1.
Der Abstand der neuen 200 Meter hohen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
beträgt analog zur Regelung in Bayern mindestens zwei Kilometer.
2.
Es muss für Kommunen möglich sein, weniger Windkraftanlagen
aufzustellen als bisher im vorläufigen Windenergieerlass festgelegt.
Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten | abgelehnt |
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Regionsausschuss | Vorberatung | |||||
09.06.2015 | Sitzung des Regionsausschusses | |||||
Regionsversammlung | Entscheidung | |||||
21.07.2015 |
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Sitzung der Regionsversammlung | abgelehnt |
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Die Regionsversammlung fordert den Regionspräsidenten auf, sich bei der Landesregierung für eine Abmilderung des bisher vorläufigen Windenergieerlasses mit Blick auf folgende zwei Punkte einzusetzen:
1.
Der Abstand der neuen 200 Meter hohen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
beträgt analog zur Regelung in Bayern mindestens zwei Kilometer.
2.
Es muss für Kommunen möglich sein, weniger Windkraftanlagen
aufzustellen als bisher im vorläufigen Windenergieerlass festgelegt.
Da
Windräder privilegiert sind, kann sie die Region nicht mehr verhindern,
wenn der bisher vorläufige Landeserlass endgültige Gesetzeskraft
erlangt. Umso mehr gilt es, den bisher noch bestehenden Wirkungsbereich effektiv zu nutzen.
Die bisher geplanten 800 Meter Abstand zu Siedlungen und 400 Meter zu einzelnen Häusern
sind bei den neuen 200 Meter hohen Windrädern viel zu wenig, weil der
Schattenwurf 1,8 Kilometer weit reicht. Auch die Geräuschkulisse ist
deutlich lauter als bei den bisherigen Windenergieanlagen.
Die Festlegung im Windenergieerlass, 1,89 Prozent der Gemeindefläche mit Windkraftanlagen
zu bestücken, lässt kein flexibles Reagieren auf örtliche
Belastungsszenarios zu, die etwa durch die geplante Stromautobahn
Südlink und die geplante Güterverkehrstrasse „Y-Trasse“ resultieren
können. Die Folge wäre eine einschneidende Abnahme der Lebensqualität, von der nach den bisherigen Planungen auch Städte und Gemeinden in der Region
Hannover betroffen sein werden. Es muss deshalb für eine Kommune
möglich sein, weniger Windräder aufzustellen als bisher im
Windenergieerlass des Landes vorgesehen. Gleiches gilt, wenn benachbarte
Kommunen bereit sind, mehr Windkraftanlagen aufzustellen als der Landeserlass vorschreibt.
Betreff: | Windenergieerlass des Landes abmildern Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 4. Mai 2015 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Antrag | |||||||||||||||||||||||||||||
Federführend: | Dezernat III | |||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsfolge: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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