Freitag, 22. Juni 2018

Anfrage Zweckbindung von Mieteinnahmen Antwort

An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zweckbindung von Mieteinnahmen
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.03.2017
TOP 5.4.1.

In jüngster Zeit fanden mehrere Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Bürgerhaus Misburg statt, die in der Bevölkerung für erheblichen Protest gesorgt haben. Nach unseren Informationen sind zudem möglicherweise weitere Termine dieser Art geplant.


In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Ist es möglich, Mieteinnahmen städtischer Liegenschaften, wie z.B. der Stadtteilzentren und anderer Tagungsräumlichkeiten zweckmittelgebunden zur weiteren Verwendung in den Haushalt einzustellen?

2. Wenn dies bejaht werden kann: Hält die Verwaltung es für sinnvoll, eingenommene Mittel aus ggf. nicht vermeidbarer Vermietung städtischer Räume an rechte und rechtspopulistische Vereinigungen, wie z.B. der AfD, zweckmittelgebunden für die Unterstützung von Projekten bereitzustellen, die sich beispielsweise mit der Integration von Migrantinnen und Migranten und dem Abbau von Vorurteilen gegen diese Bevölkerungsgruppe befassen?

Antwort
Zu 1.:
Es gilt zunächst der Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO), wonach der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts (u.a. Mieterträge) insgesamt zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts dienen.

Erträge können im Sinne des § 18 Abs. 1 S.1 und 2 GemHKVO auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt werden (Zweckbindung) wenn hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht oder wenn eine Beschränkung wegen des sachlichen Zusammenhangs geboten ist und ein entsprechender Haushaltsvermerk vorgenommen wurde.

Da die Verwaltung weder eine rechtliche Verpflichtung erkennen kann, noch ein entsprechender Haushaltsvermerk besteht, können die eingenommen Mieterträge nicht zweckgebunden werden.

Zu 2.:
Frage 1 kann zwar nicht bejaht werden, die Verwaltung möchte an dieser Stelle aber betonen, dass die kulturelle Arbeit im Stadtbezirk grundsätzlich auch integrative Ziele verfolgt, wie z.B. die verschiedenen Aktivitäten im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Darüber hinaus werden Mittel auch explizit für Integrationsprojekte verwendet. Im Bürgerhaus Misburg sind dies z.B. das interkulturelle Café oder der Aufbau eines gemeinschaftlichen Palettengartens am Bürgerhaus Misburg.



18.62.05
Hannover / 27.02.2017

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