Hallo,
die Idee der Zugdurchsage bezog sich erst auf Burgdorf, das ist der Antrag 1946 (III). Den habe ich gestellt, nach den ich durch die Durchsage auf den Bahnhof davon erfahren habe, das die Durchsage für durchfahrende Züge/Güterzüge zum 1.10.14 eingestellt werden soll.
1946
Betreff: |
Warnhinweise bei durchfahrenden Güterzügen erhalten
Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 22. September 2014 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Antrag |
Federführend: | 86.05 Team Planung und Bau Verkehrsinfrastruktur |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag:
Auf dem Bahnhof Burgdorf werden die Warnungen bei durchfahrenden Güterzügen nicht eingestellt.
Um
Lärmschutzbegehren gerecht zu werden, soll der Einsatz anderer
Signale, etwa auf den Nahbereich gerichtete Tonsignale, Lichtzeichen und
Hinweisen auf den elektronischen Anzeigetafeln geprüft werden.
Sachverhalt:
Auf
der Strecke Celle-Lehrte fahren neuerdings testweise die Güterzüge mit
ca. 100-120 km/h durch die Bahnhöfe, ohne das eine Durchsage über die
Bahnhofslautsprecher erfolgt. Ab dem 1. Oktober 2014 will die Deutsche
Bahn AG die Durchsagen zur Ankündigung durchfahrender Güterzüge unter
anderem im Bahnhof Burgdorf gänzlich einstellen. Begründet wird diese
Maßnahme mit dem Lärmschutz für die Anwohner.
Nicht
nur der Schreck kann einem in die Knochen fahren, wenn plötzlich Züge
vorbei fahren. Güterzüge verursachen einen beängstigenden Sog, wenn sie
durch den Bahnhof rauschen. Vom Bahnsteig des Burgdorfer Bahnhofs aus, sind die Züge aus Richtung Celle erst zu sehen, wenn sie nur noch ca. 500 Meter entfernt
sind, weil das Gleis dort eine Kurve beschreibt. Es besteht die Gefahr
für Reisende, insbesondere aber für Kinder, Senioren und Menschen mit
eingeschränkter Mobilität, von diesem Sog mitgerissen zu werden. Von
einer erfolgten eingehenden Prüfung und Risikobewertung, wie sie die
DB-Sprecherin Brunkhorst behauptet, kann hier nicht die Rede sein.
Mit der oben genannten Kombination aus auf den unmittelbaren Nahbereich gerichteten Ton- und Lichtsignalen sowie Textanzeigen könnte der Fahrgast auf dem Bahnsteig
zielgenauer erreicht werden, während die Anwohner, die hinter dem
Bahnhof in etwa 50 Metern Entfernung leben, eine weitaus geringere Lärmbelästigung hätten.
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1957
Betreff: |
Warnhinweise bei durchfahrenden Zügen erhalten Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 26. September 2014 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Antrag |
Federführend: | 86.05 Team Planung und Bau Verkehrsinfrastruktur |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag:
An den Bahnhöfen und Haltepunkten der Region Hannover werden die Warnungen bei durchfahrenden Zügen nicht eingestellt.
Um
Lärmschutzbegehren gerecht zu werden, soll der Einsatz anderer
Signale, etwa auf den Nahbereich gerichtete Tonsignale, Lichtzeichen und
Hinweise auf den elektronischen Anzeigetafeln geprüft werden.
Sachverhalt:
Auf
den Strecken in der Region Hannover fahren neuerdings testweise die
Güterzüge mit ca. 100-120 km/h durch die Bahnhöfe, ohne das eine
Durchsage über die Bahnhofslautsprecher erfolgt. Ab dem 1. 10.2014 will
die Deutsche Bahn AG die Durchsagen zur Ankündigung durchfahrender Züge
gänzlich einstellen. Betroffen wäre ein Großteil der Haltepunkte und Bahnhöfe der Region Hannover. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Lärmschutz für die Anwohner.
Nicht nur der Schreck kann einem in die Knochen fahren, wenn plötzlich Züge vorbei fahren. Züge und insbesondere
Güterzüge verursachen einen beängstigenden Sog, wenn sie durch den
Bahnhof rauschen. Es besteht die Gefahr für Reisende, insbesondere aber
für Kinder, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, von diesem Sog mitgerissen zu werden.
Mit der oben genannten Kombination aus auf den unmittelbaren Nahbereich gerichteten Ton- und Lichtsignalen
sowie Textanzeigen könnte der Fahrgast auf dem Bahnsteig zielgenauer
erreicht werden, während bahnhofsnahe Anwohner eine weitaus geringere
Lärmbelästigung hätten.
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1957
2009 Änderungsantrag der Spd
Betreff: |
Warnhinweise bei durchfahrenden Zügen erhalten Änderungsantrag der Fraktionen SPD/GRÜNE vom 20. Oktober 2014 zu 1957 (III) Ant |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Änderungsantrag |
Federführend: | 86.05 Team Planung und Bau Verkehrsinfrastruktur |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag:
Die
Regionsversammlung der Region Hannover bittet die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, auf die Deutsche
Bahn (DB) Netz AG einzuwirken, dass an allen Stationen durchfahrende
Züge grundsätzlich wieder angesagt werden.
Sofern
es im Einzelfall an Stationen zu einer besonderen Lärmbelastung für
Anwohnerinnen und Anwohner kommt, sind Abweichungen von der Regel
vorzusehen. Dabei sollte einer technischen Lösung, z.B. genau
ausgerichteten Lautsprechern, der Vorrang gegeben werden.
Sachverhalt:
Zum
01. Oktober 2014 hat die DB Netz AG in Vollzug einer bundesweiten
Regelung auch in der Region Hannover die Ansage von durchfahrenden Zügen
in den Stationen eingestellt. Als Begründung wird der Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner an den Bahnstrecken angegeben.
Nach
§ 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) müssen
Eisenbahninfrastrukturen ... den Anforderungen der öffentlichen
Sicherheit ... an den Betrieb genügen.
Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Durch die Neuregelung werden im Sehvermögen beeinträchtigte Personen einer höheren Betriebsgefahr im Eisenbahnbetrieb ausgesetzt und somit benachteiligt.
Auch für nicht behinderte Personen erhöht die Kombination aus Anzeige und Ansage die Sicherheit erheblich, wenn die Person mit dem Rücken zur Fahrtrichtung eines durchfahrenden Zuges steht.
Die
Region Hannover hat seit der EXPO 2000 mit erheblichen Bundesmitteln
das erste S-Bahn-System bekommen, das darauf abstellt, Personen
unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen Mobilität zu gewähren.
Dieses Ziel ist nunmehr gefährdet.
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