An den
Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
Antwort der
Verwaltung auf die
Anfrage Zweckbindung
von Mieteinnahmen
Sitzung des
Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.03.2017
TOP 5.4.1.
In jüngster Zeit
fanden mehrere Veranstaltungen der Partei „Alternative für
Deutschland“ (AfD) im Bürgerhaus Misburg statt, die in der
Bevölkerung für erheblichen Protest gesorgt haben. Nach unseren
Informationen sind zudem möglicherweise weitere Termine dieser Art
geplant.
In diesem
Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es möglich, Mieteinnahmen städtischer Liegenschaften, wie
z.B. der Stadtteilzentren und anderer Tagungsräumlichkeiten
zweckmittelgebunden zur weiteren Verwendung in den Haushalt
einzustellen?
2. Wenn dies bejaht werden kann: Hält die Verwaltung es für
sinnvoll, eingenommene Mittel aus ggf. nicht vermeidbarer Vermietung
städtischer Räume an rechte und rechtspopulistische Vereinigungen,
wie z.B. der AfD, zweckmittelgebunden für die Unterstützung von
Projekten bereitzustellen, die sich beispielsweise mit der
Integration von Migrantinnen und Migranten und dem Abbau von
Vorurteilen gegen diese Bevölkerungsgruppe befassen?
Antwort
Zu 1.:
Es gilt zunächst der Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 17 Abs. 1
Nr. 1 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO), wonach der
ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts (u.a. Mieterträge)
insgesamt zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen des
Ergebnishaushalts dienen.
Erträge
können im Sinne des § 18 Abs. 1 S.1 und 2 GemHKVO auf die
Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt werden
(Zweckbindung) wenn hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht
oder wenn eine Beschränkung wegen des sachlichen
Zusammenhangs geboten ist und ein entsprechender Haushaltsvermerk
vorgenommen wurde.
Da die Verwaltung
weder eine rechtliche Verpflichtung erkennen kann, noch ein
entsprechender Haushaltsvermerk besteht, können die eingenommen
Mieterträge nicht zweckgebunden werden.
Zu 2.:
Frage 1 kann zwar
nicht bejaht werden, die Verwaltung möchte an dieser Stelle aber
betonen, dass die kulturelle Arbeit im Stadtbezirk grundsätzlich
auch integrative Ziele verfolgt, wie z.B. die verschiedenen
Aktivitäten im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.
Darüber hinaus werden Mittel auch explizit für Integrationsprojekte
verwendet. Im Bürgerhaus Misburg sind dies z.B. das interkulturelle
Café oder der Aufbau eines gemeinschaftlichen Palettengartens am
Bürgerhaus Misburg.
18.62.05
Hannover / 27.02.2017
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