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In
den vergangenen Jahren hat der Bund ein Netz von Sozialarbeitern für
lernschwache Schüler aufgebaut. Dieses droht laut Berichten des
Online-Magazins Focus zunehmend zu zerbröckeln, weil die Länder ihrer
Pflicht zur dauerhaften Weiterbeschäftigung nicht mehr nachkommen.
Vor diesem Hintergrund fragt die Gruppe LINKE & PIRATEN
1. Wie viele Sozialarbeiter sind an den von der Region beaufsichtigten berufsbilden den Schulen beschäftigt?
1.1. Wie viele Schüler kommen in den berufsbildenden Schulen auf einen Sozialarbeiter?
2. Wie viele Sozialarbeiter sind an den von der Region beaufsichtigten Förderschulen beschäftigt?
2.1.
Wie ist der Verteilungsschlüssel von Sozialarbeitern auf die Anzahl der
Schüler in den Förderschulen, die sich in der Zuständigkeit der
Region befinden?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist anzumerken, dass es nicht zutrifft, dass der Bund ein Netz von Sozialarbeitern
für lernschwache Schüler aufgebaut habe. Vielmehr hatten sich Bund und
Länder 2011 im Vermittlungsverfahren für die gesetzliche Verankerung des
Bildungs- und Teilhabepaketes
darauf geeinigt, dass in den Jahren 2011 bis 2013 vom Bund jährlich 400
Mio. Euro zur Verfügung gestellt wurden, die u. a. für
Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten
genutzt werden konnten. Davon entfielen auf das Land Niedersachsen
jährlich rund 36 Mio. Euro, die auf Grundlage der gemeinsamen Erklärung
der Niedersächsischen Landesregierung
und der kommunalen Spitzenverbände „zur Förderung der Bildung und
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem
Einkommen“ den Schulträgern zur Verfügung gestellt wurden.
Die
Region erhielt davon für ihre 31 regionseigenen Schulen für die Jahre
2011 bis 2013 eine jährliche Zuwendung in Höhe von ca. 760.000 Euro, die
für Maßnahmen der Schulsozialarbeit zur Verfügung standen, vgl.
Informationsdrucksache Nr. 0398 (III). Aufgrund
des großen Bedarfes werden seit 2014 aus eigenen Mitteln der Region
jährlich rund 486.000 Euro für sozialpädagogische und schulergänzende
Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um Jugendlichen bessere
Schulabschlüsse und Übergänge in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen; vgl. Beschlussdrucksache Nr. 1263 (III). Auf Antrag der Regionsschulen werden viele Projekte gefördert, die der Entwicklung und Stärkung von Sozialkompetenz dienen, präventiv wirken (Medienkompetenz, Gewalt-, Sucht-, Schuldenprävention) oder Lernen ermöglichen (z. B. Sprachförderung); vgl. Informationsdrucksache Nr. 1691 (III).
Davon abgesehen wird Schulsozialarbeit sowohl auf Grundlage des § 2 NSchG (Allgemeiner
Bildungs- und Erziehungsauftrag) vom Land als auch im Rahmen der
Jugendhilfe gem. § 13 SGB VIII vom Jugendhilfeträger bzw. vom
Schulträger finanziert.
Zu den einzelnen Fragen:
- Eine Abfrage an allen Berufsbildenden Schulen (BBSn) in Trägerschaft der Region ist erfolgt. Die anliegende Übersicht entspricht dem Stand vom Juni 2015. Danach arbeiten derzeit an 11 von 15 BBSn insgesamt 26 Schulsozialarbeiter/innen. Der Stellenumfang beläuft sich insgesamt auf 21 ¾ Stellen, davon sind 4 Vollzeit- und 2 Teilzeitstellen befristet.
1.1 . Gem. Erlass des MK vom 25.11.2010 sind die Schulsozialarbeiter/innen des Landes
der Berufseinstiegsschule zuzuordnen. Ihre Tätigkeit muss eindeutig auf
das Berufsvorbereitungsjahr und/oder die Berufseinstiegsklasse
ausgerichtet sein. Dies schließt allerdings nicht aus, dass im Rahmen
präventiver Konzepte auch andere Schulformen einbezogen werden können.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht zielführend zu ermitteln, wie
viele Schüler/innen in den BBSn auf eine sozialpädagogische Fachkraft kommen. Je nach Zuständigkeit der Schulsozialarbeit können sich die Zielgruppen durchaus unterscheiden, so dass keine klare Trennung erfolgen kann.
- Von den 16 Förderschulen in Trägerschaft der Region Hannover ist lediglich die Schule auf der Bult mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit Schulsozialarbeiter/innen ausgestattet (siehe Anlage). Um die Schüler/innen in diesem Förderschwerpunkt angemessen fördern zu können, gehören hier insgesamt 18 sozialpädagogische Fachkräfte zum Kollegium, die neben den Förderschullehrkräften für Kleingruppenarbeit oder Einzelförderung eingesetzt werden. Dazu kommen drei Schulsozialarbeiter/innen der städtischen Jugendhilfe, die für Elternarbeit, Beratung und als Ansprechpartner/innen für Erziehungs- und Familienhilfe zur Verfügung stehen.
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