Die Regionsversammlung fordert den Regionspräsidenten auf, sich bei der Landesregierung für eine Abmilderung des bisher vorläufigen Windenergieerlasses mit Blick auf folgende zwei Punkte einzusetzen:
1.
Der Abstand der neuen 200 Meter hohen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
beträgt analog zur Regelung in Bayern mindestens zwei Kilometer.
2.
Es muss für Kommunen möglich sein, weniger Windkraftanlagen
aufzustellen als bisher im vorläufigen Windenergieerlass festgelegt.
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