Sonntag, 17. Juni 2018

Windenergieerlass des Landes abmildern Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 4. Mai 2015

Die damalige  Gruppe Linke und Piraten hat folgenden Antrag in die Regionsversammlung eingebracht:


 
Die Regionsversammlung fordert den Regionspräsidenten auf, sich bei der Landesregierung für eine Abmilderung des bisher vorläufigen Windenergieerlasses mit Blick auf folgende zwei Punkte einzusetzen:
1. Der Abstand der neuen 200 Meter hohen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beträgt analog zur Regelung in Bayern mindestens zwei Kilometer.
2. Es muss für Kommunen möglich sein, weniger Windkraftanlagen aufzustellen als bisher im vorläufigen Windenergieerlass festgelegt.


Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten abgelehnt 


Regionsausschuss Vorberatung

09.06.2015  Sitzung des Regionsausschusses

Regionsversammlung Entscheidung

21.07.2015 

Sitzung der Regionsversammlung abgelehnt 



Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n


Die Regionsversammlung fordert den Regionspräsidenten auf, sich bei der Landesregierung für eine Abmilderung des bisher vorläufigen Windenergieerlasses mit Blick auf folgende zwei Punkte einzusetzen:

1. Der Abstand der neuen 200 Meter hohen Windkraftanlagen zur Wohnbebauung beträgt analog zur Regelung in Bayern mindestens zwei Kilometer.

2. Es muss für Kommunen möglich sein, weniger Windkraftanlagen aufzustellen als bisher im vorläufigen Windenergieerlass festgelegt.



Da Windräder privilegiert sind, kann sie die Region nicht mehr verhindern, wenn der bisher vorläufige Landeserlass endgültige Gesetzeskraft erlangt. Umso mehr gilt es, den bisher noch bestehenden Wirkungsbereich effektiv zu nutzen.

Die bisher geplanten 800 Meter Abstand zu Siedlungen und 400 Meter zu einzelnen Häusern sind bei den neuen 200 Meter hohen Windrädern viel zu wenig, weil der Schattenwurf 1,8 Kilometer weit reicht. Auch die Geräuschkulisse ist deutlich lauter als bei den bisherigen Windenergieanlagen.

Die Festlegung im Windenergieerlass, 1,89 Prozent der Gemeindefläche mit Windkraftanlagen zu bestücken, lässt kein flexibles Reagieren auf örtliche Belastungsszenarios zu, die etwa durch die geplante Stromautobahn Südlink und die geplante Güterverkehrstrasse „Y-Trasse“ resultieren können. Die Folge wäre eine einschneidende Abnahme der Lebensqualität, von der nach den bisherigen Planungen auch Städte und Gemeinden in der Region Hannover betroffen sein werden. Es muss deshalb für eine Kommune möglich sein, weniger Windräder aufzustellen als bisher im Windenergieerlass des Landes vorgesehen. Gleiches gilt, wenn benachbarte Kommunen bereit sind, mehr Windkraftanlagen aufzustellen als der Landeserlass vorschreibt.
Betreff: Windenergieerlass des Landes abmildern
Antrag der Gruppe Linke und Piraten vom 4. Mai 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:Dezernat III
Beratungsfolge:

Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Euro Schließen paangelegenheiten Vorberatung

19.05.2015 

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