Freitag, 15. April 2011

Verfassungsgericht befasst sich zunehmend mit Überwachungsgesetzen (14.04.2011)

Zitat von Ak Vorrat

Dieses Jahr stehen beim Bundesverfassungsgericht wieder zahlreiche Entscheidungen zum Konflikt zwischen Privatsphäre und Überwachung an. Bürgerinnen und Bürger haben gegen zahlreiche Gesetze Verfassungsbeschwerde erhoben, um unsere offene Gesellschaft gegen Sicherheitsideologen zu verteidigen. Nur Menschen, die sich nicht ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen.

Konkret will das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 über die Gültigkeit der folgenden Überwachungsgesetze entscheiden:
[1]Identifizierungszwang bei Prepaid-Mobiltelefonkarten und staatlicher Zugriff auf Name, Anschrift, Rufnummern, PINs, Passwörter und weitere persönliche Daten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern,

[2]Zentrale Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern,
Überwachung von Demonstrationsteilnehmern in Bayern (Bayerisches Versammlungsgesetz),
Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen zur "Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus" (BKA-Gesetz),

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[3]Zentrale Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA),


[4]Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zur Strafverfolgung.


Den ganzen, sehr guten Artikel könnt ihr unter den Link bei AK Vorrat euch ansehen. Ich habe ihn nur zufällig gefunden.

Bis dann
LG von Jürgen

EuGH-Generalanwalt
Internetsperren schränken Grundrechte ein

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