstag, 25. Oktober 2014

Antrag Zugdurchsage 1946 und 1957 (III) Gefahr Region und Burgdorf

Hallo,
die Idee der Zugdurchsage bezog sich erst auf Burgdorf, das ist der Antrag 1946 (III). Den habe ich gestellt, nach den ich durch die Durchsage auf den Bahnhof davon erfahren habe, das die Durchsage für durchfahrende Züge/Güterzüge zum 1.10.14 eingestellt werden soll.
1946

Betreff: Warnhinweise bei durchfahrenden Güterzügen erhalten
Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 22. September 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:86.05 Team Planung und Bau Verkehrsinfrastruktur
Beratungsfolge:

Verkehrsausschuss Vorberatung

21.10.2014 

Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen 


Regionsausschuss Vorberatung

11.11.2014 

Sitzung des Regionsausschusses abgelehnt 


Regionsversammlung Entscheidung

18.11.2014 

Sitzung der Regionsversammlung abgelehnt 



Beschlussvorschlag:

Auf dem Bahnhof Burgdorf werden die Warnungen bei durchfahrenden Güterzügen nicht eingestellt.

Um Lärmschutzbegehren gerecht zu werden, soll der Einsatz  anderer Signale, etwa auf den Nahbereich gerichtete Tonsignale, Lichtzeichen und Hinweisen auf den elektronischen Anzeigetafeln geprüft werden.



Sachverhalt:

Auf der Strecke Celle-Lehrte fahren neuerdings testweise die Güterzüge mit ca. 100-120 km/h durch die Bahnhöfe, ohne das eine Durchsage über die Bahnhofslautsprecher erfolgt. Ab dem 1. Oktober 2014 will die Deutsche Bahn AG die Durchsagen zur Ankündigung durchfahrender Güterzüge unter anderem im Bahnhof Burgdorf gänzlich einstellen. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Lärmschutz für die Anwohner.

Nicht nur der Schreck kann einem in die Knochen fahren, wenn plötzlich Züge vorbei fahren. Güterzüge verursachen einen beängstigenden Sog, wenn sie durch den Bahnhof rauschen. Vom Bahnsteig des Burgdorfer Bahnhofs aus, sind die Züge aus Richtung Celle erst zu sehen, wenn sie nur noch ca. 500 Meter entfernt sind, weil das Gleis dort eine Kurve beschreibt. Es besteht die Gefahr für Reisende, insbesondere aber für Kinder, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, von diesem Sog mitgerissen zu werden. Von einer erfolgten eingehenden Prüfung und Risikobewertung, wie sie die DB-Sprecherin Brunkhorst behauptet, kann hier nicht die Rede sein.

Mit der oben genannten Kombination aus auf den unmittelbaren Nahbereich gerichteten Ton- und Lichtsignalen sowie Textanzeigen könnte der Fahrgast auf dem Bahnsteig zielgenauer erreicht werden, während die Anwohner, die hinter dem Bahnhof in etwa 50 Metern Entfernung leben, eine weitaus geringere Lärmbelästigung hätten.

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1957  
Betreff: Warnhinweise bei durchfahrenden Zügen erhalten
Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 26. September 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:86.05 Team Planung und Bau Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:

Verkehrsausschuss Vorberatung

21.10.2014 

Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   


Regionsausschuss Vorberatung

11.11.2014 

Sitzung des Regionsausschusses geändert beschlossen   


Regionsversammlung Entscheidung

18.11.2014 

Sitzung der Regionsversammlung geändert beschlossen   



Beschlussvorschlag:

An den Bahnhöfen und Haltepunkten der Region Hannover werden die Warnungen bei durchfahrenden Zügen nicht eingestellt.

Um Lärmschutzbegehren gerecht zu werden, soll der Einsatz  anderer Signale, etwa auf den Nahbereich gerichtete Tonsignale, Lichtzeichen und Hinweise auf den elektronischen Anzeigetafeln geprüft werden.



Sachverhalt:

Auf den Strecken in der Region Hannover fahren neuerdings testweise die Güterzüge mit ca. 100-120 km/h durch die Bahnhöfe, ohne das eine Durchsage über die Bahnhofslautsprecher erfolgt. Ab dem 1. 10.2014 will die Deutsche Bahn AG die Durchsagen zur Ankündigung durchfahrender Züge gänzlich einstellen. Betroffen wäre ein Großteil der Haltepunkte und Bahnhöfe der Region Hannover. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Lärmschutz für die Anwohner.

Nicht nur der Schreck kann einem in die Knochen fahren, wenn plötzlich Züge vorbei fahren. Züge und insbesondere Güterzüge verursachen einen beängstigenden Sog, wenn sie durch den Bahnhof rauschen. Es besteht die Gefahr für Reisende, insbesondere aber für Kinder, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, von diesem Sog mitgerissen zu werden.

Mit der oben genannten Kombination aus auf den unmittelbaren Nahbereich gerichteten Ton- und Lichtsignalen sowie Textanzeigen könnte der Fahrgast auf dem Bahnsteig zielgenauer erreicht werden, während bahnhofsnahe Anwohner eine weitaus geringere Lärmbelästigung hätten.

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1957 
2009 Änderungsantrag der Spd  


Betreff: Warnhinweise bei durchfahrenden Zügen erhalten
Änderungsantrag der Fraktionen SPD/GRÜNE vom 20. Oktober 2014 zu 1957 (III) Ant
Status:öffentlichVorlage-Art:Änderungsantrag
Federführend:86.05 Team Planung und Bau Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:

Verkehrsausschuss Vorberatung

21.10.2014 

Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   


Regionsausschuss Vorberatung

11.11.2014 

Sitzung des Regionsausschusses ungeändert beschlossen   


Regionsversammlung Entscheidung

18.11.2014 

Sitzung der Regionsversammlung ungeändert beschlossen   



Beschlussvorschlag:

Die Regionsversammlung der Region Hannover bittet die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, auf die Deutsche Bahn (DB) Netz AG einzuwirken, dass an allen Stationen durchfahrende Züge grundsätzlich wieder angesagt werden.

Sofern es im Einzelfall an Stationen zu einer besonderen Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner kommt, sind Abweichungen von der Regel vorzusehen. Dabei sollte einer technischen Lösung, z.B. genau ausgerichteten Lautsprechern, der Vorrang gegeben werden.



Sachverhalt:

Zum 01. Oktober 2014 hat die DB Netz AG in Vollzug einer bundesweiten Regelung auch in der Region Hannover die Ansage von durchfahrenden Zügen in den Stationen eingestellt. Als Begründung wird der Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner an den Bahnstrecken angegeben.

Nach § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) müssen Eisenbahninfrastrukturen ... den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit ... an den Betrieb genügen.

Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Durch die Neuregelung werden im Sehvermögen beeinträchtigte Personen einer höheren Betriebsgefahr im Eisenbahnbetrieb ausgesetzt und somit benachteiligt.
Auch für nicht behinderte Personen erhöht die Kombination aus Anzeige und Ansage die Sicherheit erheblich, wenn die Person mit dem Rücken zur Fahrtrichtung eines durchfahrenden Zuges steht.

Die Region Hannover hat seit der EXPO 2000 mit erheblichen Bundesmitteln das erste S-Bahn-System bekommen, das darauf abstellt, Personen unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen Mobilität zu gewähren.
Dieses Ziel ist nunmehr gefährdet.

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