Mittwoch, 23. März 2016

Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen in der Region Hannover Antwort auf Anfrage der Fraktion Die Piraten 06.11.2012 Ersetzt die Antwort auf Anfragen Nr. 0691 (III) vom 13.11.12

Am 13.11.12 wurde die Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Piraten zur Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen in der Region Hannover vom 06.11.2012 beantwortet (Drs. 691). Die Frage nach vorliegenden Genehmigungsanträgen wurde darin verneint.

Zwischenzeitlich wurde von Seiten der Bauaufsicht ein formaler Antrag nachgemeldet, der bereits im August einging, jedoch auf Wunsch des Antragstellers zurück gestellt worden war und über den folglich noch nicht entschieden worden ist.

Die Anfrage wird daher wie folgt beantwortet bzw. die Drucksache 691 wie folgt ersetzt.

In der Region Hannover werden bereits diverse Windparks betrieben. Wie bei der Busbereisung Windenergie, die im September dieses Jahres stattfand, erklärt wurde, kann durch Repowering derzeit nur eine Verdoppelung der Energie aus den vorhandenen Windkraftanlagen erfolgen.

Unter folgendem Link http://www.klein-windkraftanlagen.com/news/kleinwindkraft-in-deutschland-bereit-zum-durchstarten-aber-ausgebremst-durch-die-politik/ist zu lesen, dass der Einsatz von Kleinwindkraftanlagen Deutschland bei der Energiewende unterstützen könnte. Diese Kleinwindkraftanlagen, deren Leistung unter 100 kw liegen, dienen der autarken Stromversorgung von z.B. landwirtschaftlichen Betrieben. Überschüssige gewonnene Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.


Wir fragen hierzu die Verwaltung:

1.               Gibt oder gab es bei der Region Hannover bereits Anträge auf Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen in der Region Hannover?
2.               Falls ja, wurden diese genehmigt?
3.              Falls diese nicht genehmigt wurden, mit welcher Begründung wurden sie abgelehnt?

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

zu Frage 1:

Der Regionsverwaltung liegt ein Antrag vor.

zu Frage 2:

Nein, da die Unterlagen noch unvollständig sind.

zu Frage 3:

Eine Ablehnung erfolgte bisher nicht. Wenn jedoch die erforderlichen Bauvorlagen nicht eingereicht würden, müsste der Antrag wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden.

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