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Die Vertretung der Region Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:
Die Verbandsgeschäftsführung wird beauftragt, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umstellung des Gebühren- und Abfuhrsystems der Abfallentsorgung in der Region Hannover ab dem 01.01.2014 nach folgenden Maßgaben zu schaffen:
Zu 1: „In der Region Hannover wird die Abfallentsorgung auch künftig in Form einer einheitlichen Einrichtung organisiert. In dieser Einrichtung soll eine einheitliche Grundgebühr mit einem wohnungsbezogenen Anteil in Höhe von 29 % = 5,30€ monatlich lt. aha des Gesamtaufwandes erhoben werden. Die übrigen 71 % variabler Gebühren werden über die Volumenströme oder die Massenströme der Systeme Behälter- oder Sackabfuhr kalkuliert.
Zu 2: Die Sackabfuhr soll im Umland die Regelabfuhr sein. Auf Antrag soll eine Behälterabfuhr möglich sein.
Zu 3: entfällt!
Zu 4: entfällt!
Zu 5: Die Geschäftsführung erstellt eine detaillierte Kostenaufstellung aller Kosten der Sammlung, getrennt nach Systemen, Aufbereitung und Verwertung. Bei der Verwertung insbesondere nach Anteilen der Verbrennung, der biologischen Vergärung samt Nachbereitung und Deponierung nebst weiteren Kosten.
Zu 6: Die Abfuhr für Bioabfall und Grünschnitt bleibt in ihrer jetzigen Form und Kostenkalkulation bestehen.
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