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In einem parteiinternen Gespräch habe ich erfahren, dass die ganze Region Hannover, außer der Stadt Hannover, ein Frackinggebiet ist. Dies ist einer Karte des Bergbauamtes zu entnehmen, in der das Gebiet „Rautenberg“ genannt wird.
Ich stelle hierzu folgende Anfrage:
1. Liegen
der Verwaltung Informationen darüber vor, ob im Regionsgebiet
Untersuchungen für eine mögliche Gasförderung stattfanden, stattfinden
oder derzeit geplant sind und wenn ja, welche?
2. Liegen der Verwaltung irgendwelche Erkenntnisse für eine geplante Gasförderung im Regionsgebiet in einer dem Fracking-Verfahren gleichzusetzenden oder ähnelnden Verfahrensweise vor und wenn ja, welche?
3. Gab
es seitens der Firma RWE Dea AG oder anderen in diesem
Wirtschaftsbereich tätigen Unternehmen bereits Gespräche mit der Region
Hannover und wenn ja, welchen Inhalts waren diese?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Erkundung und Förderung von Erdgas unterliegen dem Bergrecht. Alle dafür erforderlichen Erlaubnisse,
Bewilligungen und Genehmigungen erteilt das Nds. Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie als Bergbehörde. Die Region Hannover wird in den
Zulassungsverfahren als Trägerin
öffentlicher Belange beteiligt. Das geschieht in den einzelnen
Verfahren immer in dem Umfang wie die Planungen konkret sind. Das
bedeutet, dass z.B. eine Erkundungsbohrung nur als Bohrung an sich behandelt wird. Zu dem Verfahren gehören keine Aussagen darüber, welche Art der Erdgasgewinnung
sich ergeben könnte, wenn die Erkundungsbohrung das von der
Betreiberfirma erhoffte Ergebnis hat. Aus diesem Grunde liegen der
Region aus den Vorhaben zur Erkundung möglicher Erdgaslagerstätten keine
direkten Informationen dazu vor wie wahrscheinlich das Antreffen von Erdgas überhaupt ist und welcher Art die erwarteten Lagerstätten und die daraus folgende Art der Aufschließung sind. Die Region Hannover hat daher auch keine Kenntnisse über die Ausdehnung und Art von vermuteten Erdgaslagerstätten. Zu Ihren Fragen ist aber bekannt:
1. Die Erkundung von Erdgaslagerstätten bedarf einer bergrechtlichen Erlaubnis. Solche Erlaubnisse werden von der Bergbehörde einzelnen Unternehmen für z.T. sehr große Gebiete erteilt. Im ganzen südöstlichen Niedersachsen zwischen Harz und Bremen gibt es flächendeckend solche Erlaubnisfelder. Daneben gibt es so genannte Altverträge nach früherem Recht. Innerhalb dieser Erlaubnisfelder werden dann die einzelnen Aufsuchungsvorhaben durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen.
Auch
die Region Hannover ist insgesamt Bestandteil von mehreren solcher
Erlaubnisfelder. Ausgenommen ist lediglich ein Gebiet, das in etwa die
Landeshauptstadt Hannover, sowie Langenhagen,
Isernhagen und Laatzen umfasst. Die Lage in einem Erlaubnisfeld heißt
jedoch nicht zwangsläufig, dass es dort bereits konkrete Hinweise auf
Erdgas- oder Erdöllagerstätten gibt. Vorhaben, die das näher erkunden
sollen, sind aber nicht ausgeschlossen. Mit der erteilten Erlaubnis ist sogar die Aufforderung verbunden, die Höffigkeit in dem Erlaubnisfeld näher aufzuklären.
Die
Erkundung beginnt zunächst mit der Auswertung vorhandener geologischer
Daten. Sie werden dann in der Regel durch seismische Untersuchungen
verdichtet. Tiefbohrungen stehen bei der Erkundung wegen des hohen
Aufwands erst an letzter Stelle. Die Erkundungsmaßnahmen
werden der Region Hannover nur so weit bekannt als es sich um
betriebsplanpflichtige Vorhaben handelt. Das sind aktuell: das Niederbringen
von 4 flachgründigen Bohrungen (<100 m) im Raum Pattensen - Laatzen -
Ronnenberg im Erlaubnisfeld Rautenberg im Jahr 2011 und die genehmigte Tiefbohrung Nöpke nordwestlich von Neustadt a. Rbge.
Darüber hinaus ist die bereits seit gut 5 Jahrzehnten betriebene Gasförderung im Feld Fuhrberg-Thönse
und die seit etwa 2 Jahrzehnten betriebene Förderung im Feld
Schneeren-Steinhude zu nennen. Für diese beiden Felder haben damals
natürlich auch Voruntersuchungen
stattgefunden. In der Region Hannover gibt es außerdem das kleine
Erdölfeld Lehrte-Höver. Und es ist eine Bohrung in Langenhagen-Godshorn
geplant, mit der Restgas aus dem aufgegebenen Gasspeicher Engelbostel-Schulenburg abgezapft werden soll.
Eine
Übersicht über die Bergbauaktivitäten in Niedersachen ist auf dem
Kartenserver des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu
finden (http://nibis.lbeg.de/cardomap3).
2. Hydraulic Fracturing (Fracking)
wird in Deutschland seit den 70er Jahren angewandt. Bisher beschränkte
sich die Anwendung darauf, den Zutritt von Öl oder Gas aus
konventionellen, durchlässigen Lagerstätten in das Bohrloch zu
erleichtern. Der dem Fracking unterzogene Bereich ist vergleichsweise klein. Diese Art Fracking wurde in der Region Hannover bereits bei der Förderbohrung im Gasfeld Schneeren-Steinhude angewandt, ohne dass das als problematisch angesehen wurde. Der Region Hannover war das auch nicht bekannt gegeben geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass solches Fracking dort an der vorhandenen
Förderbohrung noch einmal wiederholt wird. Außerdem ist eine weitere
Förderbohrung geplant, an der eventuell in gleicher Weise gefrackt
werden soll.
Auch beim Tiefenerdwärmeprojekt Genesis in Hannover-Lahe ist Fracking durchgeführt worden,
um Wegsamkeiten für Wasser als Wärmeträger zu schaffen. Auch das wurde
von der Bergbehörde als reiner Untertagevorgang angesehen, an dem keine
anderen Stellen zu beteiligen sind.
Die aktuelle Diskussion geht aber um eine ganz andere Dimension von Fracking.
Dabei sollen Lagestätten erschlossen werden, die selbst zu gering
durchlässig sind, um das Gas fließen zu lassen (Schiefergas, Tight Gas).
Dazu wird die gasführende Schicht durch Bohrungen in Richtung der Schicht und Fracking
in diesen (Horizontal-)Bohrungen flächenhaft aufgeschlossen. Die
Verbreitung der erzeugten Risse (Fracs) im Gestein, der Einsatz von
Frac-Flüssigkeit, die für die zahlreichen Bohrplätze selbst in Anspruch
genommene Fläche sind um ein Vielfaches größer als bei der Förderung aus
konventionellen Lagerstätten. Praktisch bedeutet es, dass sich über die
Jahre Bohrungen im Abstand von jeweils 2 bis 3 km durch das ganze
Erdgasfeld vorarbeiten.
Die
Exploration im Erlaubnisfeld Rautenberg, das sich in West-Ost-Richtung
etwa von Seelze bis hinter Braunschweig erstreckt, dient nach Auskunft
der RWE Dea der Erkundung konventioneller
Öl- und Gaslagerstätten. Die Bohrungen im Raum Laatzen – Pattensen -
Ronnenberg sollen Erkenntnisse über mögliche Erdölvorkommen in der
Nachbarschaft des Ölvorkommens Lehrte-Höver und des bereits
ausgebeuteten Ölvorkommens Kronsberg bringen.
Die
Erkundungsbohrung Nöpke dient dazu, die Ausdehnung einer
Schiefergaslagerstätte zu ermitteln, die nördlich von Rheine, Osnabrück
und Minden zwischen der Ems im Westen und dem Westrand der Region
Hannover im Osten vermutet wird. Diese Bohrung ist zwar durch einen bergrechtlichen Betriebsplan zugelassen, aber noch nicht ausgeführt. Ob das noch geschieht ist offen, da schon eine westlich von Stadthagen gelegene Bohrung nicht auf die erhofften Schichten gestoßen sein soll. Mit einer Schiefergasförderung wäre danach eher westlich oder nordwestlich außerhalb der Region Hannover zu rechnen.
Konkrete
Planungen für eine Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten in
der Region Hannover sind der Regionsverwaltung daher nicht bekannt.
3. Es gibt keine Gespräche, bei denen Unternehmen der Öl- und Gasindustrie der Region Hannover ihre Planungen über die Erkundung von Lagerstätten und sich daraus möglicherweise ergebende
Förderbohrungen und Produktionsverfahren vorgestellt haben. Die
Beantwortung dieser Anfrage basiert im Generellen auf Informationen des
Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie bei einer
Dienstbesprechung der Wasserbehörden, auf der Teilnahme der Region
Hannover an dem von der Firma ExxonMobil initiierten Dialog zum Thema Fracking (www.dialog-erdgasundfrac.de) und den im Internet zugänglichen Informationen des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Einzelinformationen zu den Bohrungen im Bereich Pattensen basieren auf telefonischer Nachfrage bei der Firma RWE Dea, die Informationen zur Bohrung Nöpke, sowie zu den betriebenen Erdgasförderbohrungen in der Region Hannover aus dem Kontakt zum Nds. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie als Genehmigungsbehörde.
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