Landeshauptstadt
An den
Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
Nr. Anzahl der
Anlagen
Antwort 15-1111/2017
F1 0 8.4.1.
Zu TOP 8.4.1.
Antwort der
Verwaltung auf die
Anfrage Livestream
der Bezirksratssitzung
Sitzung des
Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.05.2017
TOP 8.4.1.
Die Piratenpartei
tritt seit ihrer Gründung für größtmöglicher Transparenz und
Teilhabe in den politischen Entscheidungsprozessen ein. Die
Übertragung von Bezirksratssitzungen als Audio- oder
Video-Lifestream bietet den Bürgern, die an den Sitzungen nicht
persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, die Sitzungen
zumindest im Internet zu verfolgen. Während in den
Ergebnisprotokollen der Bezirksratssitzungen nur die Ergebnisse der
politischen Diskussionen zusammengefasst werden, kann im Lifestreal
auch der Entscheidungsfindungsprozess transparent werden. Die
Sitzordnung im Bezirksrat Südstadt-Bult, nach der den Besuchern die
Ostseite des Saals vorbehalten ist, während der Bezirksrat selbst im
verbleibenden Raum sitzt, macht die Wahrung von
Persönlichkeitsrechten der Anwohner im Life-Stream einfach.
Vor diesem
Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Frage 1: Welche konkreten technischen Voraussetzungen
einschließlich einer dem Datenschutzgesetz genügenden
Archivierung sind für einen Audio-Lifestream der
Bezirksratssitzungen und zur Bereitstellung des Audiomitschnittes im
Internet zu erfüllen?
Frage 2: Welche konkreten Voraussetzungen einschließlich
einer dem Datenschutzgesetz genügenden Archivierung sind für einen
Video/Audio -Lifestream der Bezirksratssitzungen und zur
Bereitstellung des Video/Audiomitschnittes im Internet zu erfüllen?
Frage 3: Mit welchen Kosten pro Sitzung ist beim Audio- und
beim Video-Lifestream zu rechnen?
Antwort der
Verwaltung:
Die Verwaltung antwortet auf die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die
letzte Aussage zu diesem Thema wurde seitens der Verwaltung im Jahr
2011 mit der Entscheidung 15-0378/2011 N1 S1 getroffen,
gleichlautend zitierend dann nochmal im Oktober 2014 aufgrund einer
Anfrage der SPD. Da das Thema damals aus Kostengründen und - nicht
zuletzt - wegen datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt wurde, ist
eine Übertragung von Rats-/Bezirksratssitzungen per Livestream von
der Verwaltung bisher nicht weiter verfolgt worden.
Als Kosten wurden
angegeben:
Die
Investitionskosten für eine entsprechende Anlage betragen für eine
einfache Qualität (geringere Auflösung, sichtbare Zeitverzögerung
beim Kameraschwenken usw.) ca. 10.000 €.
Bei einer professionellen Ausstattung betragen die Investitionskosten
ca. 50.000 €. Es besteht auch die Möglichkeit, eine solche
Anlage für die jeweilige Sitzung zu mieten. Die Kosten betragen ca.
800 – 1.000 € pro Sitzung, bei Bereitstellung eines
Technikers oder Bedieners weitere ca. 300 €.
Beim Einsatz einer eigenen mobilen Anlage muss der Aufwand für
Lagerung, Transport, Auf- und Abbau sowie Bedienung berücksichtigt
werden.
Zu den aufgeführten Kosten kommen noch die Kosten für die
Übertragung im Internet. Soweit die Liveübertragungen via
www.hannover.de erfolgen sollen, wäre ein Host notwendig.
Die Kosten hierfür betragen ausgehend von bis zu 50 gleichzeitigen
NutzerInnen und einem Flashstream:
Einmalige Kosten:
Einrichtungspauschale 3000 €
Player + Seite erstellen: einmalig: 500 €
Laufende Kosten
- Kosten pro Übertragung: 500 €
- Kosten pro gestreamten Gigabite: 50 Cent
- Supportvertrag nach Aufwand
Die
aufgeführten Kosten sind nur Anhaltspunkte. Eine genaue Kalkulation
wäre erst auf Grundlage einer detaillierten Spezifikation möglich.
Nach der Einschätzung der Verwaltung hat sich keine signifikante
Veränderung der Kosten ergeben; tendenziell ist jedoch, einhergehend
mit der allgemeinen Personalkostenentwicklung, eher von einer
Kostensteigerung auszugehen.
18.63.07
Hannover / 12.05.2017
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